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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/146  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000 Euro, die bis zum 02.05.2011 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hensel, SandraAktenzeichen:32.10/32-10.30.17
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
17.05.2011    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
20.06.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
04.07.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1, Vorlage 2011.146  

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1, Vorlage 2011.146 (33 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 83 Abs. 4 NGO, 65 und 2 Abs. 1 NLO und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 16.03.2011 bis zum 02.05.2011 sind die in der Anlage aufgeführten vier Zuwendungen des Fördervereins Schule an der Schaperdrift und der Sparkassenstiftung Neue Technologien an Schulen angeboten worden.

 

Bei der Zuwendung des Fördervereins Schule an der Schaperdrift nach Ziffer 1 der Anlage handelt es sich um eine Zuwendung nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der die Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.

 

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