Vorlage - 2008/095
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Anlage/n:
1.
Übersicht über die Rückmeldungen
(Kurzfassung)
2.
Planungsliste Krippenausbau
3.
Übersicht der Mittelbindung bzw. möglicher
noch freier Mittel
4.
Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 Rückmeldungen (40 KB) | |||
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2 | Planungs-und Bestandsliste Krippenbau Stand 5-2008 (17 KB) | |||
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3 | Anlage 3 Investitionen Kita-Wesen (38 KB) | |||
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4 | Anlage 4 Richtlinie (36 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgestellte Bedarfsplanung
des Landkreises Lüneburg zustimmend zur
Kenntnis. Sie ist bis zur nächsten Fortschreibung die Grundlage für das
Kindertagesstättenwesen betreffende Entscheidungen.
Sachlage:
Die Verwaltung gibt in der Anlage die Zahlen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2008 bis 2010 bekannt. Die
entsprechenden Daten wurden den Gemeinden und Trägern von Kindertagesstätten
bereits im Dezember 2007 zur Kenntnis gegeben und um Rückmeldung gebeten.
Eine Kurzfassung der Übersicht über die Rückmeldungen ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ergänzende Informationen, die zum Teil
aus Telefonaten oder Antragstellungen zum Krippenausbau vorliegen, können der
Anlage 2 entnommen werden.
Es ist zu beobachten, dass die der Planung zu Grunde liegenden
Bevölkerungszahlen nach wie vor zurückgehen.
Der Rückgang liegt, bezogen auf die Gesamtzahl von sechseinhalb
Jahrgängen, im Zeitraum 1. August 2005 bis 1. August 2006 bei 3,7 % und bezogen
auf die Stichtage 1. August 2006 zu 1. August 2007 bei 3,4 %. Die Bedarfszahlen korrespondieren mit
diesem Bevölkerungsrückgang entsprechend.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass zurzeit - von regionalen
Unterschieden abgesehen - die Situation der rein quantitativen Versorgung mit
Kindergartenplätzen im Landkreis Lüneburg grundsätzlich nach wie vor als
gesichert anzusehen ist.
Die Betrachtung der rein quantitativen Versorgung macht jedoch
zunehmend einer Diskussion um die qualitative Versorgung mit
Kindertagesstättenplätzen Platz. So ist ein eindeutiger Trend zu beobachten,
die Betreuungszeiten deutlicher über die rein rechtsanspruchsmäßige Versorgung
von vier Stunden vormittags (bzw. nachmittags) hin zu einer so genannten
2/3-Betreuung auszubauen. Versorgungsstrukturen mit einer Betreuungszeit von
bis 13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr sind insoweit keine Seltenheit mehr. Einhergehend
mit dieser längeren Versorgung ist auch die Abgabe von Mittagessen, die in
immer mehr Einrichtungen in der Fläche angeboten wird.
Ein konkreter quantitativer Ausbau von Kindergartenplätzen
findet zurzeit nur in der Samtgemeinde Gellersen, hier im Ort Reppenstedt, und
in der Gemeinde Adendorf statt. Finanzielle Zusagen für die Förderung dieses
Ausbaus seitens des Landkreises konnten gegeben werden, da der Landkreis seine
Förderpolitik umgestellt hat. Wurden bisher ein bedarfsgerechter Ausbau und
eine Erforderlichkeit dieses Ausbaus nur dann gesehen, wenn die
Gesamtkapazitäten einer Einrichtung unter denen einer potenziellen
Gesamtnachfrage im jeweiligen Versorgungsgebiet lagen, so liegt der
Entscheidung über die Bedarfsgerechtigkeit nunmehr die Überlegung zugrunde,
dass die Nachmittagskapazitäten einer Einrichtung grundsätzlich nicht auf eine
Bedarfsdeckung angerechnet werden. Dies führt selbstverständlich im Einzelfall
eher dazu, dass eine Förderzusage gegeben werden kann.
Diese Entscheidung ist, wie bereits diskutiert, insoweit auch
sachgerecht, da (siehe oben) eine reine Vormittags- und Nachmittagsversorgung
zurückgeht und der Betreuung der Kinder über fünf bis sechs Stunden pro Tag
Platz macht. Hierdurch stehen mögliche rechnerische Nachmittagskapazitäten auch
nicht mehr in dem Maße zur Verfügung, wie dies bei einer klassischen
Vier-Stunden-Vormittagsbetreuung noch der Fall gewesen wäre.
