Vorlage - 2007/063
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Sachlage:
Die notärztliche Versorgung wird im Landkreis Lüneburg durch
ein sog. Notarztsystem in Lüneburg sichergestellt. Die Notärzte werden dabei
vom Städtischen Klinikum gestellt, wo auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
stationiert ist. Im Einsatzfall begibt sich das NEF von dort zum Notfall, wo es
mit einem Begleitfahrzeug zusammentrifft.
Herr Prof. Dr. Frenkel, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie
am Städtischen Klinikum Lüneburg ist seit Jahren für den Landkreis Berater und
Koordinator des gesamten Notarztwesens bis hin zur Aus- und Fortbildung auch
der Leitenden Notärzte. Er stellt zudem eine enge Anbindung an das Städtische
Klinikum sicher, indem im Regelfall die weitergehende Versorgung des
Notfallpatienten erfolgt.
Nach der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an
Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) ist der Bedarf an
Einrichtungen des Rettungsdienstes so zu bemessen, dass in jedem Rettungsdienstbereich
eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Die Planung der
Notfallrettung ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse darauf
auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von
einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3
BedarfVOP-RettD (15 Minuten in 95 v. H. der in einem Jahr zu erwartenden
Notfalleinsätze) erreicht werden kann.
Im Landkreis Lüneburg werden mit Ausnahme von ganz wenigen,
äußersten Randbereichen (hauptsächlich im Norden und Osten) alle Orte des
Kreises innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Eintreffzeit von den
vorhandenen Rettungswachenstandorten durch geeignete Rettungsmittel erreicht.
Dort, wo dies nicht der Fall ist, werden zusätzlich ortsansässige Ärzte,
benachbarte Rettungswachen oder ein Rettungshubschrauber alarmiert.
Herr Dr. Schwarze ist als Anästhesist am Krankenhaus Dannenberg
und als Leitender Notarzt für den Landkreis Lüchow-Dannenberg tätig. Da er in
seiner Freizeit als Bedarfsnotarzt zur Verfügung stehen möchte, hatte er bereits
im Jahr 2004 beim Landkreis Lüneburg beantragt, eine Beauftragung für ein
Behelfs-NEF für den Bereich Dahlenburg / Bleckede / Ostheide zu erhalten.
Diesem Antrag wurde seinerzeit nach Rücksprache mit dem Städtischen Klinikum
Lüneburg nicht zugestimmt, weil Dr. Schwarze nicht in das Qualitätsmanagement
des Städtischen Klinikums eingebunden werden konnte und es lag auch keine
Zusage zur Kostenübernahme seitens der Krankenkassen vor.
Ende 2006 hat Dr. Schwarze nunmehr eine entsprechende
Beauftragung für den westlichen Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom
dortigen Rettungsdienstträger bekommen. Es wurde von Dr. Schwarze schriftlich und
von der Rettungsleitstelle Lüchow mündlich mitgeteilt, dass das Behelfs-NEF ab
dem 01.01.2007 einsatzbereit sei und auch kreisübergreifend angefordert werden
könne.
Da Dr. Schwarze sich bisher jeweils telefonisch bei der
hiesigen Rettungsleitstelle angemeldet hatte, sofern er an seinem Wohnort
einsatzbereit war, wurde er im Januar und Februar (zuletzt am 14.02.2007)
insgesamt 19mal durch die hiesige Rettungsleitstelle eingesetzt. Auf der Ebene
der Disponenten beider Rettungsleitstellen wurde dazu die Absprache getroffen,
dass Dr. Schwarze auch direkt angerufen werden könne und es ausreiche, die
eigentlich zuständige Rettungsleitstelle Lüchow nachträglich über den Einsatz
zu informieren.
Anlässlich einer Besprechung am 07.02.2007 wurden dann seitens
des Städtischen Klinikums Lüneburg und der hiesigen Beauftragten ASB und DRK Bedenken
gegen die aktuelle Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Es wurde vereinbart, dass
die Rettungsleitstelle wieder vermehrt auf die niedergelassenen Ärzte für eine
Erstversorgung der Patienten zurückgreifen werde, um so den therapiefreien
Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Dadurch sei ein
Einsatz von Dr. Schwarze entbehrlich.
Innerhalb der Rettungsleitstelle wurde diese Absprache am
14.02.2007 im Rahmen einer internen Verfügung umgesetzt. Die Verfügung
beinhaltete die Maßgabe, dass zunächst immer auf die regulären Notärzte (NEF,
RTH) zurückzugreifen sei und parallel ein niedergelassener Arzt informiert
werden sollte. Sollten die NEF aus Lüneburg und Bad Bevensen oder die RTH aus
Uelzen und Hamburg nicht zur Verfügung stehen, könne auch auf dem offiziellen
Weg bei der Rettungsleitstelle in Lüchow angefragt werden, ob hier ein NEF
verfügbar sei. Dabei bliebe es der zuständigen Leitstelle überlassen, ob sie
uns das reguläre NEF oder das Behelfs-NEF schicken wolle.
Am 16.02.2007 teilte dann der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit,
er müsse in der Sache die Notbremse ziehen, da Dr. Schwarze zu viele Einsätze
fahre. Die Krankenkassen seien von 1 – 2 Einsätzen im Monat ausgegangen
und hätten dafür auch eine Kostenübernahme erklärt. Die jetzt gefahrenen ca. 10
Einsätze pro Monat, die dazu noch überwiegend im Landkreis Lüneburg
stattgefunden hätten, würden den zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, den
Krankenkassen und Dr. Schwarze vereinbarten Rahmen sprengen.
Zudem seien weder der Landkreis Lüchow-Dannenberg noch die
Krankenkassen bereit, die durch die Fahrten im Landkreis Lüneburg entstandenen
Kosten zu übernehmen. Diese Aussage des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben die
Krankenkassen mit Schreiben vom gleichen Tage, welches den Landkreisen Lüneburg
und Uelzen in Kopie übersandt wurde, entsprechend bekräftigt.
In diesem Zusammenhang war davon auszugehen, dass Dr. Schwarze
nunmehr beim Landkreis Lüneburg vorsprechen wird, um seine bisher entstandenen
Einsatzkosten geltend zu machen. Da aber sowohl der Landkreis als auch die
hiesigen Beauftragten für das Jahr 2007 ein Budget mit den Krankenkassen
vereinbaren werden, welches die Kosten
für die Einsätze von Dr. Schwarze nicht beinhalten wird, wären die Einsätze im
Falle eines rechtlichen Anspruchs aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu
bezahlen. Entsprechende Ansätze sind insoweit natürlich nicht vorhanden.
Die Existenz des Behelfs-NEF hat zwar dazu geführt, dass die
Disponenten der hiesigen Rettungsleitstelle schnell und einfach auf ein
zusätzliches notarztbesetztes Rettungsmittel zugreifen konnten. Durch die jetzt
vereinbarte Vorgehensweise (NEF / RTH / niedergelassener Arzt) wird aber in
gleichem Maße erreicht, dass den Patienten die notwendige Hilfe schnell
zugeführt wird. Abgesehen davon verursachen zusätzliche Vorhalten neben dem
eigentlichen Rettungsdienstsystem Kosten, die die Krankenkassen und damit auch
die Beitragszahler zusätzlich belasten.
Diese Auffassung vertreten im Übrigen auch die Krankenkassen,
die als Kostenträger der zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und Herr Dr.
Schwarze getroffenen Vereinbarung sehr verhalten gegenüberstehen. Dies wurde in
einem Gespräch am 06.03.2007 im Hause der AOK Walsrode auf Veranlassung von
Herrn Dr. Schwarze und im Beisein der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg
deutlich. Die bisher bei Herrn Dr. Schwarze entstandenen Einsatzkosten werden
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg verauslagt Eine künftige Kostenübernahme
seitens der Krankenkassen wurde von der Feststellung eines Einsatzbedarfs von
Herrn Dr. Schwarze abhängig gemacht. Der Landkreis Lüneburg überarbeitet
zurzeit seinen Rettungsdienstbedarfsplan.
Auch in der Vergangenheit ist verschiedentlich durch Gemeinden
und einzelne Ärzte das Notarztsystem im Landkreis Lüneburg in Frage gestellt
worden. Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass es
einsatzstrategisch einer zentralen Koordination des Notarztwesens bedarf. Diese
muss auch für eine hohe Qualität (Ausbildungsstand der Notärzte, Ausstattung
der Fahrzeuge) Rechnung tragen. Beide Grundlagen wurden bislang durch Herrn
Prof. Dr. Frenkel in beispielhafter Weise sichergestellt. Sollte die Fortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes zusätzlichen Notarztbedarf in Randlagen des
Landkreises Lüneburg ergeben, wäre zunächst wiederum mit dem Städtischen
Klinikum (Prof. Dr. Frenkel) über Abhilfe zu sprechen. Eine Aufweichung des
bewährten Systems kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.
Herr Prof. Dr. Frenkel vom Städtischen Klinikum wird in der
Sitzung zugegen sein.