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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/040  

Betreff: Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Bundeswasserstraße Ilmenau unter Beachtungen der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.09.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
11.03.2013 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.10.2014 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
MS_Ilmenau_Machbarkeitsstudie  
WSA Lauenburg - 21.02.13.pdf  

 

 

 

Anlage/n:

keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MS_Ilmenau_Machbarkeitsstudie (1640 KB)      
Anlage 2 2 WSA Lauenburg - 21.02.13.pdf (52 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Entwurf der Stellungnahme an das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg zur Machbarkeitsstudie für die Bundeswasserstraße Ilmenau zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Sachlage:

Im Januar wurde das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur ökologischen Durchgängigkeit der Ilmenau  beim WSA Lauenburg vorgestellt. Für die Mitglieder des Umweltausschusses bestand die Möglichkeit, am 19.02.2013 an einer Präsentation der Studie in der Samtgemeinde Bardowick teilzunehmen. Die Studie wurde vom Nds. Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erarbeitet. Dabei sind zusätzlich beauftragte Fachgutachten (hydraulische Berechnungen, umweltfachlicher Beitrag, Fachbeitrag Landwirtschaft und Tourismus von der Landwirtschaftskammer) eingeflossen. Folgende Punkte sind von besonderer Bedeutung:

  • Es handelt sich um eine Studie und noch nicht um ein Zulassungsverfahren. Ein solches wäre nachfolgend für die vorgesehene Variante durchzuführen (Planfeststellungsverfahren) und würde dann eine umfangreiche Beteiligung und detaillierte Prüfung der Auswirkungen einschließlich einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung beinhalten.
  • Untersucht wurden die Variante 0 (vollständiger Neubau aller Anlagen), Variante 1 (Ziehen der Nadeln und Umgestaltung des Schleusenbereichs), Variante 2 (komplette Wehrlegung), Variante 3 (Einbau von Sohlschwellen – gerechnet für die Studie mit 50%iger Wasserstandsreduzierung). Zuletzt ist noch die Variante 4 (Rückbau der Schleusen und Ersatzbau für die Wehre) in die Betrachtung eingeflossen.
  • Im Ergebnis wird die Variante 3 bevorzugt. Diese würde einen Rückbau der Schleusen und Wehre in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz bedeuten. Um die Wasserstandsabsenkung zu reduzieren, wäre eine Einstau mit einer Sohlgleite vorzusehen. Für die Studie wurde ein Wasserstand von 50% des jetzt durch die Wehre erreichten Wasserstandes angesetzt. Dies hätte eine deutliche Absenkung des Wasserstandes in der Ilmenau und damit korrespondierend eine Absenkung des Grundwasserspiegels um ca. 30 cm zur Folge. Damit verbunden wären voraussichtlich gravierende negative Auswirkungen auf Umwelt, Landwirtschaft und Bausubstanz (bei Gebäuden mit Pfahlgründung zumindest im Bereich Bardowick, für Lüneburg wäre dies zu prüfen). Damit ist klar, dass zwar einerseits diese Variante aus ökologischen und Kostengründen tendenziell zu bevorzugen ist, andererseits aber insofern nachgebessert und näher untersucht werden muss, dass höhere Wasserstände in der Ilmenau gehalten werden müssen.
  • Die Schiffbarkeit bezogen auf Fahrgastschiffe und andere Boote/Schiffe mit größerem Tiefgang kann bei dieser Variante nicht erhalten bleiben. Das WSA hat die Wiederherstellung der bestehenden Anlagen abgelehnt, da die Zahl der Schleusungen in keinem Verhältnis zu Herstellungsaufwand (Betrieb und Unterhaltung noch nicht mit gerechnet) stehen - siehe Seite 43 der Studie. Die größte Zahl der Schleusungen findet für Unterhaltungsfahrten des WSA statt. Ansonsten gab es in den letzten Jahren quasi keinen Bedarf.
  • Bisher nicht betrachtet wurde der Bereich des Denkmalschutzes (die Nadelwehre unterliegen diesem). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb der Nadelwehre aus Arbeitsschutzgesichtspunkten nicht mehr in Frage kommt. Offen ist, wie dieser Punkt einfließen kann. Zuständig ist im Bereich der Bundeswasserstraße das Land.

 

Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat die beteiligten Behörden um eine Stellungnahme zu der Studie gebeten. Diese ist im Entwurf beigefügt.

 

Sachlage, Stand 15.09.2014:

 

Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie beabsichtigt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die nächsten Planungsschritte für eine Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen.

Bis Ende des Jahres 2014 soll nach Möglichkeit ein entsprechender Scoopingtermin stattfinden.

 

Um negative Auswirkungen der Umgestaltungsmaßnahmen auf die Umwelt, historische Bausubstanz und die Schiffbarkeit zu vermeiden, wurden bereits verschiedene Gespräche der Verwaltungsleitung, insbesondere des Landrates, mit den maßgeblichen Ministerien geführt.

 

Die Verwaltung trägt über den Sachstand in der Angelegenheit vor.

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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