Auszug - Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Lüneburg durch externe Begutachtung; Entwicklung einer bedarfsorientierten und zukunftsfähigen Schulstruktur im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Röckseisen teilt mit, dass die Gruppe
CDU-Unabhängige/SPD signalisiert habe, dass es das Ziel sei, die veranschlagten
Kosten zu reduzieren. Daher ziehe ihre Fraktion den Antrag auf einen
Ausgabeansatz von 60.000 EUR zurück.
KTA Zimmermann ergänzt, dass bedingt durch die starken
Schulabgänger gerade im Bereich der Realschulen ab dem kommenden Schuljahr mit
einer sehr hohen Schülerzahl im berufsbildenden Bereich zu rechnen sei. Diese
bedeute eine erhöhte Anforderung an die Raumkapazität in den Berufsbildenden
Schulen. KTA Zimmermann verweist auf den in der Gesamtkonferenz der BBS I am
15.02.2007 gefassten Kapazitätsbeschluss. Das habe zur Folge, dass zukünftig
nur gute Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen einen
Schulplatz bekommen würden. Schwache Schülerinnen und Schüler hätten wiederum
keine Möglichkeit sich dort weiterzubilden.
KTA Dr. Scharf weist daraufhin, dass der Landkreis
Lüneburg als Schulträger für die Schulanlagen, das gesamte übrige räumliche
Schulangebot und die Schülerbeförderung zuständig sei. Dieses führe zu einer
hohen Verantwortung für das gesamte Schulwesen, aber auch zu einer Kostenbürde
in erheblichem Ausmaß.
KTA Dr. Scharf führt aus, dass in den schulpolitischen
Grundsatzaussagen und Festlegungen des Lüneburger Kreistages die Basis für die
Zukunft des Bildungswesen gelegt werde. Auch hier würden Stadt und Landkreis
Lüneburg Hand in Hand gehen. Die Stadt Lüneburg beteilige sich an dem Gutachten
mit 30.000 EUR. Er macht deutlich, dass es bei der Komplexität des Themas
Schulentwicklung unverzichtbar sei, sich auf einen neutralen Sachverstand zu
berufen. Daraus entstehe ein Gerüst aus Fakten und nachprüfbaren Zahlen, wonach
der Kreistag seine Entscheidungen treffen könne.
KTA Kamp sagt, dass die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD
deutliche Akzente im Bereich der Bildung setzen wolle. Die Kinder im Landkreis
Lüneburg sollen die bestmögliche Förderung und Bildung bekommen. Zu dem Antrag
der FDP-Kreistagsfraktion führt er aus, dass es eine Selbstverständlichkeit
sei, dass dringende Maßnahmen unabhängig von einem Gutachten getroffen würden. Er
gibt jedoch auch zu Bedenken, dass der Landkreis Lüneburg eine Zuzugsregion sei.
Es gebe zwei große Schulträger: den Landkreis und die Stadt Lüneburg. Um
Gesamtprobleme lösen zu können, solle ein externes Gutachten über die
Bildungsregion angefertigt werden. Neben der Beteiligung der Stadt Lüneburg
würden Fördermittel aus der Bildungsregion Nord-Ost-Niedersachsen erwartet, so
dass sich der Landkreis Lüneburg letztlich mit weniger als 50.000 EUR an den
Kosten beteiligen müsse.
KTA Stilke sieht in der Erstellung des Gutachtens eine
Geldverschwendung, da die zu erhebenden Daten vorhanden bzw. bereits vom
Schulgesetz vorgegeben seien.
KTA Stilke weist darauf hin, dass wenn beispielsweise über die
Berufsbildenden Schulen gesprochen werde, auch die umliegenden Landkreise
einzubeziehen seien. So könnten Schülerinnen und Schüler in Uelzen oder Hamburg
untergebracht werden, hier sei zwingend eine Kooperation erforderlich. Die
Frage, ob alle Standorte auf einen Standort konzentriert würden, sei zu gering.
Dieses führe dazu, dass nicht nur pädagogische Konzepte miteinander verglichen
würden, sondern auch die Qualität der Schulen u.a. auch die bauliche. KTA
Stilke betont, dass ein Gutachter aus einem anderen Bundesland keine Aussage
über die Bildungspolitik in Niedersachsen machen könne. Auch könnten
Universitäten oder ähnliche Forschungsinstitute keine Aussagen über die
bauliche Qualität der Schulen machen. Andere Gutachter wiederum könnten etwas
zu der baulichen Qualität nicht aber über die Pädagogik sagen. KTA Stilke
vertritt die Auffassung, dass es ausreiche ein Überprüfungsgutachten zu
erstellen, um die vorhandenen Daten auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen.
Damit könnten die Kosten halbiert werden.
KTA Peters berichtet, dass es in der letzten
Wahlperiode trotz einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, der Mitarbeit des
Kreiselternrates und der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg, nicht
gelungen sei, eine vernünftige Schulentwicklungsplanung zu gestalten. Im
Hinblick auf die Ausführungen des Gesetzgebers mit welchen Maßgaben eine Schule
zu entwickeln sei, würden Schulbezirke festgelegt werden. Die durch das
Gutachten entstehenden Prognosen sollen von Fachleuten gemacht werden. Das
solle weder der Landkreis noch die Schule selbst übernehmen, da dieses zu einer
eher positiven Beurteilung führen dürfe.
