Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/332  

Betreff: Verpflichtung von nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitgliedern (Herr Prof. Dr. Pries, Leuphana Universität Lüneburg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Paschen, DetlevAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
01.12.2010 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
NLO_Auszug  

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NLO_Auszug (284 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich

Sachlage:

Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Abs. 1 NLO werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 und 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung