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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/045  

Betreff: Finanzielle Förderung des Literaturbüros Lüneburg e.V.
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 09.04.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wrobel, AndreaAktenzeichen:55 41 10 10.12.02
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wrobel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
08.04.2013 
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.04.2013    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag für 2013  

 

 

 

Anlage/n:

Förderantrag vom 12. Dezember 2012

Aktualisierter Haushaltsplan für das Jahr 2013 (nichtöffentlich)

Übersicht Gesamteinnahmen/besondere Vorhaben – Einsatz LK-Mittel (nichtöffentlich)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag für 2013 (145 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Literaturbüro Lüneburg e.V. - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes – für das Jahresprogramm 2013 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 €.

Die Einrichtung einer institutionellen Förderung ergibt sich aus der Diskussion.

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 beantragt das Literaturbüro Lüneburg für 2013 einen Zuschuss von 1.500 € oder „aufgrund des Jubiläums einen etwas höheren Betrag“.

Darüber hinaus wird, wie in den Vorjahren, beantragt, das Veranstaltungsprogramm regelmäßig mit einem Betrag von 1.500 bis 2.000 € zu fördern.

 

In den Jahren 2010, 2011 und 2012 hat der Landkreis Lüneburg das Literaturbüro Lüneburg mit einem Betrag von jeweils 1.500 € gefördert.

 

Haushaltsmittel sind vorhanden.

 

Ob die Förderung des Literaturbüros zu einer institutionellen Förderung ausgeweitet wird, ist politisch zu entscheiden.

 

 

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 09.04.2013:

 

Der Ausschuss für Partnerschaft und Kultur hat am 08.04.2013 beschlossen, dem Literaturbüro für das Jahr 2013 2.000 € und für die Jahre 2014 bis 2016 je 1.500 € zu gewähren. In der Sitzung hat die Verwaltung zugesagt, ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auf die Anlagen 2 und 3 hingewiesen, die der Vorlage neu beigefügt worden sind. Aus ihnen geht die Finanzierung des Literaturbüros hervor.

 

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