Auszug - Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KVD Maul
skizziert
noch einmal die bisherige Beschlusslage und berichtet über das Ergebnis der
Verhandlungen mit der Stadtdenkmalpflege. Die Stadt favorisierte die im
Erläuterungsbericht zur Vorlage dargestellten Sanierungsvarianten 1 oder 2, die
für den Landkreis aber nicht akzeptabel erscheinen, da sie nur eine äußerst
eingeschränkte Büronutzung im Dachgeschoss zuließen und damit die
unwirtschaftlichsten Lösungen darstellen. Die Sanierungsvarianten 3 und 4
fanden dagegen nicht die Zustimmung der Stadtdenkmalpflege. Es hier auf einen Streit
ankommen zu lassen, erscheint wenig zielführend, da der Landkreis wie auch das
Land und die Gemeinden in besonderer Weise verpflichtet ist, die ihm gehörenden
und von ihm genutzten Denkmale zu pflegen und sich, anders als der private
Denkmaleigentümer, nicht auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit notwendiger
Erhaltungsmaßnahmen berufen kann. Auf die beigefügten Auszüge aus dem
Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Aus diesem Grunde wurde
eine 5. Sanierungsvariante entwickelt, die vom Architekten Henschke noch
ausführlich vorgestellt wird. Diese Variante stellt einen vom Denkmalschutz
geprägten Kompromiss dar, der auf der anderen Seite aber eine weitgehende
Nutzung des Dachgeschosses ermöglicht und damit auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten tragbar erscheint. Nach Überzeugung der Verwaltung ist mit
diesem Kompromiss die Grenze des beim Denkmalschutz Durchsetzbaren erreicht.
Anschließend präsentiert Architekt
Henschke die Ergebnisse seiner verformungsgerechten Bestandsaufnahme und
der Schadenskartierung. Ausführlich erläutert er die Sanierungsvariante 5 und
seine Kostenschätzung um sich dann den Fragen des Ausschusses zu stellen. Die
neuen Ansichten des Gebäudes nach der Sanierung sind dem Protokoll beigelegt.
Den Schwerpunkt der Nachfragen bilden die Nachhaltigkeit der Gründung
und die Belastbarkeit der Kostenschätzung. Festgestellt wird auch, dass
gegenüber dem Denkmalschutz Zugeständnisse an die Barrierefreiheit und die
Wärmedämmung zu machen sind.
In das „entkernte“ Gebäude wird eine neue
Betonsohle mit ausreichender Steifigkeit zur Aufnahme der Bodenbewegungen
eingebaut. Soweit erforderlich, wird die Sohle unter die Fachwerkwände
fortgeführt. Diese müssen entsprechend ausgesteift werden. Die Sohle wird mit
den massiven Gebäudeteilen (Nordwand, historische Innenwände) vernadelt.
Verhindert werden durch diese Optimierungsmaßnahmen Bewegungen im Gebäude,
nicht verhindert werden erdfallbedingte Wanderungsbewegungen des Gebäudes
insgesamt. Hier sind ausreichend dimensionierte Dehnungsfugen zu den
anschließenden Gebäudeteilen vorzusehen. In statischer Hinsicht optimaler wäre
sicherlich eine Neugründung mit einem Balkenrost. Dazu müsste aber das gesamte
Gebäude abgetragen werden, was aus denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigt werden
wird.
Die Kostenschätzung des Architekten basiert auf detaillierten
Preisabfragen zu den einzelnen Leistungspositionen. Nur die Kosten für den
Innenausbau wurden pauschal ermittelt. Dem gegenüber steht eine erste, sehr
grobe Kostenprognose der Verwaltung, die auf Erfahrungswerte zurückliegender
Baumaßnahmen zurückgreift und zudem mit Sicherheitsaufschlägen für
Unvorhergesehenes bedacht wurde. Hieraus
erklärt sich die nicht unerhebliche Kostendifferenz gegenüber den Ansätzen im
ersten Teil der Vorlage. Auf Nachfrage bestätigt Architekt Henschke ausdrücklich die Belastbarkeit seiner
Kostenschätzung. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, diese verbindlich zu
vereinbaren und in den Architektenvertrag aufzunehmen.
KTA
Dörbaum unterstreicht die Bedeutung des Zinskorngebäudes für das
Gesamtensemble der Gebäude rund um die Michaeliskirche. Wichtig ist auch ihm,
dass die Gebäudegründung sicher und die Kostenschätzung realistisch ist.
KTA
Körner mahnt an, Firmen mit der Sanierung zu beauftragen, die in der
Denkmalsanierung erfahren sind. KTA
Hoppe resümiert, dass der Denkmalschutz hier offensichtlich über den
Forderungen der Behindertengerechtigkeit und des Wärmeschutzes steht, für den
Fall, dass das Zinskorngebäude zwingend erhalten werden muss, die vorgestellte
Sanierungsvariante 5 aber wohl die richtige Lösung ist. Er empfiehlt, diese
Sanierungsvariante jetzt weiter in den Fraktionen zu beraten und erst in der
nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung zu fassen.
Beschluss:
Die Entscheidung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses
für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zurückgestellt. Der vorgestellte
Sanierungsvorschlag soll in der Zwischenzeit in den Kreistagsfraktionen beraten
werden.
Abstimmungsergebnis:
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Anlagen: | |||||
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1 | NDSchG (405 KB) | |||
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2 | Pläne (338 KB) |