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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/300  

Betreff: Projekt zur Integrationsarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Fachbereich Soziales Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.12.2011 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
12.12.2011    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an einem mit der Hansestadt Lüneburg zu konzipierenden Integrationsprojekt mit einem Betrag in Höhe von 10.000,00 €.

Sachlage:

Sachlage:

Landkreis und Hansestadt Lüneburg arbeiten im Rahmen der Vereinbarung über die Bildung eines Integrationsbeirats im Aufgabenfeld Integration seit einigen Jahren eng zusammen. Dies führte im Jahr 2008 sogar dazu, dass die Zusammenarbeit mit Platz 2 des Nds. Integrationspreises, Kategorie „Kommunale Integrationskonzepte“, ausgezeichnet wurde.

 

Diese Zusammenarbeit bedarf einer Intensivierung und Festigung. Deshalb ist zur Unterstützung des Integrationsbeauftragten und zur Verbesserung der Integrationserfolge für junge Menschen mit Migrationshintergrund für das erste Halbjahr 2012 ein gemeinsames Projekt für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vorgesehen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.000,00 €. Diese sind hälftig zwischen Hansestadt und Landkreis aufzuteilen. Da die vorbereitenden Arbeiten bereits in 2012 beginnen müssen und personelle Ausstattung sichergestellt werden muss, ist bereits in diesem Haushaltsjahr über die Beteiligung des Landkreises zu entscheiden und der Hansestadt eine entsprechende Zusage zu machen.

 

Die dem Landkreis entstehenden Ausgaben können aus Mehreinnahmen aus dem im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (hier Schulsozialarbeit) finanziert werden. Die Abrechnung erfolgt über das Produkt „Verwaltung der Sozialhilfe“ und würde über den Finanzvertrag abgerechnet werden.

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