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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/181  

Betreff: Aufhebung der Gründungssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts "Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:05.05.00.05
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.06.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
04.07.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

Anlage/n:

-keine-

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Satzung über die Aufhebung der Gründungssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“

 

 

§ 1

Die Gründungssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“ wird aufgehoben.

 

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Sachlage:

 

 

 

Sachlage:

-Ab dem 01.01.2011 wurden die bisherigen ARGEN kraft Gesetz in gemeinsame Einrichtungen nach § 44 SGB II umgewandelt und als sogenannte Jobcenter gemäß § 6 d SGB II geführt. Mit Beschlussvorlage 2010/342 hatte die Verwaltung zur Rechtslage umfassend vorgetragen und der Kreisausschuss seinerzeit die gründungsbegleitende Vereinbarung für das Jobcenter beschlossen.

 

Bereits in dieser Vorlage war darauf hingewiesen worden, dass anders als bei der Gründung der ARGE kein Kreistagsbeschluss erforderlich war, da die Jobcenter anders als die ARGEN kraft Gesetz entstanden sind. In dieser Vorlage wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Gründungssatzung im Hinblick auf die ARGE zumindest der guten Ordnung halber aufzuheben ist. Da nunmehr alle Abrechnungen aus dem Jahre 2010, die die ARGE betreffen, zwischen Landkreis, Agentur und Jobcenter abgeschlossen sind, kann die Aufhebung der Gründungssatzung erfolgen.

 

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