Vorlage - 2009/305
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Anlage:
MJP 2011 bis 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VVG - Maßnahmen 2011 bis 2015 Stand 22.12.09 BA 01.02.10 (39 KB) |
Beschlussvorschlag:
Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2011 bis 2015 für den Straßen-,
Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachlage:
Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und
Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle
Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und
legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort
aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG (analog).
Anmerkungen:
1.
Das MJP entspricht im wesentlichen dem MJP
vom Jahr 2009 (s. Vorlagen-Nr. 2009/007) für die Jahre 2010 bis 2014.
2.
Der Ausbau der K 53 Scharnebeck –
Echem – Bullendorf bleibt wie bisher für 2011 vorgesehen. Wegen der
Dringlichkeit dieser Maßnahme wurde diese außerdem noch mit dem Bau des
Radweges K 33 Melbeck – Kolkhagen getauscht, dieser bleibt aber auch für
2011 vorgesehen. Die Dringlichkeit des Ausbaus der K 53 ergibt sich aus der
rapide zunehmenden Verschlechterung des Straßenkörpers. Um die
Verkehrssicherheit überhaupt noch zu gewährleisten, müssen erhebliche
Unterhaltungsmittel aufgewendet werden (z. B. für Aufschulterungen,
Schutzleitplanken).
3.
Die bisher in der Prioritätenliste
enthaltenen Ausbaumaßnahmen der
·
K 5 Karze – Brackede (Brücke
Marschwetter) und
·
K 2 Ortsdurchfahrt Bockelkathen
sind wegen der grundsätzlichen Förderungsmöglichkeit dort
heraus genommen und außerhalb des Planungszeitraumes für 2016 zur Information
aufgenommen worden.
4.
Die Radwege K 11, Alt Garge –
Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr
außerhalb des MJP 2010 bis 2014 auf 2015 verschoben werden mussten, müssen
deshalb um zwei weitere Jahre auf 2017, wiederum außerhalb des diesjährigen
MJP, verschoben werden.
5.
Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2010
bis 2014 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW)
bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der
vorletzten Spalte des beiliegenden MJP zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht
vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine
Jahresangaben vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach den
Förderungsrichtlinien GVFG grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen
Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der
jeweiligen Wirtschaftsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).