Vorlage - 2004/111
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Anlage/n:
-eine-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
Sachlage:
Seit Jahren war zu beobachten, dass sich der Aufwand für Hilfen
gemäß § 39 BSHG für seelisch Behinderte bzw. von einer solchen Behinderung
Bedrohte in Stadt und Landkreis Lüneburg deutlich nach oben bewegte, wobei dies
auf einem deutlich über dem Landesniveau liegenden Level erfolgte.
Dies war eine Entwicklung, die sowohl den Landkreis Lüneburg
vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation mit Sorge erfüllte, die
aber auch immer wieder im Rahmen der Haushaltsplangenehmigung und der
Bewilligung einer Bedarfszuweisung vom Land kritisch angemerkt und hinterfragt
wurde.
Diese Situation erklärt sich natürlich zum einen mit der
besonderen Infrastruktur der Stadt Lüneburg (Landeskrankenhaus und Massierung
von anderen Einrichtungen für seelisch Behinderte). Diese Problematik soll in
dieser Vorlage allerdings nicht vertieft werden. In einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses wird allerdings die besondere Situation des Lüneburger
Bereichs im Hinblick auf die Infrastruktur und die daraus erwachsenden Folgen
dargestellt werden.
Der andere Auslöser für den hohen Finanzaufwand für
Hilfegewährung in diesem Bereich lag allerdings auch darin, dass wegen
personeller Unterbesetzung im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) eine den
fachlichen Anforderungen genügende Prüfung und Hilfeplanung nur in einem
unzureichenden Umfang erfolgen konnte. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis
Lüneburg Ende 2002 durch Aufstockung von
Personal im SpD mit drei Mitarbeiter/innen (auf zwei Vollzeitstellen) die
Grundlage für einen professionellen Umgang mit dieser Hilfeform geschaffen.
Wie den beigefügten Unterlagen zu entnehmen ist, hat diese
Neuausrichtung nicht nur dazu geführt, dass der ständige Anstieg des
Hilfeaufwands gestoppt werden konnte, sondern nun sogar erstmalig ein Rückgang
im Aufwand festzustellen ist. Zu Einzelheiten wird die Verwaltung vortragen.