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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/071  

Betreff: Zuschuss an die Rudolf Steiner Schule für den Einbau eines Fahrstuhls
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
15.04.2013 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.05.2013    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
130325 Anlage RudolfSteiner Schule  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 130325 Anlage RudolfSteiner Schule (69 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rudolf-Steiner-Schule in Lüneburg wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2013 ein Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 EUR für den Einbau eines Fahrstuhls gewährt.

Der Zuschuss wird aus der Haushaltsstelle 0100.09.03 (Förderung von Planungsleistungen und Projekten) - Investitionen - gezahlt.

 

 

 

Sachlage:

 

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Lüneburg e. V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule in Lüneburg bittet mit Antrag vom 04.03.2013 an die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden im Landkreis Lüneburg um einen Zuschuss für den Einbau eines Fahrstuhls.

 

Der Einbau eines Fahrstuhls wird erforderlich, da sich auch die Rudolf-Steiner-Schule den Anforderungen der Inklusion zu stellen hat und insoweit ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit getan werden kann.

 

Dem Landkreis Lüneburg ist es wichtig, allen Inklusionsschülerinnen und –schülern im Rahmen von Wahlfreiheit den Zugang auch zu Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen und dies insbesondere nicht an behinderungsbedingten Einschränkungen scheitern zu lassen.

 

So besucht im Augenblick eine Schülerin mit Glasknochenkrankheit die Rudolf-Steiner-Schule, die auf die Nutzung eines Fahrstuhls dringend angewiesen ist. Ansonsten wäre es erforderlich, diese Schülerin durch Mitschüler, Schulbegleiter oder Ähnliches über Treppen tragen zu lassen.

 

Insoweit wird hier auch auf die Berichterstattung in der Landeszeitung über einen Beschluss des Sozialgerichts über die Anschaffung eines Sportrollstuhls verwiesen, in dem das Sozialgericht noch einmal ausdrücklich darlegt, dass auch Inklusionsschülerinnen und –schülern der Besuch von Schulen unter den Rahmenbedingungen eines Regelbetriebs zu eröffnen ist.

 

Der Verein stellt in seinen Antragsunterlagen u. a. fest, dass von den derzeit 455 Schülerinnen und Schülern der Rudolf-Steiner-Schule 181 aus dem Kreisgebiet außerhalb der Hansestadt stammen.

 

SG Ostheide

47 Schülerinnen bzw. Schüler

SG Amelinghausen

42 Schülerinnen bzw. Schüler

SG Scharnebeck

22 Schülerinnen bzw. Schüler

SG Ilmenau

17 Schülerinnen bzw. Schüler

Gemeinde Adendorf

15 Schülerinnen bzw. Schüler

Stadt Bleckede

13 Schülerinnen bzw. Schüler

Samtgemeinde Gellersen

12 Schülerinnen bzw. Schüler

Samtgemeinde Bardowick

8 Schülerinnen bzw. Schüler

Samtgemeinde Dahlenburg

5 Schülerinnen bzw. Schüler

 

 

Gesamt

181 Schülerinnen bzw. Schüler 

(Hansestadt Lüneburg

274 Schülerinnen bzw. Schüler)

 

Insoweit findet durch die Rudolf-Steiner-Schule eine spürbare Entlastung der Grundschulen und weiterführenden Schulen auch in der Fläche des Landkreises Lüneburg statt.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.02.2013 beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR zu gewähren.

 

Für das Vorhaben hat der Verein durch ein Architekturbüro eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorgelegt - diese geht von folgenden Kosten aus:

 

KG 300

erforderliche Umbaumaßnahmen

28.500 EUR

KG 400

Bauwerk technische Anlagen (Aufzug)

37.000 EUR

KG 700

Baunebenkosten

14.500 EUR

Sonst.

Unvorhergesehenes/Kostenrisiko

8.000 EUR

Gesamtkosten netto

 

88.000 EUR

+ 19 % MwSt.

 

16.720 EUR

Gesamtkosten brutto

 

104.720 EUR

 

Die Finanzierung des Vorhabens (abzüglich der möglichen Zuschüsse von Stadt und Landkreis in Höhe von zusammen 45.000 EUR) ist ausschließliche Angelegenheit des o. g. Trägervereins. Der Verein wurde über weitere Fördermöglichkeiten unterrichtet.

 

Ursprünglich war eine Finanzierung dieses Projektes durch den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds vorgesehen, da bis auf die Gemeinde Amt Neuhaus alle Kommunen betroffen sind. Aufgrund des in diesem Jahr außerordentlich hohen Antragsvolumens wurde eine Mittelverwendung für dieses Projekt aus der Haushaltsstelle 0100.09.03 des Investitionshaushaltes präferiert. Unter dieser Haushaltsstelle stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

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