Vorlage - 2010/022
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen nimmt
zustimmend Kenntnis.
Sachlage:
Die Samtgemeinde Dahlenburg plant die Ausschreibung einer
Nahwärmeversorgung des dortigen Schützenhauses, des Sportlerheims, des
Schwimmbades, des Campingplatzes und der in 2010 geplanten Kindergrippe über
ein mit Biogas bzw. Biomethangas betriebenes Blockheizkraftwerk. Die
Wärmeversorgung soll indirekt über die Abwärmenutzung des Blockheizkraftwerkes
erfolgen. Es wird angestrebt, die zu versorgenden Liegenschaften in einen
grundstücksübergreifenden Energieverbund zu integrieren. Durch die Schaffung,
Erhaltung und Erweiterung des Energieverbundsystems soll die Möglichkeit zum
wirtschaftlichen Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt werden.
Ausgeschrieben werden soll ein Energieliefercontracting, d.h.
der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber im erforderlichen Umfang
mit Wärme für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung zu versorgen und der
Auftraggeber verpflichtet sich, über eine Zeitraum von 20 Jahren seinen Bedarf
im vereinbarten Umfang ausschließlich aus der Anlage des Auftragnehmers zu
decken. Der Auftragnehmer plant, errichtet und betreibt das Blockheizkraftwerk,
das Nahwärmenetz und den Anschluss an die Wärmeverteilsysteme in den Gebäuden,
der Auftraggeber nimmt lediglich die Wärme ab.
Nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Grundlage einer
Angebotsabfrage bei den örtlichen Biogasanlagenbetreibern ist neben den
ökologischen Vorteilen auch mit Einsparungen gegenüber den jetzigen
Wärmebezugspreisen zu rechnen, wobei sich dieser wirtschaftliche Vorteil noch
erhöhen würde, wenn sich der Landkreis Lüneburg mit seinen Schulgebäuden und
der Sporthalle an dem Nahwärmeverbund beteiligt.
Nahwärme ist eine moderne und bequeme Alternative zu
herkömmlichen Heizungsanlagen. In einer zentralen Heizstation wird die Wärme
aus erneuerbarer Energie hocheffizient und abgasarm erzeugt und über ein
Leitungsnetz an die Abnahmestellen transportiert. Nach dem Austausch von Kessel
und Brenner gegen eine Wärmeübergabestation sind eine eigenen Heizungsanlage
und Schornstein nicht mehr nötig. Zudem braucht sich der Wärmekunde nicht mehr
nicht mehr um die Heizungsanlage und die Brennstoffbeschaffung kümmern. An das
Netz werden, vergleichbar wie beim Strom, mehrere Abnahmestellen angeschlossen.
Diese müssen dann die Wärme nicht mehr selbst durch Einzelöfen oder
Zentralheizungen erstellen, sondern erhalten die Wärme aus dem Netz. Dabei
beziehen die Abnehmer nur das, was sie eigentlich benötigen – Wärme zum
Heizen und zur Warmwasseraufbereitung. Insgesamt verringert sich der Aufwand,
da der Betrieb automatisch läuft. Die Kosten für Bedienung, Service,
Reparaturen und Emissionsmessungen reduzieren sich deutlich bzw. können sogar
ganz entfallen.
Der Landkreis Lüneburg betreibt am Standort derzeit 3
Heizungsanlagen. Die Wärmeversorgung der Gebäude A, B und C erfolgt über einen
Gasbrenner und Kessel (ca. 210 kW) aus dem Baujahr 1988. Diese Anlagen sind
abgeschrieben, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und wären demnächst
auszutauschen. Die Investitionskosten sind mit rund 40.000 € zu
veranschlagen. Der in 2002 fertig gestellte Neubau wird über ein Brennwertgerät
(ca. 30 kW) mit Wärme versorgt, welches sich als sehr reparaturanfällig
erwiesen hat. Die 2007 in Betrieb genommene neue Dreifeldsporthalle wird ebenfalls
über ein Brennwertgerät (ca. 185 kW) versorgt, welches dem Stand der Technik
entspricht und sich in einem guten Zustand befindet. Allerdings ist die
Aufstellerfirma in Konkurs gegangen, so dass hier keine Gewährleistung mehr
besteht.
Mit Beschluss vom 07.07.2008 hatte der Kreistag die Verwaltung
beauftragt, die Dienstanweisung Vergabe mit dem Ziel einer umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffung den aktuellen ökonomischen und ökologischen
Bedingungen anzupassen (siehe Vorlage 2008/105). In Ausführung dieses
Beschlusses wurde die Dienstanweisung um entsprechende Beschaffungsgrundsätze
ergänzt. So sind nach Ziffer 3.2 bei der Ausschreibung und Vergabe von
Bauleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen, wenn dies nicht zu
unvertretbaren Mehrkosten führt, die Erzeugnisse zu bevorzugen, die
umweltverträglich sind.
Hier bietet sich bei einer Beteiligung am geplanten Nahwärmeverbund die Chance
einer umweltfreundlichen Beschaffung von Wärme, die sich nach den vorliegenden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zudem auch für den Landkreis rechnet. Dies
bereits über den zu erwartenden Wärmebezugspreis, noch ohne
Folgekostenbetrachtung und Berücksichtigung des anstehenden Anlagentausches.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, sich an der jetzt zu
organisierenden Ausschreibung zu beteiligen. Der Wärmebezug muss nach dem
Vergaberecht im nationalen Verfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Diese
Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
Grundsätzlich ist dieser Beschaffungsvorgang dem Geschäft der
laufenden Verwaltung zuzuordnen. Wegen seiner besonderen Bedeutung und der
langfristigen Bindung an einen Contractor ist es der Verwaltung aber ein
Anliegen, die politischen Gremien in diesen Beschaffungsprozess einzubinden.