Vorlage - 2013/044
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinien 02.04.2012 (64 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg vergibt nach den Richtlinien zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg jährlich bis zu zwei Kulturförderpreise; grundsätzlich einen im Bereich Bildende Kunst und einen im Bereich Musik (s. Anlage)..
Die Verwaltung schlägt vor, die Bereiche, in denen Preise vergeben werden um die Kunstform „Darstellende Kunst“ zu erweitern (per Definition eine Form der Kunst, deren Werke auf vergängliche Darbietungen bzw. Darstellungen beruhen. Zu den Formen der Darstellenden Kunst zählen insbesondere das Theater, der Tanz, die Medienkunst und die Konzeptkunst (Quelle: www.wikipedia.org)).
Die Erweiterung der künstlerischen Bandbreite um diese Kunstform ermöglicht die Würdigung herausragender junger Künstlerinnen und Künstler aus diesem Bereich vor dem Hintergrund des regional bedeutenden Mehrsparten-Theaters in Lüneburg.
Da nach wie vor maximal zwei Kulturförderpreise vergeben werden, ist die vorgeschlagene Änderung kostenneutral.
Die Preisträger werden durch ein Kuratorium empfohlen, das aus jeweils einem Vertreter der Bereiche Bildende Kunst und Musik, Mitgliedern des Kreistages sowie dem Landrat besteht. Berater können hinzu gezogen werden. Die Vergrößerung des Kuratoriums um einen Berater aus dem Gebiet der Darstellenden Kunst ist nach den Richtlinien somit jederzeit möglich. Hier wäre eine Beteiligung einer sachkundigen Person aus der Theater Lüneburg GmbH denkbar.
Die Verwaltung schlägt vor, Satz 1 der Richtlinien über den Kulturförderpreis wie folgt zu ändern:
Der Landkreis Lüneburg vergibt jährlich bis zu zwei Kulturförderpreise aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik.