Auszug - Sachstandsbericht zur Umsetzung der größeren Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr 2007
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Als Einstieg in die Beratung der Haushaltsansätze für das
kommende Haushaltsjahr 2008 berichtet KOAR Beyer über den aktuellen
Umsetzungsstand der größeren Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr.
Auf die beiliegende tabellarische Zusammenstellung wird Bezug
genommen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Abwicklung der
kreiseigenen Baumaßnahmen zunehmend durch den enormen Preisdruck im Bausektor
erschwert wird. So kalkulieren besonders auswärtige Firmen, die hier vor Ort
keinen Ruf zu verlieren haben, oft gerade noch auskömmliche Preise und
versuchen anschließend ihren „Gewinn“ über die Beschäftigung
angelernter Aushilfskräfte oder Subunternehmer zu optimieren. Dies führt
regelmäßig zu Streitigkeiten über die Ausführungsqualität und letztlich zu
ärgerlichen Zeitverzögerungen. Auffällig ist auch die hohe Zahl der
Firmeninsolvenzen.
Wünschenswert für einen reibungslosen Bauablauf wäre von daher
die vorrangige Beauftragung heimischer Firmen. Da der Landkreis Lüneburg als
öffentlicher Auftraggeber aber grundsätzlich verpflichtet ist, seine
Bauleistungen öffentlich auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Angebot den
Zuschlag zu erteilen, ist dies nur eingeschränkt beeinflussbar.
KTA Perschel erkundigt sich in diesem Zusammenhang
nach den Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben.
Freihändige Vergaben sind nach der DA Vergabe des Landkreises Lüneburg im
VOB-Bereich bis zu einem Betrag von 7.500 € zulässig. Bezüglich
beschränkter Ausschreibungen wird dort auf die Regelungen der VOB verwiesen. Nach
§ 3 Ziff. 3 VOB/A ist eine beschränkte Ausschreibung u. a. zulässig, wenn die
Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand
verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung
im Missverhältnis stehen würde. Eine bestimmte Wertgrenze ist in der VOB nicht
benannt. Vielmehr ist darüber in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. KOAR
Beyer erläutert, dass intern die Faustregel gilt, dass ab einem Auftragwert
von 30.000 € auf jeden Fall öffentlich auszuschreiben ist.
Das Land hat im vergangenen Jahr einen Wertgrenzenerlass
herausgegeben, der auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Anwendung empfohlen
wird. Danach dürfen Bauaufträge nach der VOB/A nunmehr ohne weitere Begründung
bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € freihändig vergeben werden, bis zu
einer Wertgrenze von 200.000 € ist eine beschränkte Ausschreibung
möglich. Dieser Erlass wurde inzwischen vom Landesrechnungshof kritisiert. Er
entbehre einer hinreichenden haushalts- und vergaberechtlichen Grundlage.
Die Stadt Lüneburg, der Landkreis Lüneburg und seine
Mitgliedsgemeinden haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung
des Wertgrenzenerlasses auf kommunaler Ebene beschäftigt hat. Die Verwaltung
wird die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und mögliche Umsetzungshemmnisse in
der nächsten Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
vorstellen.
Beschluss:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresprogramm 2007 (208 KB) |