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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/186  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2011, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresfehlbetrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SV1
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
18.09.2012 
Betriebs- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
15.10.2012 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Offenlegung 2011  

Anlage/n:

Anlagen:

1.       Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2011 –nur für Kreistag

2.       Offenlegungsexemplar Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2011 – öffentlich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Offenlegung 2011 (3842 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.    Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2011 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;

2.    die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2011 wird beschlossen;

3.    der in der Bilanz ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 76.881,28 € wird auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres 2012 gemäß § 12 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung vorgetragen.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der MIRA AUDIT AG als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 30.03.2012 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 05.06. bis 02.07.2012 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 05.06.2012 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wurde am 06.07.2012 erteilt.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 33 der EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrags zu beschließen.

Der Jahresfehlbetrag setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 220.345,85€ und dem außerordentlichen Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von -297.227,13€ zusammen. Insgesamt ergibt sich hieraus ein ausgewiesener Jahresfehlbetrag in Höhe von -76.881,28€.

Der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis (-297.227,13€) entstand in erster Linie durch umstufungsbedingte unentgeltliche Grundstücks- und Straßenbauwerksabgänge im Bereich der K53 an die Stadt Lüneburg. Das konnte leider nicht durch das in erster Linie auf den sehr milden Winter zurückzuführende positive ordentliche Ergebnis (220.345,85€) aufgefangen werden und führte deshalb zum negativen Gesamtergebnis in Höhe von -76.881,28€. Näheres ist dem Lagebericht (Ziffer 10 Buchstabe c) zu entnehmen.

Gemäß § 12 Abs. 1 EigBetrVO ist ein Jahresverlust auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres (2012) vorzutragen und durch Gewinne der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nur wenn das nicht möglich ist, kann ein Ausgleich durch Abbuchung von den Rücklagen erfolgen. Ist auch das nicht möglich, ist der Verlust durch den Landkreis auszugleichen.

Die Betriebsleitung geht aber davon aus, dass ein Verlustausgleich bereits mit Abschluss des Wirtschaftsjahres 2012 unter strengster Kostendisziplin erfolgen kann, soweit nicht etwas Unvorhergesehenes eintritt.

 

Die Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag ist auch unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Fehlbetrags und der zukünftigen Entwicklung weiterhin als durchaus positiv zu betrachten.

 

Alle weiteren Details werden in der Sitzung vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Da es das erklärte Ziel des Eigenbetriebes ist, den vorzutragenden Jahresfehlbetrag bereits im Wirtschaftsjahr 2012 durch einen entsprechend hohen Jahresüberschuss vollständig abzubauen, ist eine finanzielle Auswirkung auf spätere Wirtschaftsjahre nicht zu erwarten.

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