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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/095  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2008 -2010;
Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Rückmeldungen  
Planungs-und Bestandsliste Krippenbau Stand 5-2008  
Anlage 3 Investitionen Kita-Wesen  
Anlage 4 Richtlinie  

Anlage/n:

Anlage/n:

1.       Übersicht über die Rückmeldungen (Kurzfassung)

2.       Planungsliste Krippenausbau

3.       Übersicht der Mittelbindung bzw. möglicher noch freier Mittel

4.       Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Rückmeldungen (40 KB)      
Anlage 2 2 Planungs-und Bestandsliste Krippenbau Stand 5-2008 (17 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Investitionen Kita-Wesen (38 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Richtlinie (36 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgestellte Bedarfsplanung des Landkreises Lüneburg  zustimmend zur Kenntnis. Sie ist bis zur nächsten Fortschreibung die Grundlage für das Kindertagesstättenwesen betreffende Entscheidungen.

 

Sachlage:

Sachlage:

Die Verwaltung gibt in der Anlage die Zahlen der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2008 bis 2010 bekannt. Die entsprechenden Daten wurden den Gemeinden und Trägern von Kindertagesstätten bereits im Dezember 2007 zur Kenntnis gegeben und um Rückmeldung gebeten.

 

Eine Kurzfassung der Übersicht über die Rückmeldungen ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ergänzende Informationen, die zum Teil aus Telefonaten oder Antragstellungen zum Krippenausbau vorliegen, können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Es ist zu beobachten, dass die der Planung zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen nach wie vor zurückgehen.

 

Der Rückgang liegt, bezogen auf die Gesamtzahl von sechseinhalb Jahrgängen, im Zeitraum 1. August 2005 bis 1. August 2006 bei 3,7 % und bezogen auf die Stichtage 1. August 2006 zu 1. August 2007 bei  3,4 %. Die Bedarfszahlen korrespondieren mit diesem Bevölkerungsrückgang entsprechend.

 

Es ist daher nicht verwunderlich, dass zurzeit - von regionalen Unterschieden abgesehen - die Situation der rein quantitativen Versorgung mit Kindergartenplätzen im Landkreis Lüneburg grundsätzlich nach wie vor als gesichert anzusehen ist.

 

Die Betrachtung der rein quantitativen Versorgung macht jedoch zunehmend einer Diskussion um die qualitative Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen Platz. So ist ein eindeutiger Trend zu beobachten, die Betreuungszeiten deutlicher über die rein rechtsanspruchsmäßige Versorgung von vier Stunden vormittags (bzw. nachmittags) hin zu einer so genannten 2/3-Betreuung auszubauen. Versorgungsstrukturen mit einer Betreuungszeit von bis 13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr sind insoweit keine Seltenheit mehr. Einhergehend mit dieser längeren Versorgung ist auch die Abgabe von Mittagessen, die in immer mehr Einrichtungen in der Fläche angeboten wird.

 

Ein konkreter quantitativer Ausbau von Kindergartenplätzen findet zurzeit nur in der Samtgemeinde Gellersen, hier im Ort Reppenstedt, und in der Gemeinde Adendorf statt. Finanzielle Zusagen für die Förderung dieses Ausbaus seitens des Landkreises konnten gegeben werden, da der Landkreis seine Förderpolitik umgestellt hat. Wurden bisher ein bedarfsgerechter Ausbau und eine Erforderlichkeit dieses Ausbaus nur dann gesehen, wenn die Gesamtkapazitäten einer Einrichtung unter denen einer potenziellen Gesamtnachfrage im jeweiligen Versorgungsgebiet lagen, so liegt der Entscheidung über die Bedarfsgerechtigkeit nunmehr die Überlegung zugrunde, dass die Nachmittagskapazitäten einer Einrichtung grundsätzlich nicht auf eine Bedarfsdeckung angerechnet werden. Dies führt selbstverständlich im Einzelfall eher dazu, dass eine Förderzusage gegeben werden kann.

 

Diese Entscheidung ist, wie bereits diskutiert, insoweit auch sachgerecht, da (siehe oben) eine reine Vormittags- und Nachmittagsversorgung zurückgeht und der Betreuung der Kinder über fünf bis sechs Stunden pro Tag Platz macht. Hierdurch stehen mögliche rechnerische Nachmittagskapazitäten auch nicht mehr in dem Maße zur Verfügung, wie dies bei einer klassischen Vier-Stunden-Vormittagsbetreuung noch der Fall gewesen wäre.

 

Die genannten zwei Bauvorhaben sind in der Förderliste eingetragen, die ebenfalls dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Ausbau der Betreuungskapazitäten für unter dreijährige Kinder:

 

Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder gliedert sich in zwei Bereiche. Dies sind a) die Betreuung mit Krippenangeboten und b)  die Betreuung in Form der Kindertagespflege.

 

Auf Grundlage der Vereinbarung der Länder und der Bundesregierung im Herbst 2007 liegen nunmehr bundesweit Ausbauwerte vor. Gemäß diesen Werten sollen 35 % der unter dreijährigen Kinder über die genannten zwei Betreuungsformen versorgt werden.

 

Hiervon sollen wiederum 70 % einen Krippenplatz erhalten und 30 % in Form der Kindertagespflege betreut werden.

 

Der Landkreis Lüneburg hat diese neuen Ausbauwerte in die nunmehr neu mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg geschlossene Vereinbarung über die Förderung des Kindertagesstättenwesens aufgenommen. Diese Planung geht über die Ausbauziele, wie sie noch als künftige Entwicklung im Haushaltsplan unter der Produktnummer 07.01.10 – Förderung von Kindern in Tagespflege – genannt wurden, hinaus.

 

Auf Grund der oben genannten Vereinbarung der Länder mit dem Bund konnte jetzt nach vergleichsweise langer Vorbereitungszeit Ende April 2008 eine Förderrichtlinie zum Ausbau von Krippenplätzen und von Plätzen in der Kindertagespflege veröffentlicht werden.

 

Gemäß dieser Richtlinie kann von dem öffentlichen Jugendhilfeträger (Landkreis Lüneburg), aber auch von den Gemeinden, die mit der Aufgabe der Wahrnehmung der Aufgaben im Kindertagesstättenwesen beauftragt sind, ein Antrag beim Land Niedersachsen auf eine finanzielle Förderung gestellt werden. Diese hat zum Inhalt

 

a)       Neubauplätze mit bis zu 13.000,00 €

b)      Umbaumaßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000,00 €

c)       Ausstattungsgegenstände bis zu einer Höhe von 1.500,00 € je Platz

 

zu bezuschussen.

 

Da das Land die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, die vom Land um weitere 5 % aufgestockt wurden, nach einer Quote (Kinderzahl zum 31.12.2005) auf die Fläche verteilt hat, steht dem Landkreis Lüneburg eine Summe von

 

  • 2.133.905,00 € für den Krippenausbau und
  • 914.531,00 € für den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege

 

bis zum Jahr 2013 zur Verfügung.

 

Die Bewilligung dieser Mittel fällt in Niedersachsen in die Zuständigkeit von zwei unterschiedlichen Landesministerien. So ist für die Finanzierung des Kindertagesstättenausbaus das Sozialministerium zuständig und für den Ausbau von Kinderkrippen das Kultusministerium. Es liegen jedoch Aussagen beider Ministerien vor, dass im Bedarfsfall Übertragungsmöglichkeiten der beiden Mitteltöpfe möglich sind. Ebenso soll es möglich sein, auch nicht verbrauchte Mittel in die Folgejahre zu übertragen. Auch eine Verteilung der auf Grund der Quote zugewiesenen, aber dort nicht in Anspruch genommenen Mittel, an andere Kommunen ist grundsätzlich möglich. Hierzu soll jedoch frühestens Ende 2009 eine Entscheidung getroffen werden.

 

Es liegen bereits Anträge vor, die der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen sind.

 

Neben diesen Mitteln stehen dem Landkreis im Haushaltsjahr 2008 weitere Mittel in einem Umfang von 567.600,00 € zur Verfügung. Zum Teil sind diese Mittel bereits gebunden und werden nicht nur allein für den Krippenausbau, sondern auch, wie oben genannt, für den Ausbau von noch erforderlichen Kindergartenkapazitäten benötigt. Eine Übersicht der Mittelbindung bzw. möglicher noch freier Mittel sind der Tabelle in Anlage 3 entnehmen.

