Vorlage - 2010/134
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Anlagen:
1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2009 –nur für Kreistag
2. Offenlegungsexemplar Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2009 – öffentlich
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Anlagen: | |||||
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1 | OFFENLEGUNG JA 31.12.2009 SBU Teil 1 (4170 KB) | |||
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2 | OFFENLEGUNG JA 31.12.2009 SBU Teil 2 (6498 KB) | |||
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3 | OFFENLEGUNG JA 31.12.2009 SBU Teil 3 (9191 KB) |
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2009 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009 wird beschlossen;
3. der im ordentlichen Ergebnis ausgewiesene Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 139.796,02 € wird an den Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet;
4. der im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesene Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 178.866,35 € wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
Sachlage:
Gemäß § 123 NGO ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der MIRA AUDIT AG als Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Auftrag zur Prüfung wurde am 09.03.2010 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 31.05 bis 18.06.2010 statt.
Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 18.06.2010 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wurde am 28.06.2010 erteilt.
Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.
Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Der Jahresüberschuss setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 139.796,02€ und dem außerordentlichen Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 178.866,35€ zusammen. Insgesamt ergibt sich hieraus ein ausgewiesener Jahresüberschuss in Höhe von 318.662,37€.
Da die Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung als durchaus positiv zu betrachten ist, schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss, soweit er auf das ordentliche Ergebnis entfällt, an den Träger Landkreis Lüneburg zur allgemeinen Konsolidierung der Kreisfinanzen auszuschütten.
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus umstufungsbedingten unentgeltlichen Erlösen und Aufwendungen, denen keine Zahlungsströme zugrunde liegen.
Der Jahresüberschuss, soweit dieser auf das außerordentliche Ergebnis entfällt, wird daher den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine