Auszug - Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11 für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und die Rechtslage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11 werden für Schüler und Schülerinnen aus dem Landkreis Lüneburg, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, als freiwillige Leistung übernommen, soweit keine andere rechtliche Möglichkeit der Übernahme besteht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig