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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2010 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.08.2010    
Zeit: 14:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2010/135 Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2010 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

BL Ruth erläutert den vorgelegten Zwischenbericht

BL Ruth erläutert den vorgelegten Zwischenbericht. Wie in jedem Jahr, weist BL Ruth darauf hin, dass das Zahlenmaterial zum Zwischenergebnis per 30.06.2010 nur eine bedingte Aussagekraft hat, da sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen erst im zweiten Halbjahr zum Tragen kommen. Als Beispiel seien hier die Sonderzuwendungen (im Sprachgebrau Weihnachtsgeld) als Teil der Personalaufwendungen genannt, die erst im November fällig sind. Die im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen (Straßenbau und bewegliches Anlagevermögen) werden erfahrungsgemäß ebenfalls erst im zweiten Halbjahr zahlungswirksam.

Die anderen Punkte im Zwischenbericht (besonders die Punkte 5 bis 8) sind eher geeignet, ein Bild über die Aktivitäten des Eigenbetriebes zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang erinnert BL Ruth an die erheblichen Mehrkosten für den vergangenen Winterdienst sowie an die außergewöhnlich hohen Winterfolgeschäden.

Auch das Inkrafttreten einer neuen Eigenbetriebsverordnung lässt weiter auf sich warten. In dieser wird das Wahlrecht zur Wirtschaftsführung nach HGB oder NKR geregelt werden. Sollte die neue Eigenbetriebsverordnung nicht rechtzeitig vorliegen, könnte das bedeuten, dass der Umstellungstermin noch einmal um ein weiteres Jahr bis 01.01.2012 beschlossen werden muss. Zur Zeit gilt noch der 01.01.2011.

Für das Raumordnungsverfahren zum Bau der Elbquerung bei Neu Darchau – Darchau werden die erforderlichen Gutachten in Kürze vorliegen. Vorergebnisse werden am 26.08.2010 bei SBU vorgestellt. Über die Veröffentlichung entscheidet dann die Raumordnungsbehörde beim Landkreis.

Die in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses angekündigte Reparaturliste für die Radwege liegt der Betriebsleitung im Entwurf vor. Danach ergibt sich jetzt schon ein Reparaturstau von knapp 800.000€. Diese Liste ist ausschließlich für die interne operative Steuerung der Unterhaltungsmaßnahmen aufgestellt worden. Eine Beschlussfassung (wie bei der Prioritätenliste zur Sanierung von nicht geförderten Straßenbaumaßnahmen) ist daher nicht möglich.

 

KTA Thiemann fragt nach der Radwegenutzung und ob es hierzu speziell Verkehrszahlen gebe und ob der Radtourismus berücksichtigt sei.

BL Ruth verweist auf das in 2007 vorgestellte Radwegekonzept. Das Hauptaugenmerk lag seinerzeit auf die Erreichbarkeit von Schulen.

 

KTA Röckseisen möchte Auskunft über die Reparaturliste für Radwege und wie die Radwege technisch repariert werden.

BL Ruth erwidert, dass die Reparaturliste nach technischen Gesichtspunkten aufgestellt wurde und ein ausschließliches internes Instrument der Betriebsleitung sei. Bituminöse Radwege werden mit einer neuen Tragdeckschicht versehen, Betonradwege werden segmentweise wieder mit Beton repariert.

 

KTA Heinrichs sieht die Dringlichkeit der Radwegereparaturen und möchte bereits im Vorwege zum TOP Jahresabschluss 2009 für seine Fraktion erklären, dass er im Rahmen der Beratungen zu diesem TOP vorschlagen werde, den gesamten Jahresüberschuss SBU für Radwegereparaturen zur Verfügung zu stellen.

 

KTA Nehring fragt nach der Reihung der zur Reparatur anstehenden Radwege und ob hierbei der Stellenwert der Schulwegsicherung berücksichtigt wurde.

BL Ruth stellt nochmals fest, dass die Reihenfolge ausschließlich nach objektiven Kriterien aufgestellt sei; die Schulwegsicherung sei hierbei berücksichtigt worden.

 

KTA Köne freut sich über den hohen Stellenwert der Radwege im Betriebsausschuss. Es stellt sich trotzdem die Frage nach einem touristischen Konzept.

 

KTA Kroll erkundigt sich, wie die Pflege der Radwege aussieht.

BL Ruth erklärt, dass die Radwege im Winter geräumt und gestreut (nach Streuplänen) und im Sommer/Herbst gefegt werden.

 

KTA Hein macht darauf aufmerksam, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss. Ansonsten droht die Aufstellung von Warnschildern.

BL Ruth ergänzt, dass in diesem Fall (Warnschilder) nach dem Niedersächsischen Straßengesetz SBU zur Reparatur/Sanierung verpflichtet werde, dies in einem angemessenen Zeitraum.

 

LR Nahrstedt weist auf das Durchschneidungsprinzip bei der Schülerbeförderung hin (Erreichbarkeit von Haltestellen) und möchte dies untersucht haben.

BL Ruth verweist auf das Radwegekonzept. Diese Kriterien sind bei der Aufstellung des Konzepts in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Schulen berücksichtigt worden.

 

KTA Heinrichs lobt die Aufstellung der Punkte 5 und 6 (Stand der Bau- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen). Er möchte zudem wissen, ob die Befristung einer Krankheitsvertretung zwischenzeitlich verlängert worden sei und wie hoch das Investitionsvolumen für die Beschaffung von Winterstreugeräten und Streuanhänger sei.

BL Ruth verneint eine zwischenzeitliche Verlängerung des krankheitshalber befristeten Beschäftigungsverhältnisses. Es sei zur Zeit noch unklar, ob der seit längerer Zeit erkrankte Kollege zum 01.10.2010 seinen Dienst wieder antreten wird. Hier muss unter Umständen kurzfristig geplant werden.

Die Beschaffungskosten für einen Streuaufsatz sowie des Streuanhängers belaufen sich auf ca. 60.000€. Der Einsatz ist für den Bereich Amt Neuhaus vorgesehen.

 

KTA Fahrenwaldt fällt die Elternzeit eines Straßenwärters auf. Das sei durchaus noch nicht so üblich.

Außerdem stellt sich die Frage, ob noch weitere Auzubildende zum Straßenwärter eingestellt werden können.

BL Ruth erklärt, dass SBU nur zwei Auszubildende, jeweils in einer Kolonne in Embsen und Breetze zeitgleich ausbilden könne. Für weitere Auszubildende fehlen die Voraussetzungen. Die nächste Einstellung eines Auszubildenden erfolge zum 01.08.2012.

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