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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/331  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD/Grüne vom 05.11.2010 (Eingang: 05.11.2010);
Wiedereinführung des Hauptschulzweiges an der Realschule Neuhaus und Umwandlung der wieder entstehenden Haupt- und Realschule zur Oberschule zum 01.08.2011(im Stand der 2. Aktualisierung vom 16.03.2011)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Michael WieskeAktenzeichen:5511.00.10.00
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.12.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
20.12.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
17.02.2011 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.02.2011    Kreisausschuss      
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
04.05.2011 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
10.05.2011    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Originalantrag  
Entwicklung Grundschülerz., RS Neuhaus  

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (77 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklung Grundschülerz., RS Neuhaus (87 KB)      
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD/Grüne:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD/Grüne:

„Wir beantragen, dass der Landkreis Lüneburg als Schulträger der bestehenden Realschule Neuhaus unter der Beteiligung der Schule und der Landesschulbehörde prüft, ob eine Wiedereinführung des Hauptschulzweiges und gleichzeitige Umwandlung der Schule zu einer Oberschule zum 01.08.2011 am Standort Neuhaus aus schulrechtlicher, pädagogischer und struktureller Sicht sinnvoll ist.“

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 17.01.2011:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Bis zur Kreistagssitzung im Mai 2011 ist die Entscheidung für einen Ausnahmeantrag auf Umwandlung der RS Neuhaus in eine Oberschule - ohne gymnasiales Angebot - vorzubereiten.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 16.03.2011:

Der Landkreis Lüneburg beantragt die Umwandlung der RS Neuhaus in eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot zum 01.08.2011 im Rahmen einer Ausnahmeregelung.

 

Begründung der Gruppe SPD/Grüne:

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Gruppe SPD/Grüne:

 

Der Antrag liegt bereits vor.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 17.01.2011:

 

Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nach § 106 NSchG hat die Verwaltung der Landesschulbehörde die nachfolgend beschriebenen Unterlagen vorgelegt. Die Unterlagen liegen auch dieser Vorlage an.

 

Die Entwicklung der Grundschülerzahlen im Landkreis Lüneburg sowie die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulen der Hansestadt Lüneburg bis 2021/22 (Blätter 1+2).

Die Angaben zu den Grundschülerzahlen stammen aus der amtlichen Schulstatistik. Die Stärke der dargestellten Geburtenjahrgänge wurde von den Meldeämtern erhoben.

 

Ausgehend von diesen Zahlen ist eine Berechnung der voraussichtlichen Zahl der Schüler/innen einer Oberschule in Neuhaus ab dem Schuljahr 2011/2012 beigefügt. Die gewählte Übergangsquote errechnet sich aus den Übergangsquoten der letzten drei Schuljahre.

 

Der Schulstandort Neuhaus erfüllt die zurzeit beschriebenen Voraussetzungen für eine mindestens 2-zügige Oberschule - ohne gymnasiales Angebot - nicht ( mindestens 52 Schüler/innen pro Jahrgang ).

 

Der Landkreis Lüneburg hat sich mehrfach durch entsprechende politische Entscheidungen eindeutig für den Erhalt einer weiterführenden Schule am Standort Neuhaus ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Lage der Gemeinde Amt Neuhaus sowie der Verkehrssituation besteht zu einem Sek. I - Schulstandort im Amt Neuhaus keine für den Landkreis Lüneburg vernünftige und tragbare Alternative.

Insoweit hat  die Verwaltung für den Standort Neuhaus die Landesschulbehörde gebeten zu prüfen, ob die Umwandlung der jetzigen RS Neuhaus in eine Oberschule im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich ist. In diese Prüfung wird die Frage einbezogen, ob die Umwandlung auch ohne vorherige Einführung eines Hauptschulzweiges erfolgen kann.

 

Schulleitung und Kollegium stehen der Einrichtung einer Oberschule positiv gegenüber, nicht zuletzt, weil so auch Hauptschüler wieder „formell“ aufgenommen werden könnten. Ein Schulvorstandsbeschluss steht noch aus.

 

Schule und Landesschulbehörde warten auf endgültige Vorgaben zur pädagogischen Umsetzung und zur Genehmigungsfähigkeit dieser neuen Schulform bzw. konkreten Ausnahmetatbeständen.

Ab bzw. im März 2011 sollen die Änderung des Schulgesetzes beschlossen sein und auch die notwendigen Erlasse und Verordnungen vorliegen.

 

Die Verwaltung wird die Umwandlung der RS Neuhaus in eine Oberschule – ohne gymnasiales Angebot – zum 1. 8. 2011 mit der Schule und der Landesschulbehörde weiter vorantreiben. Ziel ist es, durch den Schulausschuss am 4. 5. und den Kreistag am 23. 5. 2011, den formellen Antrag vorzubereiten und zu beschließen.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 16.03.2011:

 

Der Schulvorstand der Realschule Neuhaus hat sich am 01.03.2011 einstimmig für die Umwandlung der RS Neuhaus in eine Oberschule – ohne gymnasiales Angebot – zum 01.08.2011 ausgesprochen.

Ein Antrag auf Anerkennung als teilgebundene Ganztagsschule soll zum 01.08.2011 noch nicht gestellt werden. Die Schule ist mit einem entsprechenden Konzept noch nicht so weit, da sie bisher noch kein formelles Ganztagsangebot hat. Zudem hätte auch der Landkreis Lüneburg als Träger der Schülerbeförderung Schwierigkeiten, zu diesem Zeitpunkt eine Umstellung des Busverkehrs vorzunehmen, da hierbei auch die Belange der Grundschule berücksichtigt werden müssen.

Insoweit schlägt auch die Verwaltung vor, noch von einem Antrag auf Anerkennung als teilgebundene Ganztagsschule abzusehen.

 

Nach der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes zur Errichtung von Oberschulen im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages am 04.03.2011 wurde – im Vorgriff auf die gesetzlichen Regelungen – eine aktualisierte Handreichung für Schulträger veröffentlicht.

Danach darf bei der Errichtung von Oberschulen ohne gymnasiales Angebot die Schülerzahl (2 x 24) bis zum 31.07.2015 unterschritten werden, wenn bei Errichtung der Oberschule gleichzeitig eine organisatorisch zusammengefasste Haupt- und Realschule aufgehoben wird.

Bis zum Schuljahr 2008/2009 war die jetzige Realschule Neuhaus eine zusammengefasste Haupt- und Realschule. Die Umwandlung in eine Realschule erfolgte, da zu diesem Zeitpunkt der letzte Hauptschulzweig (Klasse 10) auslief und letztlich keine ausreichende Anzahl von Hauptschülern mehr vorhanden war.

 

Gemäß Kreisausschussbeschluss vom 28.02.2011 wird die Verwaltung daher die Umwandlung der Realschule Neuhaus in eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot zum 01.08.2011 im Rahmen einer Ausnahmeregelung beantragen.

Unabhängig von den prognostizierten Schülerzahlen nach dem 31.07.2015 ist die Verwaltung der Auffassung, dass im Amt Neuhaus ein schulisches Angebot im Sek. I-Bereich aufrecht erhalten werden muss und die Oberschule sich hierfür anbietet. So können in einem neuen System auch Schüler/innen mit einer Hauptschulempfehlung wieder entsprechend ihrer Möglichkeiten gefördert aber auch gefordert werden.

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