Vorlage - 2010/332
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Anlage/n:
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1 | NLO_Auszug (284 KB) |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich
Sachlage:
Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Abs. 1 NLO werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 und 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.