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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/022  

Betreff: Schulzentrum Dahlenburg - Beteiligung an einer Ausschreibung der Samtgemeinde Dahlenburg zur Nahwärmeversorgung öffentlicher Liegenschaften über ein mit Biogas betriebenes Blockheizkraftwerk
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 50 09
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
02.02.2010 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen nimmt zustimmend Kenntnis.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Samtgemeinde Dahlenburg plant die Ausschreibung einer Nahwärmeversorgung des dortigen Schützenhauses, des Sportlerheims, des Schwimmbades, des Campingplatzes und der in 2010 geplanten Kindergrippe über ein mit Biogas bzw. Biomethangas betriebenes Blockheizkraftwerk. Die Wärmeversorgung soll indirekt über die Abwärmenutzung des Blockheizkraftwerkes erfolgen. Es wird angestrebt, die zu versorgenden Liegenschaften in einen grundstücksübergreifenden Energieverbund zu integrieren. Durch die Schaffung, Erhaltung und Erweiterung des Energieverbundsystems soll die Möglichkeit zum wirtschaftlichen Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt werden. 

 

Ausgeschrieben werden soll ein Energieliefercontracting, d.h. der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber im erforderlichen Umfang mit Wärme für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung zu versorgen und der Auftraggeber verpflichtet sich, über eine Zeitraum von 20 Jahren seinen Bedarf im vereinbarten Umfang ausschließlich aus der Anlage des Auftragnehmers zu decken. Der Auftragnehmer plant, errichtet und betreibt das Blockheizkraftwerk, das Nahwärmenetz und den Anschluss an die Wärmeverteilsysteme in den Gebäuden, der Auftraggeber nimmt lediglich die Wärme ab.

 

Nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Grundlage einer Angebotsabfrage bei den örtlichen Biogasanlagenbetreibern ist neben den ökologischen Vorteilen auch mit Einsparungen gegenüber den jetzigen Wärmebezugspreisen zu rechnen, wobei sich dieser wirtschaftliche Vorteil noch erhöhen würde, wenn sich der Landkreis Lüneburg mit seinen Schulgebäuden und der Sporthalle an dem Nahwärmeverbund beteiligt.

 

Nahwärme ist eine moderne und bequeme Alternative zu herkömmlichen Heizungsanlagen. In einer zentralen Heizstation wird die Wärme aus erneuerbarer Energie hocheffizient und abgasarm erzeugt und über ein Leitungsnetz an die Abnahmestellen transportiert. Nach dem Austausch von Kessel und Brenner gegen eine Wärmeübergabestation sind eine eigenen Heizungsanlage und Schornstein nicht mehr nötig. Zudem braucht sich der Wärmekunde nicht mehr nicht mehr um die Heizungsanlage und die Brennstoffbeschaffung kümmern. An das Netz werden, vergleichbar wie beim Strom, mehrere Abnahmestellen angeschlossen. Diese müssen dann die Wärme nicht mehr selbst durch Einzelöfen oder Zentralheizungen erstellen, sondern erhalten die Wärme aus dem Netz. Dabei beziehen die Abnehmer nur das, was sie eigentlich benötigen – Wärme zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung. Insgesamt verringert sich der Aufwand, da der Betrieb automatisch läuft. Die Kosten für Bedienung, Service, Reparaturen und Emissionsmessungen reduzieren sich deutlich bzw. können sogar ganz entfallen.

 

Der Landkreis Lüneburg betreibt am Standort derzeit 3 Heizungsanlagen. Die Wärmeversorgung der Gebäude A, B und C erfolgt über einen Gasbrenner und Kessel (ca. 210 kW) aus dem Baujahr 1988. Diese Anlagen sind abgeschrieben, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und wären demnächst auszutauschen. Die Investitionskosten sind mit rund 40.000 € zu veranschlagen. Der in 2002 fertig gestellte Neubau wird über ein Brennwertgerät (ca. 30 kW) mit Wärme versorgt, welches sich als sehr reparaturanfällig erwiesen hat. Die 2007 in Betrieb genommene neue Dreifeldsporthalle wird ebenfalls über ein Brennwertgerät (ca. 185 kW) versorgt, welches dem Stand der Technik entspricht und sich in einem guten Zustand befindet. Allerdings ist die Aufstellerfirma in Konkurs gegangen, so dass hier keine Gewährleistung mehr besteht.

 

Mit Beschluss vom 07.07.2008 hatte der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Dienstanweisung Vergabe mit dem Ziel einer umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung den aktuellen ökonomischen und ökologischen Bedingungen anzupassen (siehe Vorlage 2008/105). In Ausführung dieses Beschlusses wurde die Dienstanweisung um entsprechende Beschaffungsgrundsätze ergänzt. So sind nach Ziffer 3.2 bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen, wenn dies nicht zu unvertretbaren Mehrkosten führt, die Erzeugnisse zu bevorzugen, die umweltverträglich sind.

Hier bietet sich bei einer Beteiligung am geplanten Nahwärmeverbund die Chance einer umweltfreundlichen Beschaffung von Wärme, die sich nach den vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zudem auch für den Landkreis rechnet. Dies bereits über den zu erwartenden Wärmebezugspreis, noch ohne Folgekostenbetrachtung und Berücksichtigung des anstehenden Anlagentausches.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, sich an der jetzt zu organisierenden Ausschreibung zu beteiligen. Der Wärmebezug muss nach dem Vergaberecht im nationalen Verfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

 

Grundsätzlich ist dieser Beschaffungsvorgang dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen. Wegen seiner besonderen Bedeutung und der langfristigen Bindung an einen Contractor ist es der Verwaltung aber ein Anliegen, die politischen Gremien in diesen Beschaffungsprozess einzubinden.

 

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