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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 05.05.2010 ( Eingang: 12.05.2010); Förderung der integrativen Beschulung im Landkreis Lüneburg   

Kreistag
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 31.05.2010    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, Lüneburg
Zusatz: Die Sitzung des Kreistages findet in den Lehrräumen 051-053 statt. Auskunft erhalten Sie an der Zentrale im "Haupteingang Parkplätze". Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Ein Lageplan und eine Anfahrtsskizze des Technologiezentrums Lüneburg sind der Einladung beigefügt.
2010/120 Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 05.05.2010 ( Eingang: 12.05.2010);
Förderung der integrativen Beschulung im Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke teilt mit, dass der Kreisausschuss die Überweisung an den Schulausschuss empfehle.

 

KTA Peters stellt den Antrag für die Gruppe vor. Er erläutert insbesondere den Begriff der Inklusion. In der deutschen Öffentlichkeit sei der Begriff weitgehend unbekannt. Im Zusammenhang mit der Inklusion stehe meist die Integration von Behinderten. So entstehe der Eindruck, das Integration und Inklusion dasselbe seien. Die Integration unterscheide zwischen Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Inklusion gehe von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen jedes Kindes aus. Während die integrative Pädagogik die Eingliederung der „aussortierten“ Kinder mit Behinderungen anstrebe, erhebe die inklusive Pädagogik den Anspruch, eine Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein. Sie trete für das Recht aller Schülerinnen und Schüler ein, unabhängig von dessen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, sowie dem kulturellen, ethnischen und sozialen Hintergrund. Miteinander und voneinander in einer gemeinsamen Schule zu lernen, sei hier maßgeblich. Kein Kind sollte ausgesondert werden, weil es den Anforderungen der Schule nicht entsprechen könne. Im Gegensatz zur Integration möchte die Inklusion nicht die Kinder an die Bedingungen der Schule anpassen, sondern die Rahmenbedingungen der Schule an die Bedürfnisse der Kinder anpassen.

 

Nach Zahlen des 2. Nationalen Bildungsberichts 2008 haben nur 15,7 % der behinderten Kinder im Bundesdurchschnitt eine Regelschule besucht. In Niedersachsen seien dies knapp 5 %.

Der Weg sollte weiter ausgebaut werden. 15 von insgesamt 37 Grundschulen im Landkreis Lüneburg seien diesen Weg bereits gegangen, indem sie sich mit jeweils einer Förderschulen zusammen getan  und Kooperationsklassen gebildet haben. Im Rahmen eines Regionalen Integrationskonzeptes werden die Grundschulen unabhängig von der Anzahl der zu fördernden Kinder mit zwei Förderschullehrerstunden unterstützt. Die Erfahrungen, die durch die Lehrer, Eltern und Kinder gesammelt wurden, seien durchweg positiv.

 

Dass es nach der Grundschule mit der gemeinsamen Beschulung weiter gehen müsse, sei unbestritten. Im Landkreis Lüneburg gebe es erst eine weiterführende Schule, Schule am Katzenberg in Adendorf, die die gemeinsame Beschulung anbiete. Ab dem nächsten Schuljahr werde die Hugo-Friedrich-Hartmann Haupt- und Realschule in Bardowick hinzu kommen.

Die Gruppe befürworte, dass das Regionale Integrationskonzept in allen Grundschulen im Landkreis eingeführt werde und später auch für die weiterführenden Schulen. Ziel sei, die Ängste der Eltern und Kinder gegenüber förderbedürftigen Mitmenschen abzubauen und die soziale Kompetenz zu stärken.

Die Überweisung in den Schulausschuss könne er durchaus befürworten.

 

-55-   

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird zur Vorbereitung an den Schulausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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