Auszug - Übernahme des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme - Abschluss einer Vereinbarung mit Bund und Land
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KVD Maul und KOAR Beyer erläutern die wesentlichen Punkte des vorliegenden Vereinbarungsentwurfs. Entscheidend ist, dass der Bund und das Land für den Verbleib der eingebauten technischen Einrichtungen und beweglichen Ausstattungsgegenstände in der Anlage keinen Vorteilsausgleich geltend machen. Mit Abschluss der Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche der Parteien im Zusammenhang mit dem Schutzbauwerk und dem damit verbundenen Grundstück abgegolten.
Anschließend wird das ehemalige Hilfskrankenhaus gemeinsam besichtigt.
Beschluss: