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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/174  

Betreff: Förderung von Windkraftanlagen aus Sportfördermitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 21 01 95 - 02
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
26.06.2012 
Sportausschuss zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

Sachlage:

Sachlage:

Der Sportverein Hohnstorf ist mit folgenden planerischen Überlegungen an den Landkreis Lüneburg herangetreten, verbunden mit der Frage einer möglichen Förderung eines solchen Vorhabens.

 

Der Verein beabsichtigt eine kleine Windkraftanlage zu kaufen und zu installieren. Diese soll ca. 20 kw leisten können und ist eine vertikale Anlage. Dies bedeutet, dass sie keine Geräusche verursacht und auch keinen Schatten wirft. Die Anlage selbst hat einen Durchmesser von rd. 15 Metern. Die Anlage soll u.a. den Strombedarf der Sportanlage abdecken. Das Angebot eines Anbieters beziffert Kosten in Höhe von ca. 55.000,00 €, nach Aussage des Vereins.

 

Der TuS Hohnstorf bemüht sich parallel um weitere oder andere Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Verwaltungsseitig bleibt festzustellen, dass dies eine Orientierungsanfrage für ein Vorhaben ist, das bisher durch Sportfördermittel nicht gefördert wurde. Somit ist die Frage, ob überhaupt eine Förderung aus Sportfördermitteln des Strukturentwicklungsfonds möglich ist, unklar.

 

Es bedarf sicherlich grundsätzlicher Überlegungen hier in der Förderung neue Wege zu beschreiten und diese durch entsprechende Richtlinien zu konkretisieren.

 

Der Kreissportbund begrüßt das Vorhaben grundsätzlich und eine Rücksprache mit dem Landessportbund hat ergeben, dass die Richtlinien des LSB eine Förderung nicht vorsehen. Ein Ausschlusskriterium des LSB ist die Einspeisung von Strom in das Netz und der direkte Rückkauf von Billigstrom. Nach Ansicht des LSB wären weiterführende Überlegungen denkbar, wenn klargestellt ist, in welchem Umfang der eingespeiste Strom direkt vom Verein genutzt wird. Grundsätzlich ist der LSB für weitere Überlegungen offen.

 

Auf Rückfrage bestätigt die Klimaschutzleitstelle des Hauses, dass es momentan keine entsprechenden Förderrichtlinien oder Förderprogramme gibt.

 

Verwaltungsseitig werden obige Überlegungen bzw. Planungen zunächst nur als Anregung verstanden, neue Technologieformen in die grundsätzlichen Überlegungen zukünftiger Fördermodalitäten einzubeziehen.

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