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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 21.05.2008    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Bleckede
Ort: Schulzentrum Bleckede, Nindorfer Moorweg 2, 21354 Bleckede
2007/095 Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Illas, GerdAktenzeichen:35121.2 - 000 / 35.13
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KVD Maul skizziert noch einmal die bisherige Beschlusslage und berichtet über das Ergebnis der Verhandlungen mit der Stadtdenkmalpflege. Die Stadt favorisierte die im Erläuterungsbericht zur Vorlage dargestellten Sanierungsvarianten 1 oder 2, die für den Landkreis aber nicht akzeptabel erscheinen, da sie nur eine äußerst eingeschränkte Büronutzung im Dachgeschoss zuließen und damit die unwirtschaftlichsten Lösungen darstellen. Die Sanierungsvarianten 3 und 4 fanden dagegen nicht die Zustimmung der Stadtdenkmalpflege. Es hier auf einen Streit ankommen zu lassen, erscheint wenig zielführend, da der Landkreis wie auch das Land und die Gemeinden in besonderer Weise verpflichtet ist, die ihm gehörenden und von ihm genutzten Denkmale zu pflegen und sich, anders als der private Denkmaleigentümer, nicht auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit notwendiger Erhaltungsmaßnahmen berufen kann. Auf die beigefügten Auszüge aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Aus diesem Grunde wurde eine 5. Sanierungsvariante entwickelt, die vom Architekten Henschke noch ausführlich vorgestellt wird. Diese Variante stellt einen vom Denkmalschutz geprägten Kompromiss dar, der auf der anderen Seite aber eine weitgehende Nutzung des Dachgeschosses ermöglicht und damit auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten tragbar erscheint. Nach Überzeugung der Verwaltung ist mit diesem Kompromiss die Grenze des beim Denkmalschutz Durchsetzbaren erreicht.

 

Anschließend präsentiert Architekt Henschke die Ergebnisse seiner verformungsgerechten Bestandsaufnahme und der Schadenskartierung. Ausführlich erläutert er die Sanierungsvariante 5 und seine Kostenschätzung um sich dann den Fragen des Ausschusses zu stellen. Die neuen Ansichten des Gebäudes nach der Sanierung sind dem Protokoll beigelegt.

 

Den Schwerpunkt der Nachfragen bilden die Nachhaltigkeit der Gründung und die Belastbarkeit der Kostenschätzung. Festgestellt wird auch, dass gegenüber dem Denkmalschutz Zugeständnisse an die Barrierefreiheit und die Wärmedämmung zu machen sind.

 

In das „entkernte“ Gebäude wird eine neue Betonsohle mit ausreichender Steifigkeit zur Aufnahme der Bodenbewegungen eingebaut. Soweit erforderlich, wird die Sohle unter die Fachwerkwände fortgeführt. Diese müssen entsprechend ausgesteift werden. Die Sohle wird mit den massiven Gebäudeteilen (Nordwand, historische Innenwände) vernadelt. Verhindert werden durch diese Optimierungsmaßnahmen Bewegungen im Gebäude, nicht verhindert werden erdfallbedingte Wanderungsbewegungen des Gebäudes insgesamt. Hier sind ausreichend dimensionierte Dehnungsfugen zu den anschließenden Gebäudeteilen vorzusehen. In statischer Hinsicht optimaler wäre sicherlich eine Neugründung mit einem Balkenrost. Dazu müsste aber das gesamte Gebäude abgetragen werden, was aus denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigt werden wird.

 

Die Kostenschätzung des Architekten basiert auf detaillierten Preisabfragen zu den einzelnen Leistungspositionen. Nur die Kosten für den Innenausbau wurden pauschal ermittelt. Dem gegenüber steht eine erste, sehr grobe Kostenprognose der Verwaltung, die auf Erfahrungswerte zurückliegender Baumaßnahmen zurückgreift und zudem mit Sicherheitsaufschlägen für Unvorhergesehenes  bedacht wurde. Hieraus erklärt sich die nicht unerhebliche Kostendifferenz gegenüber den Ansätzen im ersten Teil der Vorlage. Auf Nachfrage bestätigt Architekt Henschke ausdrücklich die Belastbarkeit seiner Kostenschätzung. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, diese verbindlich zu vereinbaren und in den Architektenvertrag aufzunehmen. 

 

KTA Dörbaum unterstreicht die Bedeutung des Zinskorngebäudes für das Gesamtensemble der Gebäude rund um die Michaeliskirche. Wichtig ist auch ihm, dass die Gebäudegründung sicher und die Kostenschätzung realistisch ist.

 

KTA Körner mahnt an, Firmen mit der Sanierung zu beauftragen, die in der Denkmalsanierung erfahren sind. KTA Hoppe resümiert, dass der Denkmalschutz hier offensichtlich über den Forderungen der Behindertengerechtigkeit und des Wärmeschutzes steht, für den Fall, dass das Zinskorngebäude zwingend erhalten werden muss, die vorgestellte Sanierungsvariante 5 aber wohl die richtige Lösung ist. Er empfiehlt, diese Sanierungsvariante jetzt weiter in den Fraktionen zu beraten und erst in der nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung zu fassen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Entscheidung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zurückgestellt. Der vorgestellte Sanierungsvorschlag soll in der Zwischenzeit in den Kreistagsfraktionen beraten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NDSchG (405 KB)      
Anlage 2 2 Pläne (338 KB)      

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