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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/164  

Betreff: Änderung der Tagespflegesatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wardatzky, AnnegretAktenzeichen:51.33.11
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.06.2011 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.07.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
04.07.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Satzung Kita-Pflege 08-2011  

Anlage/n:

Anlage/n:

Satzung zur Förderung des Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Kita-Pflege 08-2011 (127 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Satzung zur Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege mit Wirkung zum 1.8.2011 wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Seit dem 01.07.2009 werden die Förderung der Kindestagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege durch Satzung geregelt. In diesem nun fast zwei Jahre währenden Zeitraum hat die Praxis gezeigt, dass einige Punkte in der bestehenden Satzung nachzubessern bzw. anzupassen sind.

Die wichtigsten Änderungen stellen auch eine weitere verbesserte Unterstützung der Tagespflegepersonen dar. Diese sind:

·         Erhöhung der laufenden Geldleistung von 3,50 € pro Stunde (inkl. Essengeld) auf 3,60 € pro Stunde (ohne Essengeld)

·         Erhöhung des Pauschalbetrages für die Eingewöhnungszeit von 25,00 € auf 40,00 

·         Verbesserung der Fehlzeitenregelung

·         Der Kostenbeitrag wird linear um 2 % angehoben

·         Außerdem wird in Zukunft eine Geschwisterermäßigung berücksichtigt, wenn für ein weiteres Kind bereits ein Kostenbeitrag in einer Tagesbetreuung (inkl. Kindertagesstätten) gezahlt wird.

 

Die Änderungen der Satzung Kindertagespflege wurden gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg erarbeitet und liegen den dortigen Gremien zur Entscheidung vor. Der ab 01.08.2011 zu zahlende Stundenbetrag wurde von der Hansestadt schon im letzten Jahr gezahlt.

Die Erhöhung des Stundesatzes wurde auf der letzten Sitzung der Jugendamtsleitungen im alten Regierungsbezirk Lüneburg am 11.05.2011, beschlossen. Bisher galt hier eine Obergrenze von 3,50 €.

 

Für die Tagespflegekraft stellt die Änderung der Satzung eine deutliche Verbesserung dar. Neben der nominalen Erhöhung des Stundensatzes um 0,10 € fällt hier auch die Herausnahme der Kosten für das (Mittag-) Essen des Tagespflegekindes ins Gewicht. Die Zahlung des Essenbeitrags obliegt nun dem Vertragsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegekraft.

 

Durch die Erhöhung des Stundensatzes und die weiteren Verbesserungen werden Mehrkosten für den Landkreis entstehen. Die lineare Erhöhung des Elternbeitrags fängt diese nicht auf, da der Verpflegungsanteil bei einer Betreuung über 100 Stunden im Monat als Mehraufwand der Eltern abgezogen wird.

Auf der Grundlage der heutigen Fallzahl von etwa 460 Kindern ist daher von Mehrkosten in Höhe von rd. 10 .000,00 € monatlich, d.h. 120.000,00 € p.a. auszugehen.

In der Hansestadt hat sich auf der Basis von ca. 280 Fällen bereits seit Mitte letzten Jahres ein Mehrkostenbetrag von ca. 20.000,00€ ergeben. Im Zuge der neuen Satzung wird sich dort ein weiterer Mehrkostenbetrag von ca. 5.000,00€ pro Monat, d.h. ca. 60.000,00€ p.a. ergeben.

Diese Prognose der Kostenentwicklung ist jedoch sehr vage, da bereits ab August mit einer Fallzahländerung zu rechnen ist. Dies ist erfahrungsgemäß immer der Fall durch den altersbedingten Wechsel der Kinder in den Kindertagesstättenbereich. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, in welchem Umfang dann Neufälle hinzukommen.

Auch ist aus diesem Grund eine Hochrechnung der zu erwartenden Elternbeiträge sehr schwierig.

 

Im Steuerungsbericht April 2011 geht der Fachdienst 51 von Transferaufwendungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro für die Kindertagespflege im Jahr 2011 aus. Dies ist eine voraussichtliche Verschlechterung gegenüber dem Planwert von ca. 600.000,00. Dem steht eine Verbesserung der Erträge um ca. 145.000,00 € auf ca. 500.000,00 € bei den Elternbeiträgen gegenüber. Weiter werden 490.000,00 € als Landesmittelzuschuss erwartet.

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