Vorlage - 2010/070
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Anlage/n:
Bedarfsaufstellung Kindertagesstätten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kita-Platzzahlberechnung 2010-2012 (221 KB) | (57 KB) | |||
2 | Planungs- und Bestandsliste Krippenbau 2010 (39 KB) | (35 KB) |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachlage:
Auf den folgenden Seiten gibt die Verwaltung einen
Überblick über die momentane Situation und zukünftige Entwicklung im
Kindertagesstättenbereich.
Krippe:
Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2013 35 % aller unter Dreijährigen einen
Betreuungsplatz benötigen. Darüber hinaus besteht ab dem 01.08.2013 nach § 24
SGB VIII für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Arbeit
suchend, Schulausbildung) besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
auch bei Kinder unter einem Jahr.
Im Zuge des Investitionskostenprogramms des Landes
Niedersachsens zum Krippenausbau sind im Landkreis Lüneburg bis heute 210
Krippenplätze entstanden. Bei weiteren 105 Krippenplätzen gibt es konkrete
Planungen. Darüber hinaus werden 59 Kinder in altersgemischten Kindergartengruppen
betreut. Ende 2010 können somit 374 Betreuungsplätze für unter Dreijährige im
Landkreis Lüneburg angeboten werden. Im Bereich der Kindertagespflege werden
177 Kinder unter drei Jahren von qualifizierten Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis
betreut.
In der Fläche des Landkreises Lüneburg kann somit zum Ende
des Jahres 2010 ein Bestand von insgesamt 551 Betreuungsplätzen in Krippen,
altersgemischten Gruppen und Kindertagespflege ausgewiesen werden. Somit können
21 % der unter Dreijährigen im Landkreis Lüneburg einen Betreuungsplatz
erhalten.
In den meisten Krippen wird die wichtige Zeit der
Eingewöhnung nach dem Berliner Modell durchgeführt. Das Modell ist in fünf
Abschnitte der Eingewöhnung aufgeteilt und ermöglicht Kindern, Eltern und
pädagogischen Fachkräften eine phasenweise Eingewöhnung über etwa zwei Wochen.
Die Eingewöhnung beginnt in den ersten Tagen der Betreuung des Kindes in der
Einrichtung. Dies geschieht in enger Kooperation zwischen den Eltern und der
Bezugserzieherin. Eine behutsame und individuelle Eingewöhnung ermöglicht dem
Kind einen guten Start in die Krippe.
Kindergarten:
Im Jahr 2009 wurden in der Fläche des Landkreises
Lüneburg 825 Kinder geboren (z. Vgl. 1.042 in 2003). Somit ist ein Geburtenrückgang
von 21% zu verzeichnen.
Im ersten Halbjahr 2010 besteht ein Bedarf von 3.943
Betreuungsplätzen. Im Vorjahr waren es 4.004 Plätze und für 2011 wird ein
Bedarf von 3.793 Plätzen prognostisiert. Dies hat zur Folge, dass in kleineren
Gemeinden Betreuungsplätze nicht belegt sind, was dazu führen kann, dass die
Anzahl der Gruppen in der Einrichtung reduziert werden muss. Es besteht
allerdings auch die Möglichkeit, eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe
umzuwandeln.
Da die Zahl der Vormittagsplätze weitestgehend konstant
geblieben ist, jedoch die Kinderzahl sinkt, erhöht sich die Versorgungsquote.
Bei den Ganztagsplätzen liegt die Versorgungsquote im
ersten Halbjahr 2010 bei 7,8 % (2009= 4,9 %). Diese Entwicklung wird einem
Bedarf gerecht, der sich auch mit den Erfahrungen des Familienservicebüros
(viele Anfragen über einen Ganztagsbetreuungsplatz) deckt.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der
Bedarf an Ganztagsplätzen auch im Krippenbereich wächst.
Hort:
Im Landkreis Lüneburg ist die Zahl an Hortplätzen von
105 im Jahr 2008 auf 125 Hortplätze im Jahr 2010 gestiegen.
Pädagogischer Mittagstisch:
Auf Initiative des Landkreises Lüneburg werden an
Grundschulstandorten seit dem 13.11.2007 vermehrt und nahezu flächendeckend
Betreuungsplätze im Rahmen des so genannten pädagogischen Mittagstisches
angeboten. Es handelt sich um ein Betreuungsangebot für Kinder im
schulpflichtigen Alter. Im gesamten Landkreis bestehen zurzeit 21 pädagogische
Mittagstische (2008 = 13), dies sind 75 % der Grundschulstandorte. Fast jeder
Grundschulstandort verfügt somit über einen pädagogischen Mittagstisch. Auf
Antrag wird der pädagogische Mittagtisch pro Jahr mit 5.000 € durch den
Landkreis bezuschusst.
Der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfplans wird den
Gemeinden mit der Bitte um Stellungnahme/Hinweise zur Kenntnis gegeben.
Insoweit sind die beigefügten Unterlagen eine erste
Unterrichtung des Ausschusses. Veränderungen sind im Rahmen der gemeindlichen
Stellungnahme durchaus möglich. Dies betrifft auch das zugrunde gelegte
Zahlenmaterial.