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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/063  

Betreff: Rettungsdienst; Notärztliche Versorgung im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Trost, Heinz-OttoAktenzeichen:41
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
22.03.2007 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Die notärztliche Versorgung wird im Landkreis Lüneburg durch ein sog. Notarztsystem in Lüneburg sichergestellt. Die Notärzte werden dabei vom Städtischen Klinikum gestellt, wo auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert ist. Im Einsatzfall begibt sich das NEF von dort zum Notfall, wo es mit einem Begleitfahrzeug zusammentrifft.

 

Herr Prof. Dr. Frenkel, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie am Städtischen Klinikum Lüneburg ist seit Jahren für den Landkreis Berater und Koordinator des gesamten Notarztwesens bis hin zur Aus- und Fortbildung auch der Leitenden Notärzte. Er stellt zudem eine enge Anbindung an das Städtische Klinikum sicher, indem im Regelfall die weitergehende Versorgung des Notfallpatienten erfolgt.

 

Nach der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) ist der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes so zu bemessen, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Die Planung der Notfallrettung ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse darauf auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVOP-RettD (15 Minuten in 95 v. H. der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze) erreicht werden kann.

 

Im Landkreis Lüneburg werden mit Ausnahme von ganz wenigen, äußersten Randbereichen (hauptsächlich im Norden und Osten) alle Orte des Kreises innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Eintreffzeit von den vorhandenen Rettungswachenstandorten durch geeignete Rettungsmittel erreicht. Dort, wo dies nicht der Fall ist, werden zusätzlich ortsansässige Ärzte, benachbarte Rettungswachen oder ein Rettungshubschrauber alarmiert.

 

Herr Dr. Schwarze ist als Anästhesist am Krankenhaus Dannenberg und als Leitender Notarzt für den Landkreis Lüchow-Dannenberg tätig. Da er in seiner Freizeit als Bedarfsnotarzt zur Verfügung stehen möchte, hatte er bereits im Jahr 2004 beim Landkreis Lüneburg beantragt, eine Beauftragung für ein Behelfs-NEF für den Bereich Dahlenburg / Bleckede / Ostheide zu erhalten. Diesem Antrag wurde seinerzeit nach Rücksprache mit dem Städtischen Klinikum Lüneburg nicht zugestimmt, weil Dr. Schwarze nicht in das Qualitätsmanagement des Städtischen Klinikums eingebunden werden konnte und es lag auch keine Zusage zur Kostenübernahme seitens der Krankenkassen vor.

 

Ende 2006 hat Dr. Schwarze nunmehr eine entsprechende Beauftragung für den westlichen Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom dortigen Rettungsdienstträger bekommen. Es wurde von Dr. Schwarze schriftlich und von der Rettungsleitstelle Lüchow mündlich mitgeteilt, dass das Behelfs-NEF ab dem 01.01.2007 einsatzbereit sei und auch kreisübergreifend angefordert werden könne.

 

Da Dr. Schwarze sich bisher jeweils telefonisch bei der hiesigen Rettungsleitstelle angemeldet hatte, sofern er an seinem Wohnort einsatzbereit war, wurde er im Januar und Februar (zuletzt am 14.02.2007) insgesamt 19mal durch die hiesige Rettungsleitstelle eingesetzt. Auf der Ebene der Disponenten beider Rettungsleitstellen wurde dazu die Absprache getroffen, dass Dr. Schwarze auch direkt angerufen werden könne und es ausreiche, die eigentlich zuständige Rettungsleitstelle Lüchow nachträglich über den Einsatz zu informieren.

 

Anlässlich einer Besprechung am 07.02.2007 wurden dann seitens des Städtischen Klinikums Lüneburg und der hiesigen Beauftragten ASB und DRK Bedenken gegen die aktuelle Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Es wurde vereinbart, dass die Rettungsleitstelle wieder vermehrt auf die niedergelassenen Ärzte für eine Erstversorgung der Patienten zurückgreifen werde, um so den therapiefreien Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Dadurch sei ein Einsatz von Dr. Schwarze entbehrlich.

 

Innerhalb der Rettungsleitstelle wurde diese Absprache am 14.02.2007 im Rahmen einer internen Verfügung umgesetzt. Die Verfügung beinhaltete die Maßgabe, dass zunächst immer auf die regulären Notärzte (NEF, RTH) zurückzugreifen sei und parallel ein niedergelassener Arzt informiert werden sollte. Sollten die NEF aus Lüneburg und Bad Bevensen oder die RTH aus Uelzen und Hamburg nicht zur Verfügung stehen, könne auch auf dem offiziellen Weg bei der Rettungsleitstelle in Lüchow angefragt werden, ob hier ein NEF verfügbar sei. Dabei bliebe es der zuständigen Leitstelle überlassen, ob sie uns das reguläre NEF oder das Behelfs-NEF schicken wolle.

 

Am 16.02.2007 teilte dann der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit, er müsse in der Sache die Notbremse ziehen, da Dr. Schwarze zu viele Einsätze fahre. Die Krankenkassen seien von 1 – 2 Einsätzen im Monat ausgegangen und hätten dafür auch eine Kostenübernahme erklärt. Die jetzt gefahrenen ca. 10 Einsätze pro Monat, die dazu noch überwiegend im Landkreis Lüneburg stattgefunden hätten, würden den zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, den Krankenkassen und Dr. Schwarze vereinbarten Rahmen sprengen.

 

Zudem seien weder der Landkreis Lüchow-Dannenberg noch die Krankenkassen bereit, die durch die Fahrten im Landkreis Lüneburg entstandenen Kosten zu übernehmen. Diese Aussage des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben die Krankenkassen mit Schreiben vom gleichen Tage, welches den Landkreisen Lüneburg und Uelzen in Kopie übersandt wurde, entsprechend bekräftigt.

 

In diesem Zusammenhang war davon auszugehen, dass Dr. Schwarze nunmehr beim Landkreis Lüneburg vorsprechen wird, um seine bisher entstandenen Einsatzkosten geltend zu machen. Da aber sowohl der Landkreis als auch die hiesigen Beauftragten für das Jahr 2007 ein Budget mit den Krankenkassen vereinbaren werden,  welches die Kosten für die Einsätze von Dr. Schwarze nicht beinhalten wird, wären die Einsätze im Falle eines rechtlichen Anspruchs aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu bezahlen. Entsprechende Ansätze sind insoweit natürlich nicht vorhanden.

 

Die Existenz des Behelfs-NEF hat zwar dazu geführt, dass die Disponenten der hiesigen Rettungsleitstelle schnell und einfach auf ein zusätzliches notarztbesetztes Rettungsmittel zugreifen konnten. Durch die jetzt vereinbarte Vorgehensweise (NEF / RTH / niedergelassener Arzt) wird aber in gleichem Maße erreicht, dass den Patienten die notwendige Hilfe schnell zugeführt wird. Abgesehen davon verursachen zusätzliche Vorhalten neben dem eigentlichen Rettungsdienstsystem Kosten, die die Krankenkassen und damit auch die Beitragszahler zusätzlich belasten.

 

Diese Auffassung vertreten im Übrigen auch die Krankenkassen, die als Kostenträger der zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und Herr Dr. Schwarze getroffenen Vereinbarung sehr verhalten gegenüberstehen. Dies wurde in einem Gespräch am 06.03.2007 im Hause der AOK Walsrode auf Veranlassung von Herrn Dr. Schwarze und im Beisein der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg deutlich. Die bisher bei Herrn Dr. Schwarze entstandenen Einsatzkosten werden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg verauslagt Eine künftige Kostenübernahme seitens der Krankenkassen wurde von der Feststellung eines Einsatzbedarfs von Herrn Dr. Schwarze abhängig gemacht. Der Landkreis Lüneburg überarbeitet zurzeit seinen Rettungsdienstbedarfsplan.

 

Auch in der Vergangenheit ist verschiedentlich durch Gemeinden und einzelne Ärzte das Notarztsystem im Landkreis Lüneburg in Frage gestellt worden. Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass es einsatzstrategisch einer zentralen Koordination des Notarztwesens bedarf. Diese muss auch für eine hohe Qualität (Ausbildungsstand der Notärzte, Ausstattung der Fahrzeuge) Rechnung tragen. Beide Grundlagen wurden bislang durch Herrn Prof. Dr. Frenkel in beispielhafter Weise sichergestellt. Sollte die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zusätzlichen Notarztbedarf in Randlagen des Landkreises Lüneburg ergeben, wäre zunächst wiederum mit dem Städtischen Klinikum (Prof. Dr. Frenkel) über Abhilfe zu sprechen. Eine Aufweichung des bewährten Systems kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.

 

Herr Prof. Dr. Frenkel vom Städtischen Klinikum wird in der Sitzung zugegen sein.

 

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