 

Zur Frage der Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Vorhaben und Antragsteller im Landkreis Lüneburg liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch kein abschließendes Ergebnis vor. Der Landkreis befindet sich in Gesprächen mit den Gemeinden und versucht hier, zu einer  möglichst von allen getragenen, akzeptablen Lösung zu kommen. Die Verwaltung wird hierzu aktuell im Rahmen der Sitzung vortragen.

 

Kindertagespflege:

 

Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Tagesbetreuung für Kinder durch eine Tagespflegeperson, die in den privaten Räumen der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen angeboten wird. Die Betreuung kann flexibel gestaltet werden und erstreckt sich in der Regel über einen ganzen oder halben Tag. Die Gebühren für die Betreuung werden von den Eltern selbst geleistet. Die Höhe des Stundensatzes bestimmt die Tagespflegeperson selbst. In der Regel sind dies zwischen 3,00 € und 5,00 €. Bei einkommensschwachen Familien kann der Landkreis eine Bezuschussung in Höhe bis zu 2,65 €/Stunde zahlen.

 

Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung von Investitionen für den Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder durch das Land wird deutlich, dass eine Gleichstellung der Kindertagespflege zu den institutionellen Einrichtungen vorgenommen wurde. Dies lässt sich zum Beispiel daran erkennen, dass die Betreuung von 35 % der unter Dreijährigen zu 30 % durch die Kindertagespflege erfolgen soll.

 

Die Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Beratung und Vermittlungstätigkeit zwischen Tagespflegeperson und Eltern übernimmt für den Landkreis Lüneburg der hiesige Tagesmütterverein e.V. Hierzu besteht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis, nach der der Landkreis eine jährliche Zahlung von 15.000,00 € an den Tagesmütterverein e.V. leistet. 

 

Durch die gesetzliche Neuregelung vom 1. Januar 2005 (§ 43 SGB VIII) benötigt jede Tagespflegeperson, die

 

·        mehr als 15 Stunden wöchentlich

·        gegen Entgelt
und

·        länger als drei Monate

betreut, eine Pflegeerlaubnis. Vorher war dies nicht notwendig.

 

Weiter geht aus § 43 SGB VIII hervor, dass die Pflegeerlaubnis erteilt wird, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Dies bedeutet, dass sie:

·        sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen

und

·        über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Zudem sollen sie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

 

Die Pflegeerlaubnis wird nach Einreichung umfangreicher Unterlagen (Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs am Kind etc.) und nach Durchführung eines Hausbesuchs durch den Landkreis erteilt. Der qualifizierte Lehrgang wird durch den Tagesmütterverein e. V. in einem 160-stündigen Qualifizierungskurs angeboten.

 

Aufgrund der gesetzlichen Veränderung des § 43 SGB VIII besteht bis ins Jahr 2010 eine Toleranzspanne. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Pflegeerlaubnis noch nicht zwingend erforderlich.

 

Nach § 15 AGKJHG befugt die Pflegeerlaubnis zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sofern sich mehrere Tagespflegepersonen zusammenschließen, würde sich eine Großtagespflegestelle bilden. Werden hierbei mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen betreut, so muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein.

 

Momentan werden die Tagespflegepersonen über die gesetzlichen Neuigkeiten informiert und  aufgefordert, für die Erlaubniserteilung hier noch fehlende Unterlagen einzureichen. In diesem Zuge wird auch versucht, eine aktuelle Datenübersicht über die Tagespflegepersonen im  gesamten Landkreis zu gewinnen.

 

Zudem bestehen Betreuungsverhältnisse, die durch eine private Vermittlung zustande gekommen und daher hier nicht bekannt sind. Diese Art der Betreuung wäre ab dem Jahr 2010 unter den oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gestattet.

 

Im Landkreis Lüneburg bestehen somit momentan drei verschiedene Arten der Kindertagespflege, die eine Angabe von genauen Zahlen erschweren:

·        Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis (73 Personen)

·        Tagespflegepersonen noch ohne Pflegeerlaubnis (ca. 75 Personen mit Qualifikation und ca. 28 Personen ohne Qualifikation)
und

·        unbekannte Tagespflegepersonen (X Personen)

 

Kindertagespflegeverhältnisse von unter dreijährigen Kindern:

 

·        mit finanzieller Förderung durch den Landkreis Lüneburg                              30 Kinder

·        ohne finanzieller Förderung                                                                         unbekannt

·        Kindertagespflegeverhältnisse 0- 13 Jahre insgesamt mit Förderung                         95 Kinder

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