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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sachstandsbericht zur Umsetzung der größeren Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr 2007  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.11.2007    
Zeit: 14:00 - 16:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Bleckede
Ort: Schulzentrum Bleckede, Nindorfer Moorweg 2, 21354 Bleckede
2007/268 Sachstandsbericht zur Umsetzung der größeren Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr 2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 00 051
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Als Einstieg in die Beratung der Haushaltsansätze für das kommende Haushaltsjahr 2008 berichtet  KOAR Beyer über den aktuellen Umsetzungsstand der größeren Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr.

Auf die beiliegende tabellarische Zusammenstellung wird Bezug genommen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Abwicklung der kreiseigenen Baumaßnahmen zunehmend durch den enormen Preisdruck im Bausektor erschwert wird. So kalkulieren besonders auswärtige Firmen, die hier vor Ort keinen Ruf zu verlieren haben, oft gerade noch auskömmliche Preise und versuchen anschließend ihren „Gewinn“ über die Beschäftigung angelernter Aushilfskräfte oder Subunternehmer zu optimieren. Dies führt regelmäßig zu Streitigkeiten über die Ausführungsqualität und letztlich zu ärgerlichen Zeitverzögerungen. Auffällig ist auch die hohe Zahl der Firmeninsolvenzen.

 

Wünschenswert für einen reibungslosen Bauablauf wäre von daher die vorrangige Beauftragung heimischer Firmen. Da der Landkreis Lüneburg als öffentlicher Auftraggeber aber grundsätzlich verpflichtet ist, seine Bauleistungen öffentlich auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, ist dies nur eingeschränkt beeinflussbar.

 

KTA Perschel erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben. Freihändige Vergaben sind nach der DA Vergabe des Landkreises Lüneburg im VOB-Bereich bis zu einem Betrag von 7.500 € zulässig. Bezüglich beschränkter Ausschreibungen wird dort auf die Regelungen der VOB verwiesen. Nach § 3 Ziff. 3 VOB/A ist eine beschränkte Ausschreibung u. a. zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Eine bestimmte Wertgrenze ist in der VOB nicht benannt. Vielmehr ist darüber in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. KOAR Beyer erläutert, dass intern die Faustregel gilt, dass ab einem Auftragwert von 30.000 € auf jeden Fall öffentlich auszuschreiben ist.

 

Das Land hat im vergangenen Jahr einen Wertgrenzenerlass herausgegeben, der auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Anwendung empfohlen wird. Danach dürfen Bauaufträge nach der VOB/A nunmehr ohne weitere Begründung bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € freihändig vergeben werden, bis zu einer Wertgrenze von 200.000 € ist eine beschränkte Ausschreibung möglich. Dieser Erlass wurde inzwischen vom Landesrechnungshof kritisiert. Er entbehre einer hinreichenden haushalts- und vergaberechtlichen Grundlage.

 

Die Stadt Lüneburg, der Landkreis Lüneburg und seine Mitgliedsgemeinden haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung des Wertgrenzenerlasses auf kommunaler Ebene beschäftigt hat. Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und mögliche Umsetzungshemmnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen vorstellen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresprogramm 2007 (208 KB)      

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