Die genannten zwei Bauvorhaben sind in der Förderliste
eingetragen, die ebenfalls dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.
Ausbau
der Betreuungskapazitäten für unter dreijährige Kinder:
Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige
Kinder gliedert sich in zwei Bereiche. Dies sind a) die Betreuung mit
Krippenangeboten und b) die Betreuung in
Form der Kindertagespflege.
Auf Grundlage der Vereinbarung der Länder und der
Bundesregierung im Herbst 2007 liegen nunmehr bundesweit Ausbauwerte vor. Gemäß
diesen Werten sollen 35 % der unter dreijährigen Kinder über die genannten zwei
Betreuungsformen versorgt werden.
Hiervon sollen wiederum 70 % einen Krippenplatz erhalten und 30
% in Form der Kindertagespflege betreut werden.
Der Landkreis Lüneburg hat diese neuen Ausbauwerte in die
nunmehr neu mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg geschlossene Vereinbarung
über die Förderung des Kindertagesstättenwesens aufgenommen. Diese Planung geht
über die Ausbauziele, wie sie noch als künftige Entwicklung im Haushaltsplan
unter der Produktnummer 07.01.10 – Förderung von Kindern in Tagespflege
– genannt wurden, hinaus.
Auf Grund der oben genannten Vereinbarung der Länder mit dem
Bund konnte jetzt nach vergleichsweise langer Vorbereitungszeit Ende April 2008
eine Förderrichtlinie zum Ausbau von Krippenplätzen und von Plätzen in der
Kindertagespflege veröffentlicht werden.
Gemäß dieser Richtlinie kann von dem öffentlichen
Jugendhilfeträger (Landkreis Lüneburg), aber auch von den Gemeinden, die mit
der Aufgabe der Wahrnehmung der Aufgaben im Kindertagesstättenwesen beauftragt
sind, ein Antrag beim Land Niedersachsen auf eine finanzielle Förderung
gestellt werden. Diese hat zum Inhalt
a)
Neubauplätze mit bis zu 13.000,00 €
b)
Umbaumaßnahmen bis zu einer Höhe von
5.000,00 €
c)
Ausstattungsgegenstände bis zu einer Höhe
von 1.500,00 € je Platz
zu bezuschussen.
Da das Land die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, die
vom Land um weitere 5 % aufgestockt wurden, nach einer Quote (Kinderzahl zum
31.12.2005) auf die Fläche verteilt hat, steht dem Landkreis Lüneburg eine
Summe von
- 2.133.905,00
€ für den Krippenausbau und
- 914.531,00
€ für den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege
bis zum Jahr 2013 zur Verfügung.
Die Bewilligung dieser Mittel fällt in Niedersachsen in die
Zuständigkeit von zwei unterschiedlichen Landesministerien. So ist für die
Finanzierung des Kindertagesstättenausbaus das Sozialministerium zuständig und
für den Ausbau von Kinderkrippen das Kultusministerium. Es liegen jedoch
Aussagen beider Ministerien vor, dass im Bedarfsfall Übertragungsmöglichkeiten
der beiden Mitteltöpfe möglich sind. Ebenso soll es möglich sein, auch nicht
verbrauchte Mittel in die Folgejahre zu übertragen. Auch eine Verteilung der
auf Grund der Quote zugewiesenen, aber dort nicht in Anspruch genommenen Mittel,
an andere Kommunen ist grundsätzlich möglich. Hierzu soll jedoch frühestens
Ende 2009 eine Entscheidung getroffen werden.
Es liegen bereits Anträge vor, die der beigefügten Anlage 2 zu
entnehmen sind.
Neben diesen Mitteln stehen dem Landkreis im Haushaltsjahr 2008
weitere Mittel in einem Umfang von 567.600,00 € zur Verfügung. Zum Teil
sind diese Mittel bereits gebunden und werden nicht nur allein für den
Krippenausbau, sondern auch, wie oben genannt, für den Ausbau von noch
erforderlichen Kindergartenkapazitäten benötigt. Eine Übersicht der
Mittelbindung bzw. möglicher noch freier Mittel sind der Tabelle in Anlage 3
entnehmen.
Zur Frage der Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen
Vorhaben und Antragsteller im Landkreis Lüneburg liegt zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage noch kein abschließendes Ergebnis vor. Der Landkreis
befindet sich in Gesprächen mit den Gemeinden und versucht hier, zu einer möglichst von allen getragenen, akzeptablen
Lösung zu kommen. Die Verwaltung wird hierzu aktuell im Rahmen der Sitzung
vortragen.
