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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/316  

Betreff: Grundsatzregelungen für die investive Sportförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
22.11.2010 
Sportausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Im Rahmen der Zuschussberatungen im letzten Sportausschuss wurde angeregt, über die fünf Punkte der Grundsatzregelung zur investiven Sportförderung in einem der nächsten Ausschüsse erneut zu beraten und eventuell notwendige Änderungen oder Ergänzungen zu erarbeiten.

 

Verwaltungsseitig wurden diese Grundsatzregelungen als Maßstab oder Richtschnur für eine Entscheidungsfindung verstanden, um eine mögliche Gleichbehandlung unter den Antragstellern zu gewährleisten, aber auch gleichzeitig eine individuelle flexible Einzelentscheidung zu ermöglichen.

 

Zu den fünf Punkten wird verwaltungsseitig folgendes ausgeführt:

1.       „Gefördert werden Vereine, die eine Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und funktionierende Jugend- bzw. Seniorenarbeit und Integrationsarbeit im Sportbereich nachweisen.“

 

Im Rahmen der damaligen Beratungen wurde bewusst auf die Formulierung „muss Mitglied im Kreissportbund sein“ verzichtet, um in Ausnahmefällen auch Vereine fördern zu können, und dies sind sehr wenige, die nicht oder noch nicht Mitglied im Kreissportbund sind. Weiterhin wurde an Initiativen oder Gruppen gedacht, die im Bereich des Sports ein besonderes Projekt erarbeiten und umsetzen wollen und hierfür eine finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises wünschen.

Eine neue Formulierung „muss Mitglied sein“ würde einzelne Antragsteller eventuell ausschließen bzw. dem Ausschuss auch die oben dargelegte Flexibilität der Entscheidung nehmen.

 

2.       „Die Maßnahmen müssen ein Mindestvolumen von 5.000,00 € haben.“

 

Ausgehend von den Finanzierungsplänen der Haushaltsjahre 2009 und 2010 haben diese Bedingung von 60 Anträgen nur 3 nicht erfüllt. Einer wurde abgelehnt, da der zu bezuschussende Gegenstand als nicht förderungswürdig erachtet wurde. Ein zweiter Antrag wurde positiv entschieden. Der dritte Antrag steht in der aktuellen Antragsliste 2010 mit einem Volumen von 2.561,61 €. Alle anderen Anträge haben diese Bedingung erfüllt. Verwaltungsseitig könnte sie somit als Richtschnur erhalten bleiben.

 

3.       „Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.“

 

Diesem Beschluss ist die Verwaltung bisher nicht gefolgt, sondern hat weiterhin den Bescheid in Form einer Anteilsfinanzierung formuliert. Dieses wurde im Hause auch so abgestimmt, um die Verwendung der Mittel im Finanzierungsplan entsprechend überprüfen zu können. Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung würde der Nachweis ausreichen, dass die Summe des Festbetrages verwendet wurde. Durch die Anteilsfinanzierung war es in den letzten Jahren möglich, mehrere Zuschüsse zu kürzen, da die Maßnahme mit einem geringeren Kostenaufwand realisiert werden konnte. Dies waren zusammenfassend mehrere Tausend Euro, die dann erneut an Antragsteller verteilt werden konnten. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, bei einer Anteilsfinanzierung zu bleiben.

 

4.       „Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn die Samtgemeinde/Gemeinde mit Fördermitteln in wenigstens gleicher Höhe eintritt.“

 

Diese Bedingung wurde bei 31 Anträgen im Haushaltsjahr 2009 von 27 Anträgen und somit 88 % erfüllt. Für das Haushaltsjahr 2010 erfüllen bis dato 21 von 26 Anträgen diese Bedingung.

Ausnahmen bilden im Wesentlichen Kofinanzierer aus dem Ostteil des Landkreises Lüneburg (Samtgemeinde Dahlenburg, Amt Neuhaus, Stadt Bleckede). Hier war der Kofinanzierungsanteil der Samtgemeinden oder Gemeinden meistens geringer oder es konnte überhaupt nicht kofinanziert werden. Trotzdem wurden diese Anträge positiv entschieden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auch diese Grundsatzregelung beizubehalten mit der Formulierung „grundsätzlich“, um trotzdem eine regional individuelle Entscheidung zu ermöglichen.

 

5.       „Es wird erwartet, dass sich die Vereine mit einem Drittel an der Maßnahme beteiligen“

 

Im Haushaltsjahr 2009 haben von 31 Anträgen 15 diese Bedingung erfüllt, 16 nicht. Von diesen 16 sind 8 Anträge dabei, in dem sich der Eigenanteil nahe der 33,3 % bewegt. Gemeint sind Anteile in Höhe von 28 bis 32 %. Die meisten der verbleibenden 8 Anträge weisen einen Eigenanteil von 20 % aus. Dies ist darin begründet, dass zur Finanzierung der Maßnahme fünf Finanziers eingeplant sind (Verein, Landkreis, Samtgemeinde, Gemeinde, KSB) und dort jeweils die gleiche Zuschusssumme wie der Eigenanteil beantragt wurde.

Im Haushaltsjahr 2010 erfüllen 15 von 26 bereits entschiedenen oder noch zu entscheidenden Anträgen diese Bedingung. Die verbleibenden 11 Anträge begründen sich ähnlich wie oben dargestellt. 7 Anträge folgen der 20 %-Regelung bei fünf Zuschussgebern, 3 erfüllen die Bedingung annähernd und nur einer erfüllt diese Bedingung nur zu 14 %. Über diesen Antrag des boxgym Lüneburg wurde aber trotzdem positiv entschieden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass es bei der Höhe der Eigenbeteiligung bei einer Erwartungshaltung bleibt und keine Mussbestimmung daraus wird. Es könnte weiterhin sicherlich darüber nachgedacht werden, die Höhe der Eigenbeteiligung von einem Drittel auf 30 % oder 25 % zu senken.

 

Die Verwaltung hat diese Vorlage bewusst als Berichtsvorlage formuliert, um eine offene Diskussion über die Grundsatzregelungen zu ermöglichen bzw. über Ergänzungen nachzudenken.

 

Es bleibt dem Ausschuss natürlich unbenommen im Rahmen der Beratung einen entsprechenden Beschluss zu formulieren und zu beschließen.

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