Vorlage - 2012/008
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 120104 Anlage Deichbau 2012 (63 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Bleckede wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2012 aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds gewährt.
Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Stadt Bleckede aufgrund der dortigen, angespannten Haushaltslage vorgesehen
Sachlage:
Der Kreisausschuss hatte in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach beschlossen, dass auf die Sparte „Deichbau“ anteilige Mittel des Strukturentwicklungsfonds entfallen.
Folgende Mittel sind der Stadt Bleckede aus diesen Haushaltsmitteln in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt worden:
2007: 56.000 EUR
2008: 52.500 EUR
2009: 35.000 EUR
2010: 35.000 EUR
2011: 35.000 EUR
Gesamt: 213.500 EUR
Die Stadt Bleckede hat jeweils eine ordnungsgemäße Mittelverwendung nachgewiesen, die Kreiszuschüsse sind insofern ausgezahlt worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auch im laufenden Haushaltsjahr 2012 ein Anteil in Höhe von 35.000 EUR für den Deichbau zur Verfügung gestellt werden soll.
Mit Schreiben vom 09.11.2011 (Anlage) stellt die Stadt Bleckede einen entsprechenden Antrag auf Förderung dieser Maßnahme aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds.
Die Stadt Bleckede stellt in diesem Antrag u. a. fest, dass die „besondere Belastung aus dem Deichbau der Stadt Handlungsspielräume nimmt, um weitere dringend erforderliche Investitionen im Infrastrukturbereich zu tätigen.“
Der Landkreis hat seine bisherigen Zuschüsse deshalb an die Stadt Bleckede formal zweckbindungsfrei erteilt.
Die Stadt Bleckede ist bekanntlich die einzige Kommune an der Elbe, die als Maßnahmeträgerin im Hochwasserschutz Eigenanteile aufwenden muss. Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage der Stadt Bleckede sowie der oben beschriebenen besonderen Betroffenheit als kommunale Maßnahmeträgerin ist diese Beteiligung des Landkreises aus der Sicht der Verwaltung weiterhin angemessen.