Kindertagespflege:
Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Tagesbetreuung für Kinder
durch eine Tagespflegeperson, die in den privaten Räumen der Tagespflegeperson
oder der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen angeboten
wird. Die Betreuung kann flexibel gestaltet werden und erstreckt sich in der
Regel über einen ganzen oder halben Tag. Die Gebühren für die Betreuung werden
von den Eltern selbst geleistet. Die Höhe des Stundensatzes bestimmt die
Tagespflegeperson selbst. In der Regel sind dies zwischen 3,00 € und 5,00
€. Bei einkommensschwachen Familien kann der Landkreis eine Bezuschussung
in Höhe bis zu 2,65 €/Stunde zahlen.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung von Investitionen für den Ausbau
der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder durch das Land wird
deutlich, dass eine Gleichstellung der Kindertagespflege zu den
institutionellen Einrichtungen vorgenommen wurde. Dies lässt sich zum Beispiel
daran erkennen, dass die Betreuung von 35 % der unter Dreijährigen zu 30 %
durch die Kindertagespflege erfolgen soll.
Die Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Beratung und Vermittlungstätigkeit zwischen Tagespflegeperson und
Eltern übernimmt für den Landkreis Lüneburg der hiesige Tagesmütterverein e.V.
Hierzu besteht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis, nach der der
Landkreis eine jährliche Zahlung von 15.000,00 € an den Tagesmütterverein
e.V. leistet.
Durch die gesetzliche Neuregelung vom 1. Januar 2005 (§ 43 SGB VIII)
benötigt jede Tagespflegeperson, die
·
mehr als 15 Stunden wöchentlich
·
gegen Entgelt
und
·
länger als drei Monate
betreut, eine Pflegeerlaubnis. Vorher war dies nicht notwendig.
Weiter geht aus § 43 SGB VIII hervor, dass die Pflegeerlaubnis erteilt
wird, wenn die Person für
die Kindertagespflege geeignet ist. Dies bedeutet, dass sie:
·
sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen
Tagespflegepersonen auszeichnen
und
·
über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Zudem sollen sie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der
Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten
Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Die Pflegeerlaubnis wird nach Einreichung umfangreicher Unterlagen
(Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs am Kind etc.) und
nach Durchführung eines Hausbesuchs durch den Landkreis erteilt. Der
qualifizierte Lehrgang wird durch den Tagesmütterverein e. V. in einem 160-stündigen
Qualifizierungskurs angeboten.
Aufgrund der gesetzlichen Veränderung des § 43 SGB VIII besteht bis ins
Jahr 2010 eine Toleranzspanne. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Pflegeerlaubnis
noch nicht zwingend erforderlich.
Nach § 15 AGKJHG befugt die Pflegeerlaubnis zur Betreuung von bis zu
fünf fremden Kindern. Sofern sich mehrere Tagespflegepersonen
zusammenschließen, würde sich eine Großtagespflegestelle bilden. Werden hierbei
mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen betreut, so muss
mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein.
Momentan werden die Tagespflegepersonen über die gesetzlichen
Neuigkeiten informiert und aufgefordert,
für die Erlaubniserteilung hier noch fehlende Unterlagen einzureichen. In
diesem Zuge wird auch versucht, eine aktuelle Datenübersicht über die
Tagespflegepersonen im gesamten
Landkreis zu gewinnen.
Zudem bestehen Betreuungsverhältnisse, die durch eine private
Vermittlung zustande gekommen und daher hier nicht bekannt sind. Diese Art der
Betreuung wäre ab dem Jahr 2010 unter den oben genannten Voraussetzungen nicht
mehr gestattet.
Im Landkreis Lüneburg bestehen somit momentan drei verschiedene Arten
der Kindertagespflege, die eine Angabe von genauen Zahlen erschweren:
·
Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis (73
Personen)
·
Tagespflegepersonen noch ohne Pflegeerlaubnis (ca.
75 Personen mit Qualifikation und ca. 28 Personen ohne Qualifikation)
und
·
unbekannte Tagespflegepersonen (X Personen)
Kindertagespflegeverhältnisse von unter dreijährigen Kindern:
·
mit finanzieller Förderung durch den Landkreis
Lüneburg 30
Kinder
·
ohne finanzieller Förderung unbekannt
·
Kindertagespflegeverhältnisse 0- 13 Jahre insgesamt
mit Förderung 95 Kinder