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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/055  

Betreff: Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018, Aufstellung der Vorschlagslisten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Behr, Thomas
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.05.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Listen der von den Samtgemeinden vorgeschlagenen Personen für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 (Nichtöffentlich)

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Da im Jahr 2014 die Amtszeit der amtierenden Jugendschöffen endet, sind für die Geschäftsjahre

2014 – 2018 Jugendschöffen zu berufen.

 

Die Berufung erfolgt durch den beim Gericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss auf Grundlage einer vom örtlichen Jugendhilfeausschuss aufzustellenden Vorschlagsliste.

 

In Lüneburg hat

  • der JHA der Hansestadt eine 76 Personen
  • der JHA des Landkreises eine 108 Personen

umfassende Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfeerziehung erfahren sein. In die Vorschlagslisten sind Männer und Frauen in gleicher Anzahl aufzunehmen.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Zur Erleichterung des Verfahrens hat die Verwaltung die Gemeinden/Samtgemeinden gebeten, entsprechende Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten liegen dieser Vorlage bei. Dem Jugendhilfeausschuss bleibt es unbenommen, eigene Vorschläge zu machen. Im Hinblick auf die Voraussetzungen wird auf § 33 des dieser Vorlage auszugsweise beigefügten Gerichtsverfassungsgesetzes verwiesen.

 

Zur Erleichterung des Wahlverfahrens wird vorgeschlagen, dass die jeweiligen im Jugendhilfeausschuss vertretenen stimmberechtigten Gruppen in der Sitzung Vorschläge abgeben, über die dann insgesamt abgestimmt wird.

 

Die Anzahl der Vorschläge verteilt sich wie folgt: (Verteilerschlüssel)

 

SPD und Grüne

(5 Mandate)

=

36

Vorschläge

CDU/RRP

(3 Mandate)

=

21

Vorschläge

FDP/Unabhängige

(1 Mandat)

=

7

Vorschläge

Jugendarbeit

(3 Mandate)

=

22

Vorschläge

Jugendhilfe

(3 Mandate)

=

22

Vorschläge

gesamt:

15 Mandate

=

108

Vorschläge

 

Empfehlung:

Den Mandatsträgern wird empfohlen, in ihrer Vorauswahl mehr Personenvorschläge bereitzuhalten, als im Verteilerschlüssel genannt. (Es könnten Personenvorschläge doppelt oder mehrfach als Vorschlag genannt werden). 

 

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