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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/250  

Betreff: Förderung des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V." in Form eines Zuschusses für das Frauenhaus Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.09.2011 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.10.2011    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Keine

Beschlussvorschlag: Dem Verein “Frauen helfen Frauen e

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Dem Verein “Frauen helfen Frauen e.V.“ wird zur Sicherung der Liquidität des Frauenhauses ein Zuschussbetrag in Höhe von 11.000,00 € für das Jahr 2012 bewilligt.

 

Sachlage:

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg unterstützen seit Jahren den Verein “Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses durch freiwillige Zuwendungen. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis Lüneburg einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses seit dem Jahr 2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung läuft am Ende des Jahres aus.

 

Die Laufzeit der Fördervereinbarung zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg wurde jeweils an die Laufzeit der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderungen von Maßnahmen von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, gekoppelt. Die z. Zt. bestehende Richtlinie über den Landeszuschuss läuft zum 31.12.2011 aus. Somit besteht für die Zeit ab 01.01.2012 keine Regelung über die Förderung durch das Land. Derzeit liegt lediglich ein Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen vor. Die endgültige Richtlinie wird bis zum Tag der Ausschusssitzung aller Voraussicht nach nicht vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie die erforderlichen Gremien frühestens im Herbst dieses Jahres durchläuft.

In den vergangenen Jahren wurde das Frauenhaus jährlich mit 68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen gefördert, soweit eine andere Gegenfinanzierung in gleicher Höhe gewährleistet war. Um die maximale Landeszuwendung für das Frauenhaus in Lüneburg zu gewährleisten, wurden seitens des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg jeweils 34.000,00 € jährlich zur Gegenfinanzierung zugewendet.

 

Nach dem Entwurf der neuen Richtlinie für die Zeit ab dem 01.01.2012 wird das Frauenhaus Lüneburg voraussichtlich einen Anspruch auf einen Zuschuss seitens des Landes in Höhe von 76.400,00 € haben.

 

Da wie oben angegeben, die Richtlinie für die Förderung des Frauenhauses lediglich im Entwurf vorliegt und eine Förderung des Landes derzeit nicht konkretisiert werden kann, ist die genaue Höhe des Förderbedarfes des Frauenhauses seitens des Landkreises und der Hansestadt derzeit nicht zu bestimmen. Fest steht jedoch, dass für das Frauenhaus ein über den Landeszuschuss hinausgehender Förderbedarf besteht. Da die genaue Summe des Förderbetrages zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgesprochen werden kann, schlägt die Verwaltung zur Sicherung der Liquidität zum Jahresanfang 2012 des Vereins “Frauen helfen Frauen“ zum Betrieb des Frauenhauses vor, zunächst einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 € zu bewilligen.

Die Fördervereinbarung für die vergangen Jahre belief sich wie oben angegeben auf 34.000,00 € Dieser Betrag wurde jeweils in drei Raten an das Frauenhaus ausgezahlt. Am Jahresanfang wurde eine erste Rate in Höhe von 11.000,00 € geleistet. Zwei weitere Raten in Höhe von 11.500,00 € erfolgte im Laufe des Jahres.

 

Im Anschluss nach der Bewilligung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 11.000,00 € und des Inkrafttretens der neuen Richtlinie über die Förderung der Frauenhäuser vom Land Niedersachsen kann dann im ersten Quartal des Jahres 2012 der Ausschuss über die Gesamthöhe und gegebenenfalls über eine neue Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses entscheiden.

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