Vorlage - 2010/356
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Konzept HaLT (1131 KB) | ||||
2 | Finanzierungsplan_HaLt (9 KB) | ||||
3 | 4.2.3 Alkoholbed. KH-Behandlungen (201 KB) | ||||
4 | _HaLT_Zwischenbericht Stand 24.01.2012 (138 KB) |
Beschlussvorschlag für den 15.12.2010:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 26.01.2012:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht des Diakonieverbands zustimmend zur Kenntnis. Der Landkreis Lüneburg erklärt weiter seine Bereitschaft, das HaLT finanziell in einer Größenordnung von maximal 5.000,00 € pro Jahr zu finanzieren. Im Haushaltsjahr 2012 erfolgt eine Förderung für den Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 2.500,00 €. Der Landkreis stellt für das Haushaltsjahr 2013 unter der Vorgabe, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine weitere Jahresrate von 5.000,00 € in Aussicht.
Sachlage:
Mit E-Mail vom 8. Dezember 2010 informiert der Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Lüneburg und Bleckede über sein geplantes Projekt HaLT. Es handelt sich hierbei um ein Präventionsprojekt, das sowohl für den Bereich der Früh- und Kurzintervention für Kinder und Jugendliche nach einer stationär behandelten Alkoholintoxikation als auch als strukturelles Alkoholpräventionsprogramm konzipiert ist. Die Konzeption und der Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt.
Das Problem jugendlichen Alkoholkonsums ist grundsätzlich nicht neu. Die Drogenberatungsstelle, aber auch der Landkreis Lüneburg, haben im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes in den vergangenen Jahren schon unterschiedlichste Präventionsprogramme unterstützt, geplant und umgesetzt. Letztlich ist der Alkoholkonsum von Jugendlichen ein gesamtgesellschaftliches Problem und wird durch verschiedene Ursachen unterstützt. Das vom Diakonieverband hier vorgelegte Konzept ist daher sehr breit angelegt und zielt auf die unterschiedlichsten Akteure im gesellschaftlichen Kontext mit speziellem Bezug zu Kindern und Jugendlichen ab.
Das Projekt HaLT zielt aber auch in einem mehr sekundär und terziär ausgerichteten Präventionsansatz auf die sich bereits in stationärer Behandlung mit Alkoholintoxikation befindlichen Kinder und Jugendlichen. Diese Zahl ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts in den letzten sieben Jahren erheblich gestiegen. Angaben des Städtischen Klinikums Lüneburg für die Jahre 2006 bis 2008 ergeben ein im Wesentlichen gleich bleibendes Niveau mit einem leichten Anstieg im Jahr 2008.
Im niedersächsischen Vergleich nimmt der Landkreis Lüneburg einen Platz im unteren Mittelfeld ein (vergleiche Anlage Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Nds. 2007, Ziffer. 4.2.3.).
Um das Projekt durchzuführen, benötigt der Diakonieverband die finanzielle Unterstützung der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg. In der Mitteilung des Diakonieverbands vom 8. Dezember 2010 erhofft sich dieser einen Zuschuss der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 5.000,00 € und der Gesundheitsholding von 4.500,00 €. Bezogen auf den Landkreis Lüneburg wird ebenfalls ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € erwartet.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, sich das geplante Projekt vorstellen zu lassen und ggf. eine Absichtserklärung für eine Mitfinanzierung abzugeben.
Aktualisierte Sachlage vom 26. Januar 2012:
Wie dem beigefügten Zwischenbericht zu entnehmen ist, wurde mit der Umsetzung des Projekts HaLT – Hart am Limit am 1. September 2011 durch entsprechende Mitarbeiter des Diakonieverbands im Sinne des vorliegenden Konzeptes begonnen.
Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Suchtpräventionsprojekt, das sich an die Zielgruppe von Jugendlichen richtet, die eine stationär behandelte Alkoholintoxikation erlebt haben. Der Ansatz dieses Projekts ist die systematische und frühzeitige Ansprache von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer schweren Alkoholvergiftung stationär behandelt werden mussten. Dieses Projekt ist in seiner konzeptionellen Herangehensweise für die Region von Hansestadt und Landkreis Lüneburg neu und erfolgt in enger Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Lüneburg und der Polizeiinspektion. Die Idee als solche ist jedoch nicht neu und wurde erstmalig im Jahre 2003 und 2004 als Pilotprojekt umgesetzt und vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention (Drogenberatungsstelle, „drobs“) ist inzwischen einer von über 200 offiziell anerkannten HaLT-Standorten in Deutschland.
Was passiert im Einzelnen ganz konkret? Die stationär behandelten Kinder und Jugendlichen sowie ihre Erziehungsberechtigten werden nach der medizinischen Versorgung durch das Klinikpersonal auf die besondere Situation angesprochen und ihnen wird ein Flyer ausgehändigt, der konkret Hilfe anbietet inklusive eines konkreten Gesprächstermins in der Drogenberatungsstelle. Im Berichtszeitraum haben 69 % der Betroffenen von diesem Angebot Gebrauch gemacht und das Beratungsgespräch wahrgenommen. Mit dem entsprechend geschultem Personal wird dann die Situation analysiert und weitere Hilfsangebote entwickelt und auf den Weg gebracht. Der Zwischenbericht macht deutlich, dass diese Vorgehensweise erfolgreich ist und bis hin zum Gruppenangebot, dem sogenannten „Risiko-Check“, nachhaltig wirken kann.
Hervorzuheben bleibt, dass es sich hierbei um ein spezielles, zusätzliches, aber wirksames sekundäres Suchtpräventionsangebot handelt, das über den Rahmen der normalen Suchtpräventionsangebote hinaus geht und nur bei weiterer entsprechender finanzieller Unterstützung durch Klinikum, Hansestadt und Landkreis Lüneburg fortgesetzt werden kann. Die bisherige finanzielle Förderung endet am 30 Juni 2012 und der Diakonieverband hat einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung zur Fortführung des Projekts bis zum 31. Dezember 2013 gestellt.
Der Finanzierungsplan geht von Gesamtkosten für ein Jahr in Höhe von 16.500,00 € aus. Dies sind im Wesentlichen Personalkosten. Finanziert wurde bisher durch jeweils 5.000,00 € vom Klinikum Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg und 1.500,00 € aus Eigenmitteln des Diakonieverbands. Der bisherige Landkreisanteil beträgt also 5.000,00 € für 12 Monate und da der Zuschussantrag 18 Monate beinhaltet, werden seitens des Diakonieverbandes 7.500,00 € Kreiszuschuss beantragt.
Aus verwaltungsseitig fachlicher Beurteilung dieses Projektes bleibt hervorzuheben, dass die „neue“ Zugehensweise auf Fälle von Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen positiv gesehen wird.
Die allgemeine primäre Suchtprävention in Form von Kampagnen und Projekten zielt auf entsprechende Zielgruppen und Einsichten und Verhaltensänderungen ab, denen man sicherlich generell zustimmt, aber nicht immer im Individualverhalten von Kindern und Jugendlichen Berücksichtung findet.
Gerade der sekundäre suchtpräventive Ansatz an der individuellen besonderen Situation des Kindes oder des betroffenen Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten ist sowohl konzeptionell neu und gleichzeitig die große Chance dieses Projekts. Ausgehend von der ganz individuellen Situation erfolgt eine sehr kurzfristige konkrete Reaktion in Form eines Hilfs- und Unterstützungsangebots durch geschultes Personal bis hin zur Vermittlung an andere Hilfsinstitutionen, zum Beispiel bei multiplen Begründungszusammenhängen für das vorliegende Suchtverhalten.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, das Projekt bis zum 31. Dezember 2012 fortzuführen. Sollte sich das Projekt auch in 2012 weiter bewähren, empfiehlt die Verwaltung auch eine Finanzierung in 2013.
Finanzielle Auswirkungen: