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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/272  

Betreff: Zukunftsvertrag vom 02.02.2012;
Auszahlung der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Jürgen WiegertAktenzeichen:10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
09.10.2012    Kreisausschuss      
Kreistag
15.10.2012 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Zukunftsvertrag 02.02.12  
Anlage 2 Mustervereinbarung mit Anschreiben MI  

Anlage/n:

 

 

 

 

Anlage/n:

Zukunftsvertrag

Mustervereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Zukunftsvertrag 02.02.12 (167 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Mustervereinbarung mit Anschreiben MI (103 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg veräußert seine Forderungen aus dem am 02.02.2012 geschlossenen Zukunftsvertrag gegen das Land Niedersachsen in Höhe von 71.818.400 Euro zum 01.01.2013 an einen noch vom Land auszuwählenden Käufer zum Nominalwert. Bis Ende 2012 wird dazu mit dem Käufer ein entsprechender Vertrag gemäß beigefügtem Muster abgeschlossen.

Sachlage:

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg hat am 02.02.2012 einen Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen geschlossen (siehe Vorlage 2011/283 und Anlage 1). Kernpunkt dieses Vertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe in Höhe von 71.818.400 Euro zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung des Landkreises Lüneburg.

 

Ursprünglich war vorgesehen, die Entschuldungshilfe nach und nach über einen Zeitraum von ca. 18 Jahren zu tilgen. Jetzt beabsichtigt das Land, in allen bisher vereinbarten Entschuldungsfällen eine Tilgung bereits zum 01.01.2013 vorzunehmen. Dazu wird ein Partner gesucht, der den Vertragskommunen deren Forderungen gegen das Land aus dem Zukunftsvertrag zum Nominalwert abkauft und im Gegenzug den Kommunen die vereinbarte Entschuldungshilfe zum 02.01.2013 in einer Summe auszahlt.

 

Der Vorteil einer solchen Regelung läge darin, dass sowohl beim Land als auch bei den betroffenen Kommunen ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand für die Abrechnungen der jährlichen Zinserstattungen vermieden würde. Das Land könnte das gegenwärtig noch sehr günstige Zinsniveau nutzen, um einerseits das Zinsänderungsrisiko abzusichern und anderseits die zur Hälfte ja auch von den Kommunen aufgebrachten Fondsmittel optimal für die Entschuldung der Kommunen einzusetzen.

Zudem würde die Entschuldung tatsächlich vollständig bereits zum 01.01.2013 erfolgen und auch  entsprechend bilanziert werden.

Die für 2012 aufgelaufenen Zinsen werden dem Landkreis Anfang 2013 in voller Höhe ausgezahlt.

 

Eine gewisse Problematik für den Landkreis Lüneburg ergibt sich dadurch, dass ein Teilbetrag des Liquiditätskreditbedarfs mit einer Zinsbindung bis zum 11.11.2013 versehen ist. Die Kreditaufnahme erfolgte 2010 mit dem Ziel einer Risikostreuung und Zinssicherung. Da dieser Kredit nur zu sehr ungünstigen Konditionen vorzeitig abgelöst werden kann, entstünde bei einer Entschuldung per 02.01.2013 ein Liquiditätsüberschuss. Auch ist der zinsgesicherte Teil momentan teurer als Kredite im Tagesgeldbereich. Beim Landkreis würde also bei einer vorzeitigen Entschuldung der Teil aus dem Liquiditätskreditportfolio mit den (momentan) ungünstigsten Zinsen bis zum 11.11.2013 verbleiben. Bei dem ursprünglich vorgesehenen Zinserstattungsverfahren hätten sich Land und Landkreis günstige und ungünstige Konditionen geteilt, und zwar nach dem Verhältnis des Entschuldungsbetrages zum Gesamtkreditbedarf.

 

Dieser mögliche Zinsnachteil kann teilweise, evtl. auch vollständig dadurch kompensiert werden, dass der Landkreis nach Auszahlung der Entschuldungshilfe den bis zum 11.11.2013 aufgenommenen Betrag zinsbringend anlegt, und zwar ebenfalls bis zum 11.11.2013.

Dieses Verfahren ist mit dem Nds. Innenministerium abgestimmt und würde von dort gebilligt werden.

 

Insgesamt überwiegen nach Meinung der Verwaltung die Vorteile einer zeitnahen und vollständigen Auszahlung der Entschuldungshilfe. Wenn nicht zumindest die großen Entschuldungshilfeempfänger wie der Landkreis Lüneburg dem neuen Abwicklungsmodell zustimmen, wird es beim bisherigen, langfristig angelegten Entschuldungsverfahren bleiben. Deshalb empfiehlt auch der NLT ausdrücklich, dem Forderungsverkauf zuzustimmen.

 

Ein Muster für eine Vereinbarung über den Ankauf und die Abtretung von Forderungen ist als Anlage 2 zusammen mit dem Begleitschreiben des Nds. Innenministeriums beigefügt.

 

Die Entscheidung über den Forderungsverkauf liegt gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 14 NKomVG beim Kreistag.

 

 

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