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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/355  

Betreff: Beauftragung eines Ergänzungs- und Vertiefungsgutachtens zur Untersuchung "Kommunalstrukturen in Niedersachsen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, JürgenAktenzeichen:EKR
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.12.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
20.12.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Herr Prof. Dr. Hesse wird mit der Erstellung eines Ergänzungs- und Vertiefungsgutachtens zu seiner Untersuchung „Kommunalstrukturen in Niedersachsen“ beauftragt.
Beim Land Niedersachsen wird eine Förderung der Gutachterkosten beantragt.

Sachlage:

Sachlage:

Auf die Vorlage 2010/275 wird verwiesen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2010 beschlossen:

 

1.      „Der Landrat wird beauftragt, mit Herrn Prof. Dr. Hesse über ein Ergänzungs- und Vertiefungsgutachten zur Untersuchung ‚Kommunalstrukturen in Niedersachsen’ zu verhandeln.
 

2.      Beim Land Niedersachsen sollen ggf. Fördermittel beantragt werden.“
 

Nach dem Beschluss des Kreistages wurden telefonisch und persönlich Gespräche mit Herrn Prof. Dr. Hesse geführt. Er ist bereit, das Ergänzungs- und Vertiefungsgutachten zu erstellen.

 

Mit Schreiben vom 30.11.2010 hat Herr Prof. Dr. Hesse ein Angebot unterbreitet, in dem er im Wesentlichen ausführt:

 

Ziel der Untersuchung

 

Die Untersuchung mit dem Arbeitstitel Teilregion Nordost-Niedersachsen: Entwicklungsoptionen und Handlungsansätzesollte aufzeigen, wie auf der Basis der Ergebnisse des sog. „Hesse-Gutachtens“ und unter Berücksichtigung der bestehenden sozio-ökonomischen Verflechtungen die kommunale Handlungs- und Zukunftsfähigkeit in Nordost-Niedersachsen/dem Großraum Lüneburg über eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteure gesichert werden kann. Dies schließt Maßnahmen zu einer deutlich verstärkten Interkommunalen Kooperation (IKZ), den Ausweis alternativer gebietskörperschaftlicher Organisationsformen (bis hin zu einer verfassten Teilregion) und die Erörterung unterschiedlicher Fusionsoptionen ein. In meiner Ihnen vorliegenden Untersuchung werden vier Varianten angesprochen:

 

·        Die Fusion der Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen mit der Hansestadt Lüneburg zu einem Landkreis Nordost-Niedersachsen,

·        die Stärkung der Hansestadt Lüneburg durch Eingemeindungen,

·        die Kreisfreiheit der Hansestadt Lüneburg sowie

·        die Bildung eines Landkreises Winsen-Elbe ohne eine kreisfreie Hansestadt Lüneburg mit dem Landkreis Harburg, dem Rest des Landkreises Lüneburg und der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Ergänzend wäre zu prüfen, ob sich unter Einbezug weiterer Landkreise zusätzliche Varianten ergeben. Diese Varianten sollten in sich schlüssig und vollständig beschrieben, aufgrund der bewährten wissenschaftlichen Methodik des ISE geprüft und schließlich vergleichend aus einer Gesamtsicht bewertet werden.

 

Die Untersuchung sollte in Vertiefung der im „Hesse-Gutachten“ vorgelegten Schwerpunkte zudem eine verstärkte funktionale Orientierung annehmen, die sich auf die gegebene und ggf. zu verändernde Arbeitsteilung zwischen dem Land, den Landkreisen, den Städten/Einheitsgemeinden, den Samtgemeinden und den Mitgliedsgemeinden richtet. Dabei ist für einige Schlüsselbereiche darzulegen, welche Aufgaben auf welcher Ebene wahrgenommen werden sollten.

 

Darüber hinaus wären Folgerungen für die gemeindliche Struktur im Landkreis Lüneburg aufzuzeigen, ohne eine die Umsetzung vorbereitende Detailprüfung vornehmen zu können.

 

Arbeitsschritte

 

Im Zeitraum von Anfang März 2011 bis September 2011 sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:

 

·        Aufarbeitung aller seitens des Auftraggebers und der beteiligten Einrichtungen zur Verfügung gestellten Informationen zum Themenbereich, ergänzt um eine Auswertung der Bemühungen in anderen Flächenländern der Bundesrepublik um eine Verbesserung von Stadt-Umland-Beziehungen unter Einschluss etwaiger neuer Organisationsformen und Verfahrensregelungen (Stufe 1).

·        Intensivbefragung der benannten Personenkreise vor Ort, ergänzt um Gespräche mit weiteren Akteuren im Großraum und unter Einschluss von Vertretern der Landesregierung, der Regierungsvertretung Lüneburg, etwaiger Regionalorganisationen, der Industrie- und Handelskammern sowie weiterer Verbände und der Medien (Stufe 2).

·        Vorlage eines Thesenpapiers mit Zwischenergebnissen und ggf. Veranstaltung eines hierauf bezogenen workshop mit Schlüsselvertretern der Region (Stufe 3).

·        Erstellung eines Abschlussberichts und Vorstellung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz (Stufe 4).

 

Die benannten Arbeitsschritte sind, wenn und wo möglich, als dialogischer Prozess mit dem Landkreis, den Städten, Einheitsgemeinden, Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden unter verantwortlicher Beteiligung der Kommunalpolitik zu führen, wobei vor allem die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten erörtert werden sollten. Mit Blick auf die in diesem Kontext einzusetzenden Untersuchungskriterien wird auf die Ausdifferenzierung im „Hesse-Gutachten“ verwiesen.

 

Zeitplanung

 

·        Stufe 1: März/April 2011

·        Stufe 2: Mai/Juni 2011

·        Stufe 3: Erste Julihälfte 2011

·        Stufe 4: Zweite Julihälfte bis Ende September 2011

 

Die Kosten des Gutachtens können bis zu 60.000 € brutto betragen. Im Haushalt 2011 des Landkreises Lüneburg sind im Produkt 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Position 19 sonstige ordentliche Aufwendungen 20.000 € veranschlagt. Diese Mittel müssen ggf. erhöht werden.

 

Am 08.12.2010 wurden die Möglichkeiten einer Landesförderung in der Regierungsvertretung in Lüneburg besprochen. Haushaltsmittel für eine Förderung sind im Jahr 2010 verfügbar. Der Antrag müsste jedoch bereits im Jahr 2010 gestellt und bewilligt werden. Auch der Auftrag muss bereits im Jahr 2010 erteilt werden. Ab dem Jahr 2011 stehen für diese Zwecke keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.

 

Die Regierungsvertretung regt die Herstellung von Verbindlichkeit der Aussagen an. Einbezogen werden sollten auch die Haushaltsdaten der Kommunen sowie evtl. bestehende Fremdgutachten, z. B. Prognos.

 

Die Regierungsvertretung hielt ebenfalls die Einbeziehung von Nachbarlandkreisen in die Betrachtung für wichtig.

 

Der Antrag auf Landesförderung wird mit Versand der Sitzungsvorlage bereits gestellt, um keine Zeit zu verlieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

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