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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/099  

Betreff: Ressourcenbemessung und Organisationsentwicklung im Rahmen der sozialräumlichen Sozialarbeit im Landkreis Lüneburg (Gebit-Prozess)
- im Stand der 1. Aktualisierung vom 10.05.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.04.2011 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss
01.06.2011 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2011-099 Berechnungsbogen Budgetgrößen PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Berechnungsbogen Budgetgrößen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011-099 Berechnungsbogen Budgetgrößen (28 KB) PDF-Dokument (55 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag für den 06.04.2011:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

Beschlussvorschlag vom 10.05.2011 für den 01.06.2011:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der Arbeitsgruppe Sozialräume vorgestellten Ergebnis zu. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage dieses Ergebnisses eine Fortschreibung der Verträge mit den Sozialraumträgern für das Jahr 2012 und folgende zu vereinbaren.

Sachlage:

Sachlage:

Im Herbst 2008 wurde die Verwaltung mit der Durchführung eines ca. zweijährigen Prozesses zusammen mit der Fa. Gebit, Münster, beauftragt (siehe Vorlage Nr. 2008/158). Ziel dieses Prozesses war, die Organisation der sozialräumlichen Entwicklung im Landkreis Lüneburg zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hierbei sollten zum einen die Leistungen des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport (FD 51) wie auch die Leistungen der vertraglich gebundenen freien Träger bzw. Gemeinden und Samtgemeinden Beachtung finden.

 

Der Prozess hatte verschiedene Ziele. So sollte der Prozess

 

Ø      eine größtmögliche Transparenz der verschiedenen an der sozialräumlichen Entwicklung beteiligten Partner in Bezug auf ihre jeweilige Verantwortlichkeit im gemeinsamen Prozess festlegen

 

Ø      Erkenntnisse erbringen, in welchem Umfang welche Leistungen innerhalb der Sozialräume mit welchem Ressourceneinsatz zu erbringen sind

 

Ø      die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer Fortschreibung der vertraglichen Grundlagen festlegen

 

Der Prozess wurde operationalisiert, indem

 

Ø      eine Konzeptgruppe aus Mitarbeitern des FD 51, der Personalvertretung und der Verwaltungsleitung unter Moderation von Mitarbeitern der Fa. Gebit

a.    einen Standard erarbeitet hat, der die Grundlage für das Prüfungs- und Bewilligungsverfahren für Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG darstellt

und

b.    die Rolle der Bezirkssozialarbeiter im Rahmen der sozialräumlichen Verantwortung neu bestimmt und festlegt

 

Ø      im Rahmen der Arbeitsgruppe Sozialräume mit Vertretern der freien Träger (Vertragspartner in den Sozialräumen), der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten (als Vertreter der gemeindlichen Ebene), der Verwaltungs- und Fachdienstleitung unter Moderation der Fa. Gebit ein Konzept für die zukünftige sozialräumliche Arbeit entwickelt und diskutiert wurde. Diese Arbeit dauert zurzeit noch an, hat jedoch entscheidende Teilergebnisse bereits erreicht

 

Ø      in intensiven Diskussionsprozessen mit den Sozialraumkonferenzen unter Beteiligung der Fachdienstleitung, der freien Träger als Vertragspartner/Gemeinden unter Moderation der Fa. Gebit an einem Selbstbestimmungsprozess der Sozialraumkonferenzen gearbeitet wurde. Im Zentrum der Fragestellung stand hier das Selbstverständnis der Sozialraumkonferenzen, die Frage ihrer Verfasstheit und die Entwicklung einer Zielperspektive der jeweiligen Sozialkonferenz.

Ziel hierbei war es, nicht nur eine Vereinbarung mit den vertraglich gebundenen Sozialraumträgern zu erzielen, sondern darüber hinaus mit den in der Sozialkonferenz zusammengefassten Akteuren und Institutionen. Dieses Ziel konnte in der ursprünglichen Form nicht erreicht werden. Die Entwicklungsstände der einzelnen Sozialkonferenzen waren hier zu heterogen bzw. die Widerstände in den Sozialkonferenzen und das Problem  ihrer Verfasstheit verhinderten verbindliche verschriftlichte Absprachen mit dem Landkreis Lüneburg.

 

Die Ergebnisse des Prozesses im Einzelnen:

 

1.       Der FD 51 verfügt über ein verschriftlichtes Grundlagenpapier, das die Fallbearbeitung und hier insbesondere die Antragsentgegennahme, die Antragsbearbeitung und die Entscheidung über Jugendhilfeanträge regelt. Die Rollen der einzelnen Akteure sind klar definiert, die Beteiligung der Fachdienstleitung ist geregelt. Das Papier gibt Handlungssicherheit für alle Beteiligten, sichert die Qualität und erleichtert die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

 

2.       Der verschriftlichte Standard unterstützt bzw. wird wiederum unterstützt durch den Einsatz der Fachsoftware Gedok.Professionell. Die einzelnen im Standard festgehaltenen Schritte werden über die Fachsoftware abgebildet, so dass insbesondere die Dokumentation des Prozesses nahezu lückenlos erfolgt. Die Erfassung aller für den Hilfeplanprozess erforderlichen Informationen erfolgt über die Fachanwendung. Die Dokumentation, auch die mit Außenwirkung (Hilfepläne) erfolgt über die Fachanwendung.

 

3.       Auch bei den Vertragspartnern in den Sozialräumen wird seit 2010 eine IT-gestützte Fachanwendung (Gedok.CM) eingesetzt. Im Rahmen dieser Fachanwendung werden alle im Beratungsprozess relevanten Daten erfasst und können somit auf elektronischem Wege für die Berichtserstellung der Sozialraumträger genutzt werden. Die Erfassungsparameter orientieren sich hierbei im Augenblick noch an den bereits vor 2010 entwickelten Standards für die Jahresberichtserstellung.

 

4.       Die weiteren von den Sozialraumträgern erbrachten Leistungen, hier insbesondere im Bereich der Gruppenarbeit und der Vernetzungstätigkeit, werden über eine zweite Software (GeKataster) seit Anfang 2011, hier aber rückwirkend noch für 2010, erfasst. Der hiermit dargestellte Dokumentationsumfang orientiert sich ebenfalls an dem bereits 2009 entwickelten Jahresberichtsstandard.

 

Sowohl die Standardisierung der Abläufe innerhalb des Fachdienstes, ihre IT-Unterstützung durch die Fachanwendung sowie der Einsatz der IT-gestützten Fachanwendungen in den Sozialräumen bieten grundsätzlich für die Zukunft Möglichkeiten, wesentliche Daten für die Steuerung der Entwicklung der sozialräumlichen Prozesse zu gewinnen. Ergänzt werden diese Möglichkeiten durch die ohnehin vom Landkreis Lüneburg bereits seit einigen Jahren eingepflegten Daten im Rahmen der IBR (Integrierte Berichterstattung Regional). Die hier zur Verfügung stehenden Daten sind auch in die Expertise der Fa. Gebit eingeflossen. In der Sitzung wird Herr Dr. Meyer hierzu vortragen.

 

5.       In der Arbeitsgruppe Sozialräume wurde ein erstes von den Teilnehmern als tragfähiges Konzept für die zukünftige Festlegung von Sozialraumbudgets entwickelt.

Hier fließen sozialräumliche Kennzahlen (Belastungsindikatoren) ein und schaffen so eine transparentere und in Grenzen gerechtere Budgetgestaltung. Es sind jedoch noch weitere Gespräche erforderlich, um ein verbindliches Vertragsangebot des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2012 vorzulegen.
 

6.       In der Arbeitsgruppe Sozialräume wurde die Struktur der Leistungen der Sozialraumbüros/Träger mit folgenden Leistungskomponenten abgesprochen:

a.       Beratungsleistungen in Form individueller termingebundener Gespräche bzw. offener Form (offene Sprechstunde)

b.       Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche und/oder Erwachsene

c.       Vernetzungs- und Kooperationsarbeit mit anderen Akteuren im Sozialraum

Der Einsatz des Sozialraumbudgets für die hier genannten Leistungen soll für die Punkte a. und b. 60 %, für den Punkt c. 40 % betragen. Hierbei ist zu beachten, dass die für diese Arbeit erforderliche Logistik und Binnensteuerung des Sozialraumträgers erforderliche Leistung in den 40 % enthalten ist.
 

7.       Die strategische Steuerung der Sozialraumbüros erfolgt zukünftig über die Fachdienstleitungsebene (Fachdienstleitung und Stellvertreterin). Diese Personen werden auch an den Sitzungen der Sozialraumkonferenzen teilnehmen. Dies hat zur Folge, dass die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter von der strategisch steuernden bzw. auch der die Arbeit der Vertragspartner controllenden Aufgabe entlastet werden. Diese Entlastung kommt der unmittelbaren bürgerbezogenen Fallarbeit zu Gute.
 

8.       Noch in der Diskussion ist zurzeit die Gestaltung eines so genannten Budgets II. Dieser Betrag soll vom Landkreis Lüneburg den Sozialkonferenzen zur Verfügung gestellt werden, um  Projekte, die aus deren Bedarfsanalyse heraus entstanden sind, zu finanzieren. Grundlage soll hierfür eine entsprechende Förderrichtlinie sein, die den fachlich qualitativen Standard der Projekte sichert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch unklar, in welcher Höhe ein solches Budget II für 2012 aufgestellt werden kann.

 

Ziel des hier zuletzt genannten Prozesses und der Arbeit in der Arbeitsgruppe Sozialräume ist es, in einem hier auch zu erweiternden Diskussionsprozess mit allen Beteiligten einen möglichst breiten Konsens für eine Vertragsfortschreibung für das Jahr 2012 zu erarbeiten. In dieser Fortschreibung sind dann sowohl die Budgetsummen, die für die einzelnen Sozialräume zur Verfügung stehen, enthalten als auch die für dieses Budget zu erbringenden Leistungen der Sozialraumträger.

 

Die in den Berechnungsschlüssel für die Sozialraumbudgets 2012 eingeflossenen sozialräumlichen Indikatoren werden hinsichtlich ihrer Eignung auch noch einmal in der bereits erwähnten Expertise von Herrn Dr. Meyer in der Sitzung angesprochen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 10.05.2011:

 

Die bereits von der Verwaltung in der Vorlage für den Jugendhilfeausschuss vom 06.04.2011 skizzierte Arbeit der Arbeitsgruppe Sozialräume ist zu einem vorläufigen Abschluss gekommen.

 

Das Ergebnis umfasst

 

a.)    die Festsetzung neuer Budgetgrößen für die Arbeit der Sozialraumträger

b.)    eine eindeutigere Festlegung der aus den Budgets heraus zu erbringenden Leistungen

 

Es war Ziel, mit einer Neukonstruierung der Budgetbemessungen für den einzelnen Sozialraum eine größere Transparenz und Klarheit und ggf. auch Fortschreibungsfähigkeit der Budgets zu erzielen. Die ursprüngliche Bemessung der Budgets an dem Hilfeaufkommen im Bereich ambulanter Hilfen in den Jahren 2003 bzw. 2004 wurde als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

 

Für die Budgetbemessung wurden daher in einem ersten Schritt Sozialindikatoren, die im Wesentlichen Belastungsfaktoren darstellen, für die einzelnen Sozialräume definiert und ermittelt. Die Verteilung der für die Arbeit der Sozialraumbüros zur Verfügung stehenden Mittel allein an Hand dieser Sozialindikatoren ergab jedoch sehr starke Abschläge gegenüber den zurzeit gültigen Budgets, gerade für die Sozialräume im Osten des Landkreises.

 

In weiteren Schritten wurde daher versucht, eine plausible, aber auch insoweit verträgliche Neubemessung der Budgetgrößen zu berechnen, die die bereits begonnene Arbeit nicht grundsätzlich in Frage stellt. Die Neubemessung der Budgetgrößen und ihre Verteilung auf die einzelnen Leistungskomponenten ist der dieser Vorlage in der Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Allen an der Erarbeitung dieses Ergebnisses Beteiligten ist bewusst, dass es sich hierbei um einen Kompromiss handelt. Er berücksichtigt auf der einen Seite einen gewissen Bestandsschutz, schafft auf der anderen Seite aber auch die notwendige Transparenz und fairere Gleichbehandlung der einzelnen Sozialräume.

 

Gegenstand der Erörterungen in der AG Sozialräume war auch die Frage der Verwendung der für die einzelnen Sozialräume zur Verfügung stehenden Budgets. Bei dem hier in Frage stehenden Budget handelt es sich um den Geldbetrag, der den kommunalen bzw. freien Trägern für die Arbeit des Sozialraumbüros zur Verfügung steht (Budget I).

