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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/170  

Betreff: Neuorganisation SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
10.08.2010 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.08.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
30.08.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Prüfraster S.1-5  
Prüfraster S. 6-10  
§ 6 a+b  

Anlage/n:

Anlage/n:

·         Auszug aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

·         Prüfraster zur SGB II-Neuorganisation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfraster S.1-5 (6483 KB)      
Anlage 2 2 Prüfraster S. 6-10 (6321 KB)      
Anlage 3 3 § 6 a+b (5144 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg wird einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger nach dem SGB II nicht stellen.

 

Sachlage:

Sachlage:

Am 09.07.2010 hat das vom Bundestag am 17.06.2010 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Bundesrat passiert. Mit einer Veröffentlichung – und damit dem Inkrafttreten wesentlicher Regelungen dieses Änderungsgesetzes – ist in Kürze zu rechnen.

 

Die so genannte Mischverwaltung zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II ist damit auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

 

Dies bedeutet aber nicht, dass die bisherigen Verträge über die Bildung einer ARGE/die entsprechende Anstaltssatzung völlig unverändert bestehen bleiben können. Hier wird es Anpassungen an die neue Rechtslage geben müssen. Darüber wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses berichten.

 

Von besonderer Bedeutung (und insoweit gibt es einen gewissen Zeitdruck) ist allerdings die Frage, ob und inwieweit die Landkreise und kreisfreien Städte von der in § 6 a Absatz 2 SGB II neue Fassung vorgesehenen Möglichkeit der so genannten Option Gebrauch machen. Hier hat es folgende Entwicklung gegeben:

 

Gemäß § 6 a SGB II neue Fassung können die bisherigen Optionskommunen, die zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung bisher lediglich befristet zugelassen waren, eine unbefristete Anerkennung erhalten.

 

Darüber hinaus ist es gemäß § 6 a Absatz 2 SGB II neue Fassung möglich, eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung vorzusehen. Dies erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden Anerkennung auf Antrag durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Die Gesamtzahl aller zugelassenen Träger ist allerdings gemäß § 6 a Absatz 2 auf 25 % aller Landkreise/kreisfreien Städte beschränkt.

 

Dies bedeutet, dass 41, ggf. auch 43 Träger neu zugelassen werden können. Auf Niedersachsen würde ein Anteil von drei bis vier Optionsmöglichkeiten entfallen.

 

Insoweit haben nunmehr alle Landkreise/kreisfreien Städte zu prüfen, ob sie von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2010 zu stellen, eine Zulassung würde zum 01.01.2012 erfolgen.

 

Da es sich hier um eine Entscheidung von ganz erheblicher Tragweite handelt, hat der Gesetzgeber in § 6 a Absatz 2 SGB II neue Fassung vorgesehen, dass ein solcher Antrag nur gestellt werden kann, wenn sich die Vertretungskörperschaft (Kreistag) mit einer 2/3-Mehrheit für die Option ausgesprochen hat.

 

Die Frage, ob ein solcher Antrag gestellt werden soll, ist nunmehr auch beim Landkreis Lüneburg zu klären.

 

Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Selbstverständlich hat es in vergangenen Jahren immer wieder grundsätzliche Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den kommunalen Spitzenverbänden, namentlich dem Deutschen Landkreistag (DLT), darüber gegeben, wer für die Langzeitarbeitslosen der kompetentere Ansprechpartner ist und wer mit den besseren Instrumenten/Kenntnissen zur Lösung der mit Langzeitarbeitslosigkeit verbundenen Probleme ausgestattet ist.

 

Hier hat der DLT immer wieder die Auffassung vertreten, dass diese Aufgabe in die Hand der Landkreise gehört. Insoweit müsste es jetzt als Selbstverständlichkeit angesehen werden, dass alle Landkreise bundesweit, dieser grundsätzlichen Haltung des DLT folgend, einen Antrag auf Zulassung als anerkannter Träger stellen.

 

Andererseits ist aber zu bedenken, dass dem jetzt vorliegenden Gesetz klargestellt ist, dass der Bundesgesetzgeber der Auffassung ist, dass die Mischverwaltung der Regelfall sein soll und es keineswegs selbstverständlich ist, dass die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II in kommunale Hände gehört. Nur 25 % aller Landkreise und kreisfreien Städte sollen zugelassen sein. Der zugelassene Träger bleibt also die Ausnahme.

 

Aus Sicht der Verwaltung setzt eine solche Ausnahme dann auch eine örtliche Ausnahmesituation voraus. Eine solche Ausnahmesituation kann insbesondere sein, dass bereits optiert wurde oder dass in der Vergangenheit in getrennter Aufgabenträgerschaft gearbeitet wurde, entweder von vornherein oder wegen der Kündigung des ARGE-Vertrags.

