Vorlage - 2011/326
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VVG - Maßnahmen 2013 final (37 KB) |
Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des Entflechtungsgesetz (früher GVFG).
Anmerkungen:
1. Das MJP 2013 bis 2017 entspricht im Wesentlichen dem vorherigen MJP (s. Vorlagen-Nr. 2010/360) für die Jahre 2012 bis 2016.
2. Der im MJP 2011 bis 2015 geplante Ausbau der K 53 Scharnebeck – Echem – Bullendorf war im Wirtschaftsplan 2011 entsprechend ausgewiesen, konnte aber nur zum Teil realisiert werden (Scharnebeck – Echem). Der 2. Bauabschnitt (Echem – Bullendorf) erfolgt in 2012, wie im Wirtschaftsplan 2012 ausgewiesen.
3. Der im MJP 2012 bis 2016 ursprünglich für das Jahr 2012 ausgewiesene Bau des Radweges an der K33, Melbeck – Kolkhagen, wurde aber vom MW auf das Jahr 2011 vorgezogen (Baubeginn im November 2011).
4. Die im letztjährigen Mehrjahresprogramm für das Jahr 2013 vorgesehene Maßnahme Ausbau der K 33, Barnstedt – Kolkhagen wird aus dem MJP genommen, weil eine Verbreiterung nicht notwendig ist. Eine Sanierung ist vorgesehen als Maßnahme ohne Zuschuss und wird deshalb in der Prioritätenliste neu aufgenommen.
6. Die Radwege K 11, Alt Garge – Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2012 bis 2016 auf 2017 verschoben werden mussten, müssen deshalb auf 2018 (wie im Vorjahr), erneut außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.
7. Alle Baumaßnahmen aus dem MJP 2012 bis 2016 wurden vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des beiliegenden MJP zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach dem Entflechtungsgesetz (entsprechend den Förderungsrichtlinien GVFG) grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der jeweiligen Wirtschaftsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).