Vorlage - 2011/174
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Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zugunsten des Neubaus eines Radweges an der K 33 Melbeck – Kolkhagen noch in 2011 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg gegenüber eine Verzichtserklärung für weitere Förderanträge nach dem Entflechtungsgesetz für 2012 abzugeben.
Sachlage:
Dem Neubau des Radweges an der K 33 von Melbeck nach Kolkhagen wird seit geraumer Zeit seitens der politischen Gremien und des Eigenbetriebes eine hohe Priorität beigemessen. Auf die bisherigen Diskussionen in vielen Sitzungen des Ausschusses wird verwiesen.
Aufgrund der Förderpraxis des Landes und noch dringlicherer anderer Baumaßnahmen konnte die Maßnahme erst für 2012 an erste Stelle rücken. Im letzten verabschiedeten Mehrjahresprogramm 2012 bis 2016 ist diese Maßnahme für 2012 an erster Stelle (nach der Elbbrücke) ausgewiesen und wurde entsprechend im Juni 2010 in das Bauprogramm des Landes Niedersachsen ebenfalls für 2012 aufgenommen.
Im November 2010 ist die Samtgemeinde Ilmenau an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) mit der Bitte herangetreten, die für 2012 vorgesehene Maßnahme noch in 2011 realisieren zu können. Gleichzeitig hatte sich die SG Ilmenau auch geäußert, hierfür in finanzielle Vorlage zu gehen.
Im Dezember 2010 hat der MW ein Vorziehen der Maßnahme aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt, auf den Vorschlag einer Vorfinanzierung durch die SG Ilmenau wurde nicht weiter eingegangen.
Auf Bitten der SG Ilmenau hat sich dann im März 2011 anlässlich eines Treffens in anderer Sache mit der Staatssekretärin des MW der Landrat ebenfalls für ein Vorziehen der Baumaßnahme eingesetzt. Es solle seitens des MW die bisher nicht näher geprüfte Vorfinanzierung wohlwollend in Betracht gezogen werden.
Mit Schreiben des MW vom 19.04.2011 wird ein Vorziehen der Maßnahme nunmehr doch in Aussicht gestellt, dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Unter anderem ist Voraussetzung, dass der Fördertopf zumindest Finanzmittel für eine Anschubfinanzierung hergibt. Die NLStBV hat den Auftrag, dies nach den Sommerferien (Ende August 2011) zu prüfen. Falls noch Restmittel vorhanden sein sollten, wird dies umgehend dem MW gemeldet mit der Bitte, die Maßnahme nachträglich in das Bauprogramm des Landes für 2011 aufzunehmen.
Bei einem positiven Bescheid kann SBU den Antrag auf Bewilligung einer Landeszuwendung stellen. Dieses Verfahren würde nach Aussage der NLStBV zeitlich stark verkürzt werden können, so dass nach einer Ausschreibung Ende Oktober 2011 der Auftrag erteilt werden könnte. Zum weiteren Zeitablauf wird in der Sitzung vorgetragen.
Weitere Voraussetzung, die der MW genannt hat ist, dass eine verbindliche Verzichtserklärung über weitere Förderanträge für das Jahr 2012 kurzfristig vorgelegt wird.
Da die Maßnahme für 2012 an erster Stelle (nach der Elbbrücke) im MJP Landkreis steht und der MW ohnehin nur eine Maßnahme für 2012 bewilligen würde, steht aus Sicht der Betriebsleitung einer Abgabe der Verzichtserklärung nichts entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine