Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Lüneburg durch externe Begutachtung; Entwicklung einer bedarfsorientierten und zukunftsfähigen Schulstruktur im Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2007    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Röckseisen teilt mit, dass die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD signalisiert habe, dass es das Ziel sei, die veranschlagten Kosten zu reduzieren. Daher ziehe ihre Fraktion den Antrag auf einen Ausgabeansatz von 60.000 EUR zurück.

 

KTA Zimmermann ergänzt, dass bedingt durch die starken Schulabgänger gerade im Bereich der Realschulen ab dem kommenden Schuljahr mit einer sehr hohen Schülerzahl im berufsbildenden Bereich zu rechnen sei. Diese bedeute eine erhöhte Anforderung an die Raumkapazität in den Berufsbildenden Schulen. KTA Zimmermann verweist auf den in der Gesamtkonferenz der BBS I am 15.02.2007 gefassten Kapazitätsbeschluss. Das habe zur Folge, dass zukünftig nur gute Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen einen Schulplatz bekommen würden. Schwache Schülerinnen und Schüler hätten wiederum keine Möglichkeit sich dort weiterzubilden.

 

KTA Dr. Scharf weist daraufhin, dass der Landkreis Lüneburg als Schulträger für die Schulanlagen, das gesamte übrige räumliche Schulangebot und die Schülerbeförderung zuständig sei. Dieses führe zu einer hohen Verantwortung für das gesamte Schulwesen, aber auch zu einer Kostenbürde in erheblichem Ausmaß.

KTA Dr. Scharf führt aus, dass in den schulpolitischen Grundsatzaussagen und Festlegungen des Lüneburger Kreistages die Basis für die Zukunft des Bildungswesen gelegt werde. Auch hier würden Stadt und Landkreis Lüneburg Hand in Hand gehen. Die Stadt Lüneburg beteilige sich an dem Gutachten mit 30.000 EUR. Er macht deutlich, dass es bei der Komplexität des Themas Schulentwicklung unverzichtbar sei, sich auf einen neutralen Sachverstand zu berufen. Daraus entstehe ein Gerüst aus Fakten und nachprüfbaren Zahlen, wonach der Kreistag seine Entscheidungen treffen könne.

 

KTA Kamp sagt, dass die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD deutliche Akzente im Bereich der Bildung setzen wolle. Die Kinder im Landkreis Lüneburg sollen die bestmögliche Förderung und Bildung bekommen. Zu dem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion führt er aus, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, dass dringende Maßnahmen unabhängig von einem Gutachten getroffen würden. Er gibt jedoch auch zu Bedenken, dass der Landkreis Lüneburg eine Zuzugsregion sei. Es gebe zwei große Schulträger: den Landkreis und die Stadt Lüneburg. Um Gesamtprobleme lösen zu können, solle ein externes Gutachten über die Bildungsregion angefertigt werden. Neben der Beteiligung der Stadt Lüneburg würden Fördermittel aus der Bildungsregion Nord-Ost-Niedersachsen erwartet, so dass sich der Landkreis Lüneburg letztlich mit weniger als 50.000 EUR an den Kosten beteiligen müsse.

 

KTA Stilke sieht in der Erstellung des Gutachtens eine Geldverschwendung, da die zu erhebenden Daten vorhanden bzw. bereits vom Schulgesetz vorgegeben seien.

KTA Stilke weist darauf hin, dass wenn beispielsweise über die Berufsbildenden Schulen gesprochen werde, auch die umliegenden Landkreise einzubeziehen seien. So könnten Schülerinnen und Schüler in Uelzen oder Hamburg untergebracht werden, hier sei zwingend eine Kooperation erforderlich. Die Frage, ob alle Standorte auf einen Standort konzentriert würden, sei zu gering. Dieses führe dazu, dass nicht nur pädagogische Konzepte miteinander verglichen würden, sondern auch die Qualität der Schulen u.a. auch die bauliche. KTA Stilke betont, dass ein Gutachter aus einem anderen Bundesland keine Aussage über die Bildungspolitik in Niedersachsen machen könne. Auch könnten Universitäten oder ähnliche Forschungsinstitute keine Aussagen über die bauliche Qualität der Schulen machen. Andere Gutachter wiederum könnten etwas zu der baulichen Qualität nicht aber über die Pädagogik sagen. KTA Stilke vertritt die Auffassung, dass es ausreiche ein Überprüfungsgutachten zu erstellen, um die vorhandenen Daten auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen. Damit könnten die Kosten halbiert werden.

 

KTA Peters berichtet, dass es in der letzten Wahlperiode trotz einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, der Mitarbeit des Kreiselternrates und der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg, nicht gelungen sei, eine vernünftige Schulentwicklungsplanung zu gestalten. Im Hinblick auf die Ausführungen des Gesetzgebers mit welchen Maßgaben eine Schule zu entwickeln sei, würden Schulbezirke festgelegt werden. Die durch das Gutachten entstehenden Prognosen sollen von Fachleuten gemacht werden. Das solle weder der Landkreis noch die Schule selbst übernehmen, da dieses zu einer eher positiven Beurteilung führen dürfe.

