Vorlage - 2013/055
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Sachlage:
Da im Jahr 2014 die Amtszeit der amtierenden Jugendschöffen endet, sind für die Geschäftsjahre
2014 – 2018 Jugendschöffen zu berufen.
Die Berufung erfolgt durch den beim Gericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss auf Grundlage einer vom örtlichen Jugendhilfeausschuss aufzustellenden Vorschlagsliste.
In Lüneburg hat
- der JHA der Hansestadt eine 76 Personen
- der JHA des Landkreises eine 108 Personen
umfassende Vorschlagsliste aufzustellen.
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfeerziehung erfahren sein. In die Vorschlagslisten sind Männer und Frauen in gleicher Anzahl aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Zur Erleichterung des Verfahrens hat die Verwaltung die Gemeinden/Samtgemeinden gebeten, entsprechende Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten liegen dieser Vorlage bei. Dem Jugendhilfeausschuss bleibt es unbenommen, eigene Vorschläge zu machen. Im Hinblick auf die Voraussetzungen wird auf § 33 des dieser Vorlage auszugsweise beigefügten Gerichtsverfassungsgesetzes verwiesen.
Zur Erleichterung des Wahlverfahrens wird vorgeschlagen, dass die jeweiligen im Jugendhilfeausschuss vertretenen stimmberechtigten Gruppen in der Sitzung Vorschläge abgeben, über die dann insgesamt abgestimmt wird.
Die Anzahl der Vorschläge verteilt sich wie folgt: (Verteilerschlüssel)
SPD und Grüne | (5 Mandate) | = | 36 | Vorschläge |
CDU/RRP | (3 Mandate) | = | 21 | Vorschläge |
FDP/Unabhängige | (1 Mandat) | = | 7 | Vorschläge |
Jugendarbeit | (3 Mandate) | = | 22 | Vorschläge |
Jugendhilfe | (3 Mandate) | = | 22 | Vorschläge |
gesamt: | 15 Mandate | = | 108 | Vorschläge |
Empfehlung:
Den Mandatsträgern wird empfohlen, in ihrer Vorauswahl mehr Personenvorschläge bereitzuhalten, als im Verteilerschlüssel genannt. (Es könnten Personenvorschläge doppelt oder mehrfach als Vorschlag genannt werden).