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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/223  

Betreff: Bericht über die Ergebnisse der ersten Alkoholtestkäufe im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:51 23 00 10
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.10.2009 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Pressemitteilung Polizeiinspektion Lüneburg - Alkoholtestkäufe  

Anlage/n:

Anlage/n:

Pressemitteilung über die Alkoholtestkäufe der Polizeiinspektion Lüneburg vom 02.09.2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pressemitteilung Polizeiinspektion Lüneburg - Alkoholtestkäufe (85 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

Sachlage:

Sachlage:

„Schockierend!“ - so beginnt die Pressemitteilung von Claudia Röschke, Leiterin der Projektgruppe Alkoholmissbrauch durch Jugendliche von der Polizeiinspektion Lüneburg, über die Ergebnisse der Testkäufe.

 

Ausgangspunkt der Bildung dieser Projektgruppe war die steigende Zahl von Straftaten durch alkoholisierte Jugendliche. Neben der Polizeiinspektion gehören zu dieser Projektgruppe die Hansestadt Lüneburg, der Landkreis Lüneburg, die Ordnungsämter der Kommunen und die Drogenberatungsstelle. Von dieser Gruppe wurde die Durchführung der Testkäufe geplant und umgesetzt.

 

Auf die Alkoholtestkäufe ist in mehrmaligen Ankündigungen über die Medien und durch flächendeckende Informationsschreiben von Hansestadt und Samtgemeinden an die Betreiber hingewiesen worden.

 

Die Testkäufer sind Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in 97 Käufen versuchten, Alkohol zu erwerben. Fast in jedem zweiten Fall wurde die Ware herausgegeben.

Wie abgesprochen, versuchten die Testkäufer eine Flasche Wodka, eine Flasche Cola und eine Tüte Chips zu erwerben. Neben Einzelhandelsgeschäften wurden auch Tankstellen und Kioske überprüft. Begleitet wurden die Testkäufer von Mitarbeitern der entsprechenden Behörden sowie der Polizei.

 

Mit den betroffenen Verkäufern und Marktleitern wurden sofort Gespräche geführt, die schriftlich protokolliert wurden.

 

Weitere direkte Folgen, außer diesem Gespräch bzw. einer entsprechenden Belehrung oder mündlichen Verwarnung, fand verabredungsgemäß diesmal nicht statt.

 

Ob, in welcher Form und mit welcher Folge erneut Testkäufe stattfinden, wird in einem Gespräch mit den Hauptverwaltungsbeamten, zu dem der Landrat eingeladen hat, erörtert.

 

Zu den Ergebnissen der Testkäufe und den weiteren Planungen wird die Verwaltung ergänzend mündlich vortragen.

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