KTA Röckseisen sagt, sie sieht dieses Gutachten eher als
ein Alibi, um Beschlüsse durchzusetzen. Sie schlägt vor, den Differenzbetrag in
Höhe von 20.000 EUR für die Einrichtung offener Ganztagsschulen zu nutzen.
KTA Stoll vertritt die Auffassung, dass es eine
politische Entscheidung sei, wo Schulen gebaut und wie diese ausgestattet
würden. Eine politische Entscheidung und ein wissenschaftliches Gutachten seien
zwei grundverschiedene Dinge.
KTA Staudte betont, ihre Fraktion habe nichts
dagegen, dass ein externer Sachverstand hinzugezogen werde. Nur dürfe nicht
vergessen werden, den internen Sachverstand zu nutzen. Sie bitte der
Reduzierung auf insgesamt 40.000 EUR zuzustimmen. Der Einschätzung, dass
Schulbezirke eingerichtet werden müssten, könne sie nicht folgen. KTA Staudte vertritt
die Auffassung, dass vielmehr das Gutachten ggf. zu dem Ergebnis kommen könne,
dass Schulbezirke einzurichten seien. Hinter diesem Gutachten könne sich dann
versteckt werden. Ob ein Schulbezirk eingerichtet werden solle oder nicht, sei
noch immer eine politische Entscheidung.
KTA Stange zeigt sich irritiert, dass in einer so
wichtigen Angelegenheit wie der Schulentwicklungsplanung nicht auf externe Fachkompetenz
zurückgegriffen werden solle. Ihrer Ansicht nach gebe es mehrere Bereiche, in
den dieses genutzt werden müsste.
KTA Kaidas erläutert zu dem Antrag der
FDP-Kreistagsfraktion, dass es selbstverständlich sei, die Durchführung
dringlicher Maßnahmen fortzuführen und nicht an die Fertigstellung des
Gutachtens zu binden. Zudem gebe es notfalls die Möglichkeit einer über- oder
außerplanmäßige Ausgabe. Er schlägt vor, den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion
daher abzulehnen.
KTA Barufe sagt, er halte es für richtig, dass ein
Gutachten erstellt werde. Wenn all die Dinge gemacht würden, die
selbstverständlich seien, seien einige Diskussionen nicht erforderlich. Er
bittet daher, den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion als Spiegelstrich anzufügen.
KTA Berisha stellt fest, dass ein externes Gutachten
wichtig sei, abschließend jedoch auch eine Entscheidung getroffen werden müsse.
Jegliche Geldausgabe, die nicht zu Entscheidungen führe, sollte verhindert werden.
Abstimmung über den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion:
„Reduzierung des Ansatzes von 80.000 EUR auf 40.000
EUR“
Abstimmungsergebnis 7 Ja,
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion auf Ergänzung
des Beschlussvorschlages um
„- Die Durchführung dringlicher Maßnahmen, ist hierbei
nicht an die Fertigstellung des Gutachtens gebunden.“
Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 2 Enthaltungen
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
„- Die Durchführung dringlicher Maßnahmen, ist hierbei
nicht an die Fertigstellung des Gutachtens gebunden.“
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Beschluss:
Das schulische Bildungsangebot in Trägerschaft des Landkreises
soll bedarfsorientiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dies verlangt ein
klares Konzept zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg unter
Berücksichtigung und Einbeziehung der Schulen in Trägerschaft der Stadt
Lüneburg.
Zur Unterstützung der Bemühungen des Landkreises um eine
sinnvolle Schulentwicklungsplanung soll eine Untersuchung der Schulstruktur
durch ein externes Büro durchgeführt werden. Dieses Sachverständigengutachten
soll auf der Basis einer Evaluation der aktuellen Schul- und Bildungssituation
und unter der Berücksichtigung des demographischen Wandels,
Ø
den kurz-, mittel- und langfristigen
Bedarf an weiterführenden Schulen im Landkreis, unter Einbeziehung der
städtischen Schulentwicklung ermitteln,
Ø
Vorschläge dazu machen, wie der Bedarf
gedeckt werden kann und insbesondere für die Bestandssicherung der
weiterführenden Schulen im ländlichen Bereich gesorgt werden kann,
Ø
Folgenabschätzungen für die
Vorschlagsvarianten vornehmen (u. a. Qualität der Bildung, Bau,-
Unterhaltskosten, Nachnutzungen, Kosten der Schülerbeförderung),
Ø
sich zur Notwendigkeit von Schulbezirken
äußern und insbesondere die Notwendigkeit des Schulbezirkes für das Gymnasium
Bleckede über den 01.08.08 hinaus zu prüfen,
Ø
und die Entwicklung der Berufsbildenden
Schulen mit der Fragestellung von Vor- und Nachteilen einer Konzentration der
Standorte untersuchen.
Für das Haushaltsjahr 2007 werden ein Ausgabeansatz in Höhe von
100.000 €, sowie ein Einnahmeansatz in Höhe von 30.000 € (Zuschuss
Stadt Lüneburg zu Begutachtungskosten) eingeplant.
Die Durchführung dringlicher Maßnahmen ist hierbei nicht an der
Fertigstellung des Gutachtens gebunden.
Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 9 Nein