 

KTA Röckseisen sagt, sie sieht dieses Gutachten eher als ein Alibi, um Beschlüsse durchzusetzen. Sie schlägt vor, den Differenzbetrag in Höhe von 20.000 EUR für die Einrichtung offener Ganztagsschulen zu nutzen.

 

KTA Stoll vertritt die Auffassung, dass es eine politische Entscheidung sei, wo Schulen gebaut und wie diese ausgestattet würden. Eine politische Entscheidung und ein wissenschaftliches Gutachten seien zwei grundverschiedene Dinge.

 

KTA Staudte betont, ihre Fraktion habe nichts dagegen, dass ein externer Sachverstand hinzugezogen werde. Nur dürfe nicht vergessen werden, den internen Sachverstand zu nutzen. Sie bitte der Reduzierung auf insgesamt 40.000 EUR zuzustimmen. Der Einschätzung, dass Schulbezirke eingerichtet werden müssten, könne sie nicht folgen. KTA Staudte vertritt die Auffassung, dass vielmehr das Gutachten ggf. zu dem Ergebnis kommen könne, dass Schulbezirke einzurichten seien. Hinter diesem Gutachten könne sich dann versteckt werden. Ob ein Schulbezirk eingerichtet werden solle oder nicht, sei noch immer eine politische Entscheidung.

 

KTA Stange zeigt sich irritiert, dass in einer so wichtigen Angelegenheit wie der Schulentwicklungsplanung nicht auf externe Fachkompetenz zurückgegriffen werden solle. Ihrer Ansicht nach gebe es mehrere Bereiche, in den dieses genutzt werden müsste.

 

KTA Kaidas erläutert zu dem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion, dass es selbstverständlich sei, die Durchführung dringlicher Maßnahmen fortzuführen und nicht an die Fertigstellung des Gutachtens zu binden. Zudem gebe es notfalls die Möglichkeit einer über- oder außerplanmäßige Ausgabe. Er schlägt vor, den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion daher abzulehnen.

 

KTA Barufe sagt, er halte es für richtig, dass ein Gutachten erstellt werde. Wenn all die Dinge gemacht würden, die selbstverständlich seien, seien einige Diskussionen nicht erforderlich. Er bittet daher, den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion als Spiegelstrich anzufügen.

 

KTA Berisha stellt fest, dass ein externes Gutachten wichtig sei, abschließend jedoch auch eine Entscheidung getroffen werden müsse. Jegliche Geldausgabe, die nicht zu Entscheidungen führe, sollte verhindert werden.

 

Abstimmung über den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion:

„Reduzierung des Ansatzes von 80.000 EUR auf 40.000 EUR“

Abstimmungsergebnis 7 Ja,

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Abstimmung über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion auf Ergänzung des Beschlussvorschlages um

„- Die Durchführung dringlicher Maßnahmen, ist hierbei nicht an die Fertigstellung des Gutachtens gebunden.“

Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 2 Enthaltungen

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

„- Die Durchführung dringlicher Maßnahmen, ist hierbei nicht an die Fertigstellung des Gutachtens gebunden.“

 

-55-

Beschluss:

Beschluss:

Das schulische Bildungsangebot in Trägerschaft des Landkreises soll bedarfsorientiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dies verlangt ein klares Konzept zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg.

Zur Unterstützung der Bemühungen des Landkreises um eine sinnvolle Schulentwicklungsplanung soll eine Untersuchung der Schulstruktur durch ein externes Büro durchgeführt werden. Dieses Sachverständigengutachten soll auf der Basis einer Evaluation der aktuellen Schul- und Bildungssituation und unter der Berücksichtigung des demographischen Wandels,

Ø        den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf an weiterführenden Schulen im Landkreis, unter Einbeziehung der städtischen Schulentwicklung ermitteln,

Ø        Vorschläge dazu machen, wie der Bedarf gedeckt werden kann und insbesondere für die Bestandssicherung der weiterführenden Schulen im ländlichen Bereich gesorgt werden kann,

Ø        Folgenabschätzungen für die Vorschlagsvarianten vornehmen (u. a. Qualität der Bildung, Bau,- Unterhaltskosten, Nachnutzungen, Kosten der Schülerbeförderung),

Ø        sich zur Notwendigkeit von Schulbezirken äußern und insbesondere die Notwendigkeit des Schulbezirkes für das Gymnasium Bleckede über den 01.08.08 hinaus zu prüfen,

Ø        und die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen mit der Fragestellung von Vor- und Nachteilen einer Konzentration der Standorte untersuchen.

Für das Haushaltsjahr 2007 werden ein Ausgabeansatz in Höhe von 100.000 €, sowie ein Einnahmeansatz in Höhe von 30.000 € (Zuschuss Stadt Lüneburg zu Begutachtungskosten) eingeplant.

Die Durchführung dringlicher Maßnahmen ist hierbei nicht an der Fertigstellung des Gutachtens gebunden.

Abstimmungsergebnis: 9 Nein

Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 9 Nein

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung