Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/310  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.12.2011 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

Anlage/n:

Keine

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

Sachlage:

 

 

 

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.

 

Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung