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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/276  

Betreff: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreisbibliothek des Landkreises Lüneburg in der Fassung vom 01.01.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Thielert, HartmutAktenzeichen:5571.02.00
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
03.11.2010 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.12.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
20.12.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung PDF-Dokument

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung (39 KB) PDF-Dokument (135 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreisbibliothek des Landkreises Lüneburg vom 25.06.2001 wird aufgehoben und durch die als Anlage beigefügte Satzung ersetzt.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Zum 01.01.2011 wird die bisher als Einzelanwendung im Einsatz befindliche Bibliothekssoftware Allegro auf die servergeschützte Software Allegro - WIN umgestellt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Datenbankzusammenführung für die Standorte Kreisbibliothek am Schwalbenberg, Kreisbibliothek Scharnebeck und Schulbibliothek am Gymnasium Oedeme umgestellt. Dieses modular aufgebaute Datenbanksystem Allegro - OEB kann in Netzwerken unter Microsoft Windows - Serverbetriebssystem eingesetzt werden. Die zentrale Administration erfolgt dann zentral über den IT-Service im Hause.

 

Mit Einführung der servergestützten Bibliotheks-Software Allegro - WIN zum 01.01.2011 ist eine inhaltliche Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreisbibliothek des Landkreises Lüneburg vom 25. Juni 2001 erforderlich. Die Änderungen beziehen sich im Einzelnen auf die Angabe der Einzelstandorte (§ 1), die Berücksichtigung neuer Medien (§ 5) und die Anpassung der Gebührensatzung (§ 9). Um eine unübersichtliche Änderungssatzung zu vermeiden, wird die alte Satzung vom 25.06.2001 aufgehoben und durch die als Anlage beigefügte Satzung ersetzt. Die Änderungen sind kursiv und im Fettdruck dargestellt.

 

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