Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht aus dem Gebit Prozess  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.10.2009    
Zeit: 15:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

Fachdienstleiter 51, Herr Zenker-Bruns, berichtet über den aktuellen Stand des Gebit-Prozesses:

 

a)      Ablauforganisation und inhaltliche Ausgestaltung des Hilfeplanprozesses im Spezialdienst Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte (KES):

Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KES unter Unterstützung der Fa. Gebit wurde ein neuer Ablaufstandard entwickelt. Da die umfassende Umsetzung dieses Sollablaufs eine entsprechende Personalressource bei der Spezialdienstleitung fordert, wurde bis zur endgültigen Entscheidung über den Stellenplan im Jahr 2010 eine Übergangsregelung erarbeitet. Diese Übergangsregelung wird seit Anfang Oktober 2009 praktiziert.
In Verbindung mit diesem Sollablauf wird ein Update der Fachanwendung (Gedok Professionell) im Spezialdienst eingesetzt. Die Einführung dieses Updates ist jedoch grundsätzlich unabhängig vom Gebit-Prozess zu sehen, unterstützt aber den nunmehr neu formalisierten Ablauf der Hilfegewährung im Jugendamt.

Es verbleiben noch Definitionen von Schnittstellen zwischen Spezialarbeitsbereichen (§ 35 a KJHG, seelisch behinderte Kinder) und der Familiengerichtshilfe sowie der Jugendgerichtshilfe. Hierzu wird sich eine kleine Arbeitsgruppe bilden, die auch mit Unterstützung des Fachdienstes Interne Dienste diese Schnittstellenproblematik bearbeiten und einen Vorschlag für den Sollablauf erarbeiten wird.
 

b)      Sozialkonferenzen:

In nunmehr allen Sozialraumkonferenzen im Landkreis Lüneburg wurde das Thema einer Rahmenvereinbarung thematisiert. Das Echo auf den Vorschlag des Landkreises war auf den Sozialkonferenzen sehr unterschiedlich. Häufig wurde der Begriff „Rahmenvereinbarung“ mit einem Vertragswerk verwechselt. Ziel der weiteren Arbeit des Landkreises Lüneburg in den Sozialkonferenzen ist es, die Vereinbarungsidee zu nutzen, um zu einer größtmöglichen Klärung des Verhältnisses der Sozialkonferenzen in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg zu  kommen. Dies wird im Kern darin bestehen, noch einmal genau zu definieren, wer zu den einzelnen Sozialkonferenzen gehört und wie diese nach außen ihre Ergebnisse kommunizieren. Im Hinblick auf die Kommunikation wird der Landkreis Lüneburg voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2010 eine Einladung für Sprecher der Sozialkonferenzen aussprechen, um in einem Treffen die in den verschiedenen Konferenzen zurzeit bearbeiteten Themen auszutauschen und sich gegenseitig zu informieren. Der Landkreis Lüneburg besteht hierbei auf keiner besonderen Definition der Rolle der Sprecher.
 

c)       In den nächsten Tagen und Wochen werden Gespräche mit den Sozialraumträgern geführt werden mit dem Ziel, die Budgetbemessung zu thematisieren. Fachdienstleiter 51 verweist insoweit auf den TOP 9 „Jahresberichte 2008 der sozialraumorientierten Sozialarbeit im Landkreis Lüneburg“.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung