Vorlage - 2011/262
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Programms „Hortkinder/Schulsozialarbeiter“ als Teil des Bildungs- und Teilhabepakets Schwerpunktsetzungen im Bereich Bildungsbüro/Schulsozialarbeit an Grund- und Hauptschulen und IGS vorzusehen.
Sachlage:
Im Rahmen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets hat der Bund unter dem Schlagwort „Hortkinder/Sozialarbeiter“ einen Betrag in Höhe von 400 Mio. € befristet für die Jahre 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt.
Eine konkrete Vorgabe zur Verwendung dieser Mittel gibt es nicht. Diese sollen aber, wie bereits der Begrifflichkeit zu entnehmen ist und in einer gemeinsamen Erklärung von niedersächsischer Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, im Wesentlichen dazu dienen,
Ø Maßnahmen der Schulsozialarbeit
Ø Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen
Ø Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur
sicherzustellen.
Einzelheiten sind auf örtlicher Ebene zu klären.
Für den Zeitraum von drei Jahren wird der Landkreis ca. 700.000,00 € pro Jahr erhalten. Zu der Frage, in welcher Weise diese Mittel eingesetzt werden können, hat es bereits erste Gespräche mit den kreisangehörigen Gemeinden gegeben. Dabei sind folgende Schwerpunktsetzungen erfolgt:
Ø Einrichtung eines Bildungsbüros
Ø Schulsozialarbeit an IGS
Ø Schulsozialarbeit an Grundschulen
Es sind dabei folgende Finanzierungsanteile angedacht:
Ø Bildungsbüro 400.000,00 €
Ø IGS Lüneburg 180.000,00 €
Ø geplante IGS Embsen: 120.000,00 €
Ø Schulsozialarbeit an Grundschulen: 1.400.000,00 €
Die Mittel für Schulsozialarbeit an Grundschulen sollten jeweils hälftig auf die Hansestadt Lüneburg und die Fläche des Landkreises entfallen.
In der Fläche des Landkreises ist mit den Trägern der Sozialraumbüros ein Konzept zu entwickeln, in welcher Weise sich Schulsozialarbeit an Grundschulen sozialräumlich umsetzen lässt.