 

Eine solche Ausnahmesituation liegt in Lüneburg nicht vor. Ganz im Gegenteil besteht die Ausgangslage, dass die ARGE in Lüneburg sehr erfolgreich arbeitet und sich dies bei Betrachtung der Kennzahlen des bei der Agentur sehr ausgeprägten Berichtswesens auch immer widerspiegelt.

 

Die Arbeit der ARGE und ihre Situation in den Kennzahlenvergleichen waren in der Vergangenheit des Öfteren Gegenstand von Sitzungen des Sozialausschusses, in denen sowohl der Geschäftsführer als auch der vom Landkreis Lüneburg gestellte stellvertretende Geschäftsführer vorgetragen haben.

 

Insoweit hat es in den vergangenen Jahren weder aus Sicht des Landkreises Lüneburg noch aus Sicht der die ARGE tragenden Agentur für Arbeit Lüneburg Gründe gegeben, die seinerzeitige Entscheidung für die Bildung einer ARGE in Frage zu stellen. Auch aus dem Verwaltungsausschuss der Agentur, in dem sowohl Arbeitgeberverband als auch Gewerkschaften vertreten sind, hat es niemals Tendenzen gegeben, eine Option zu befürworten – eher das Gegenteil.

 

Gleiche Signale werden aus dem Bereich der Kommunen wahrgenommen, die sowohl im Verwaltungsrat der ARGE als auch im Verwaltungsausschuss der Agentur vertreten sind.

 

Dieser Vorlage ist ein sehr umfassendes vom Deutschen Städtetag entwickeltes Prüfraster zur SGB II-Neuorganisation beigefügt. Seitens der Verwaltung wird dieses Papier als durchaus hilfreich angesehen. Sicherlich kann hier nicht jeder Prüfstein mit gleichem Gewicht bewertet werden. Auf einige wesentliche Gesichtspunkte sei allerdings hingewiesen:

 

Die Frage der Haftung (siehe Seite 4) ist aus Sicht der Verwaltung ein entscheidendes Kriterium. Gerade im Bereich der Eingliederungsleistungen wird es immer wieder Maßnahmen und Projekte geben, von deren Wirksamkeit die Kommune überzeugt ist, die allerdings nicht in das Gesamtkonzept des Bundes/der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen passen. In diesen Bereichen kann dann, obwohl die Kommune meint, etwas Gutes und  Wirksames zu tun, durchaus damit zu rechnen sein, das Geld zurückgefordert wird. Auf einer kürzlich durchgeführten Informationsveranstaltung zur Frage der Option berichtete der Vertreter einer Optionskommune sehr anschaulich darüber, dass solche Rückforderungen nicht nur erfolgen könnten, sondern auch tatsächlich erfolgen.

 

Personal (siehe Seite 7): Den neuen Optionskommunen werden zunächst 100 % des BA-Personals zugewiesen. Dies bedeutet, wie dieses Papier richtig ausführt, eine langfristige finanzielle Verpflichtung der Kommunen. Gerade dieser Aspekt sollte für den Landkreis Lüneburg von ganz besonderer Bedeutung sein.

 

Die Frage des Einflusses (siehe Seite 9) auf die Maßnahmen der Politik vor Ort hängt, wie dieses Papier ausweist, auch von der Qualität der Zusammenarbeit der einzelnen Akteure und jeweiligen Überzeugungen ab. Insofern spielen die bisherigen Erfahrungen in den ARGEn eine große Rolle bei der Beurteilung der individuellen Aussichten einer Kommune auf eine die Interessen beider Träger berücksichtigende Geschäftspolitik in den gemeinsamen Einrichtungen.

 

Insoweit hat die Verwaltung in vergangenen Jahren, aber auch in dieser Vorlage, immer wieder vorgetragen, dass sich die Zusammenarbeit in der örtlichen ARGE Lüneburg als außerordentlich sachorientiert darstellt und von einem hohen Maß an Einvernehmen getragen wird.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, von der Möglichkeit einer Option abzusehen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, zu diesem Tagesordnungspunkt auch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur Lüneburg, Herrn Passier, und den Vertreter der Gemeinden im Verwaltungsrat der ARGE, Herrn Stebani, einzuladen.

 

Eine Terminsabstimmung mit den beiden war allerdings noch nicht möglich, da diese Vorlage – um den Ausschuss sehr zeitnah zu informieren – noch am 09.07.2010 (also am Tag der Bundesratsentscheidung) gefertigt wurde.

 

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