 

Gegenüber den bisher geltenden Budgetregelungen wird die Struktur der Verteilung der Geldmittel auf die unterschiedlichen Leistungen in den Sozialräumen nicht mehr allein den Vertragsnehmern überlassen, sondern wird strukturell für alle Sozialräume gleichermaßen geregelt.

 

Neu ist hierbei, dass es hierbei eine Pauschalierung der Regie- und Sachkosten gibt, die in einer Höhe von 17,5 % vorgenommen wird. Die Personalkosten bzw. die gemäß Budget zur Verfügung stehenden Geldmittel für das Personal werden auf die Leistungsbereiche a) Beratung inklusive Gruppenarbeit  und b) Netzwerkarbeit verteilt.

 

Bei der entsprechenden Berechnung der für diese Leistung zur Verfügung stehenden Mittel wird ein 10%-iger Abschlag so genannter abf-Zeiten (aufgaben-, berufs- und fachspezifische Minderarbeitszeiten, das heißt im Wesentlichen Vorbereitungs- und Rüstzeiten) vorgenommen.

 

Die sich ergebenden Stundenwerte (siehe Anlage) weisen so genannte face to face-Zeiten aus. Die sich ergebenden wöchentlichen Arbeitszeiten stehen somit unmittelbar dem Kunden zur Verfügung.

 

Im Hinblick auf die operationale Steuerung und Abgrenzung der Leistungen der Sozialraumbüros gegenüber den Leistungen des Spezialdienstes KES (Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte) folgt folgende Richtschnur:

 

Die durch die Sozialraumträger angebotenen und vom öffentlichen Jugendhilfeträger finanzierten Beratungsleistungen stellen die erste sozialpädagogische Beratungsebene des Landkreises Lüneburg dar. Sie ist für den Bürger niederschwellig zu erreichen und geht flexibel auf die bei ihm bestehenden qualitativen und quantitativen Bedarfslagen ein.

 

Sollten die im Rahmen der Sozialraumbüros dargebrachten Leistungen im Einzelfall nicht ausreichend sein, erhält der Bürger über ein klassisches Antrags- und Bewilligungsverfahren ambulante oder teilstationäre/stationäre Leistungen der Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII. Die mögliche Diffusität hinsichtlich der Zuständigkeit für die einzelne Leistung wird dahin gehend grundsätzlich geregelt, dass für den beraterischen Prozess im Rahmen des Vorfelds der Hilfen zur Erziehung der jeweilige Sozialraumträger verantwortlich zeichnet und, kommt es zu einer Bewilligung von Hilfe zur Erziehung, die Fallzuständigkeit auf den öffentlichen Jugendhilfeträger übergeht. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass im Rahmen von Hilfen zur Erziehung komplementäre Leistungen des Sozialraumträgers in den Hilfeprozess mit eingebaut werden, die Gesamtverantwortung für den Hilfeprozess (-plan) verbleibt in diesem Fall jedoch immer beim öffentlichen Jugendhilfeträger.

 

Das Controlling der Leistung der Sozialraumträger erfolgt im Rahmen von Jahresberichten und Jahresplanungen zwischen den Repräsentanten des Sozialraumträgers und Leitungskräften des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport. Die stellvertretende Fachdienstleiterin Frau Benne sowie der Fachdienstleiter Herr Zenker-Bruns haben eine Aufteilung vorgenommen, nach der sie für jeweils fünf Sozialräume zuständig sind. Den beiden obliegt insoweit die grundsätzliche Controllingaufgabe.

 

Die hier vorgestellten Punkte sind die Grundzüge der Fortschreibung der Sozialraumverträge für das Jahr 2012 und folgende. Die Eckpunkte wurden sowohl mit den Kommunen im Landkreis Lüneburg diskutiert als auch allen bisherigen Sozialraumträgern zur Kenntnis gegeben. Den bisherigen Vertragspartnern wurde Gelegenheit gegeben, bis Mitte Mai 2011 ihre Bereitschaft bzw. ihren Diskussionsbedarf bezüglich der Fortschreibung kund zu tun. Die Verwaltung wird das Ergebnis im Rahmen der Fachausschusssitzung am 01.06.2011 vorstellen.

 

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