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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/111  

Betreff: Situation der Hilfen gemäß § 39 BSHG für seelisch Behinderte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
24.06.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-eine-

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Seit Jahren war zu beobachten, dass sich der Aufwand für Hilfen gemäß § 39 BSHG für seelisch Behinderte bzw. von einer solchen Behinderung Bedrohte in Stadt und Landkreis Lüneburg deutlich nach oben bewegte, wobei dies auf einem deutlich über dem Landesniveau liegenden Level erfolgte.

 

Dies war eine Entwicklung, die sowohl den Landkreis Lüneburg vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation mit Sorge erfüllte, die aber auch immer wieder im Rahmen der Haushaltsplangenehmigung und der Bewilligung einer Bedarfszuweisung vom Land kritisch angemerkt und hinterfragt wurde.

 

Diese Situation erklärt sich natürlich zum einen mit der besonderen Infrastruktur der Stadt Lüneburg (Landeskrankenhaus und Massierung von anderen Einrichtungen für seelisch Behinderte). Diese Problematik soll in dieser Vorlage allerdings nicht vertieft werden. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses wird allerdings die besondere Situation des Lüneburger Bereichs im Hinblick auf die Infrastruktur und die daraus erwachsenden Folgen dargestellt werden.

 

Der andere Auslöser für den hohen Finanzaufwand für Hilfegewährung in diesem Bereich lag allerdings auch darin, dass wegen personeller Unterbesetzung im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) eine den fachlichen Anforderungen genügende Prüfung und Hilfeplanung nur in einem unzureichenden Umfang erfolgen konnte. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Lüneburg Ende 2002 durch  Aufstockung von Personal im SpD mit drei Mitarbeiter/innen (auf zwei Vollzeitstellen) die Grundlage für einen professionellen Umgang mit dieser Hilfeform geschaffen.

 

Wie den beigefügten Unterlagen zu entnehmen ist, hat diese Neuausrichtung nicht nur dazu geführt, dass der ständige Anstieg des Hilfeaufwands gestoppt werden konnte, sondern nun sogar erstmalig ein Rückgang im Aufwand festzustellen ist. Zu Einzelheiten wird die Verwaltung vortragen.

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