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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/064  

Betreff: Bekämpfung der Schwarzarbeit; Abschluss einer Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sühl, Hans-HeinrichtAktenzeichen:4
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
22.03.2007 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.04.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vertrag mit Stadt Lüneburg 2007 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag mit Stadt Lüneburg 2007 (38 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit abzuschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Durch Schwarzarbeit gehen jährlich Beträge in Milliardenhöhe an Steuern und Sozialversicherungseinnahmen verloren. Neben den Zollbehörden sind auch die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Stadt und Landkreis Lüneburg sehen sich hier gemeinsam in der Pflicht, die Durchsetzung geltenden Rechts zu gewährleisten und die Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen zu unterstützen. Die offensive Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes.

 

In Verfolgung dieses Zieles hat der Landkreis Lüneburg auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2005 (Vorlage-Nr. 2005/150) die Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 25.08.2005 mit der Stadt Lüneburg abgeschlossen. Seit dieser Zeit betreiben die Vertragspartner nur noch eine gemeinsame Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Räumen des Landkreises. Die Stadt Lüneburg hat zu diesem Zweck einen Mitarbeiter (0,5 Stelle) an den Landkreis abgeordnet. Beim Landkreis werden zwei Angestellte im Umfang von insgesamt ebenfalls einer halben Stelle eingesetzt. Durch diese variable Personalkonstellation stehen dann im Einzelfall mehrere Mitarbeiter zur Überprüfung von Baustellen zur Verfügung. Zusätzlich wird ein externer Ermittler beschäftigt, der flexibel, je nach Bedarfslage eingesetzt werden kann.

 

Die Personalkosten für das in der gemeinsamen Bekämpfungsstelle entsandte Personal trägt jede Behörde selbst. Die Kosten für den externen Ermittler von maximal 18.000,00 € jährlich übernehmen Stadt und Landkreis Lüneburg sowie die Kreishandwerkerschaft Lüneburg zu je einem Drittel. Alle kassenwirksamen Einnahmen aus Verwarngeldern, Bußgeldern oder aufgrund von Verfallbescheiden stehen der Stadt und dem Landkreis zu gleichen Teilen zu.

 

Die genannte Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit läuft zum 30.04.2007 aus und soll nunmehr aufgrund der vorliegenden überaus positiven Erfahrungen verlängert werden.

 

Die Mitarbeiter der gemeinsamen Bekämpfungsstelle haben bis heute eine Vielzahl von Überprüfungen – vorwiegend auf Baustellen – vorgenommen, wobei hierbei der Präventionsgedanke im Vordergrund steht. Seit Sommer 2006 konnten In acht Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Gesamtvolumen von 46.250,00 € rechtskräftig abgeschlossen werden. Obwohl in einigen Fällen Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Zahlungen geleistet sind, kann doch von einer vollständigen Kassenwirksamkeit ausgegangen werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang weiterhin, dass nach intensiven Beratungen einige Betriebe in die Legalität (Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung) überführt werden konnten.

 

Diese wirkungsvolle Bekämpfung der Schwarzarbeit wird sich auch im Jahr 2007 fortsetzen; bis heute sind bereits weitere sieben Ermittlungsverfahren anhängig.

 

Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg sowie die Kreishandwerkerschaft Lüneburg empfehlen daher dringend, die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der bewährten Form fortzusetzen. In den Aufgabenkatalog sollte dabei zusätzlich die Verfolgung von Zuwiderhandlungen nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 der Handwerksordnung aufgenommen werden. Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne die dafür erforderlichen handwerksrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Der anliegende Entwurf einer Zweckvereinbarung für die Zeit ab 01.05.2007 enthält nunmehr auch den vorgenannten Aufgabenbereich und ist befristet bis zum 31.12.2009; die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer gekündigt wird.

 

 

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