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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/303  

Betreff: Haushalt 2012 / Fachdienst 51
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
07.12.2011 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Teilhaushalt 51.  

Anlage/n:

Anlage/n:

Teilhaushalt 51 Jugendhilfe und Sport

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt 51. (155 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

In der Anlage legt die Verwaltung die Planzahlen für den Haushalt 2012 vor. Im Folgenden wird kurz auf die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Haushalt des Jahres 2011 eingegangen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Beträge des Ergebnishaushalts in ihrer Summe (siehe Blatt Teilhaushalt FD 51 – Jugendhilfe und Sport) nur geringfügig von denen des Vorjahrs unterscheiden. Bei einigen Produkten kommt es jedoch zu teilweise erheblichen Abweichungen.

 

1.       Produkt 361-100              Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Die starke Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen, die insbesondere im Segment der unter dreijährigen Kinder zu verzeichnen ist, führt zu einem nach wie vor gestiegenen Umfang der Aufwendungen. Die Planung des Ausgabenbetrags wird sich daher von 1,3 Mio. € auf 1,65 Mio. € steigern. Den gestiegenen Aufwendungen stehen auf der anderen Seite – hier allerdings nur maßvoll – gestiegene Erträge gegenüber. Die Erträge setzen sich hier im Wesentlichen aus den Elternbeiträgen und der Landesfinanzierung zusammen. Wie genau die Landesfinanzierung in 2012 gestaltet sein wird, lässt sich im Augenblick noch nicht absehen. Hierzu existiert zurzeit eine Richtlinie, die in 2012 in eine gesetzliche Regelung münden soll. Die Kostenerstattung in diesem Bereich ist jedoch stark davon abhängig, in welchem Umfang qualifizierte Tagespflegepersonen die Betreuung übernehmen. Hierzu wird vom Land ein bestimmter Standard gefordert, den noch nicht alle Tagespflegepersonen im Landkreis Lüneburg erfüllen. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung vortragen.
 

2.       Produkt 363-200              Förderung der Erziehung in der Familie
In diesem Produkt sind die Kostenträger

a) allgemeine Förderung der Erziehung
b) gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind
c) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
d) sozialräumliche Arbeit

zusammengefasst.
Von den finanziellen Aufwendungen sticht der Bereich der sozialräumlichen Arbeit (hiermit sind die Finanzierungen der Sozialraumbüros im Landkreis Lüneburg gemeint) heraus. Die Verwaltung geht hier von gestiegenen Aufwendungen in 2012 auf das Niveau von 1,8 Mio.€, bisher 1,45 Mio. € aus. In diesem Mittelansatz ist aber auch schon die Planung eines so genannten Budgets II, das die sozialräumliche Arbeit, insbesondere der Sozialkonferenzen, verbessern soll, enthalten. Auch hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

Auch gestiegen - wenn auch auf deutlich niedrigerem Niveau – sind die Ansätze im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung. Auf Grund des Auslaufens der Förderrichtlinie „Familie mit Zukunft“ und der relativ unsicheren Situation einer Folgefinanzierung in diesem Bereich durch das Land Niedersachsen hatte der Landkreis Lüneburg für diesen Sektor in 2011 deutlich geringere Mittel eingeplant. Nunmehr liegt eine neue Familienförderrichtlinie des Landes vor (siehe Vorlage Nr. 2011/216).

Die Verwaltung errechnet derzeit Aufwendungen in Höhe von 88.000,00 €, in denen sowohl die Beträge für die Frühen Hilfen (60.000,00 €) als auch die noch erforderlichen Mittel für die Durchführung des Aktionsprogramms in der Kindertagespflege und die Mittel zur verstärkten Förderung der Sprachentwicklung im Elementarbereich enthalten sind. Aufgrund der Richtlinie des Landes rechnet die Verwaltung hier jedoch auch mit Einnahmen in Höhe von ca. 30.000,00 €.
 

3.       Produkt 363-300              Hilfen zur Erziehung
Wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen sowie der Erträge werden von der Verwaltung gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr für das Haushaltsjahr 2012 nicht erwartet. Die Verwaltung macht hierbei jedoch ausdrücklich deutlich, dass die Entwicklung sich als sehr schnelllebig darstellen kann. Es handelt sich hier um Pflichtaufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers, denen bei der Frage der Steuerung nicht so einfach zu begegnen ist wie bei rein freiwilligen Aufgaben. Zur Veränderung einzelner Leistungsbereiche trägt die Verwaltung bei Bedarf in der Sitzung vor.
 

4.       Produkt 363-400              Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahmen,
Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG
Die Kosten dieses Produkts stehen in enger Beziehung zu denen des vorgenannten Produkts. Wesentlicher Unterschied ist, dass in diesem Produkt sowohl Leistungen für eine bestimmte Altersgruppe (über 18 Jahre) als auch für eine spezielle Zielgruppe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder) zusammengefasst sind. Die Verwaltung geht hier von einer Kostensteigerung in Höhe von ca. 400.000,00 € per anno aus. Dahinter verbergen sich Entwicklungen, die dahin gehen, dass die Anzahl von Kindern mit (drohender) seelischer Behinderung in stationären Einrichtungen gegenüber den klassischen Heimfällen zunimmt. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung vortragen.
 

5.       Produkt 365-000              Tageseinrichtungen für Kinder
Die Abweichung der Aufwendungen in 2012 von den Aufwendungen in 2011 ergibt sich durch eine für den Haushalt 2011 beschlossene und in 2012 im Augenblick nicht diskutierte Erhöhung der Mittel um ca. 1,3 Mio. €. Hiermit wurden den Samtgemeinden und Gemeinden Zuwendungen gegeben für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und von Grundschülern. Die Zuwendungen erfolgten außerhalb der zwischen den Samt-/Gemeinden und dem Landkreis bestehenden vertraglichen Regelungen. Hierzu kann im Rahmen der Sitzung mündlich vorgetragen werden.

 

Investitionen:

 

Die von der Verwaltung geplanten Aufwendungen für Investitionen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich des Baus von Plätzen in Kindertagesstätten. Hier ist nach wie vor das Ziel, 35 % der 0- bis 3-jährigen Kinder mit einem Betreuungsplatz zu versorgen. 70 % dieser Betreuungsplätze sollen über Krippenangebote erfolgen. Die Finanzplanung für das Jahr 2012 orientiert sich hierbei an den bereits in Planung oder im Bau befindlichen Einrichtungen bzw. an der Zahl an Plätzen, die noch als Differenz zu dem angezielten Ausbauwert bestehen. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung vortragen.

 

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