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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg  

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.07.2006    
Zeit: 14:30 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2006/128 Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Seegers berichtet über die organisatorischen Veränderungen im Leistungsbereich der ARGE. Hierzu berichtet er, dass am 02.05.2006 im Leistungsbereich auf den persönlichen Ansprechpartner (pAp) und die Verteilung der Leistungsfälle nach Buchstaben umgestellt wurde. Die Qualität der Bearbeitung der Leistungsanträge ist durch die Umstellung auf den pAp durch den festen Kundenstamm besser geworden. Es ist jetzt ein zielgerichtetes und kontinuierliches Arbeiten möglich. Diese Umstellung erfolgte erst zum jetzigen Zeitpunkt, da erst jetzt alle Sachbearbeiter soweit eingearbeitet sind, dass sie eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung durchführen können. Durch diese Umstellung konnte die Terminvergabe bei den einzelnen Sachbearbeitern und auch die Notfallterminvergabe ausgeweitete werden. Insgesamt beträgt die durchschnittliche abschließende Bearbeitung eines Neuantrages zwei Wochen, soweit die Unterlagen vollständig bei der ARGE eingereicht werden. Bisher ist jedoch zu berichten, dass in etwa 70 – 80 % der Neuanträge Unterlagen teils mehrfach nachgefordert werden müssen.

 

Herr Seegers berichtet von den aktuellen Wartezeiten im Eingangsbereich. Diese sind erheblich verbessert worden, so dass in der Eingangszone die Wartezeiten bei 15 bis 20 Minuten liegen und sich etwa 10 – 15 Kunden in dieser Warteschlange befinden. Zurzeit wird eine Aufrufanlage installiert. In der Telefonie wickeln die 5 Mitarbeiter (4 ½ Stellen) monatlich 4.500 – 5.000 Telefonate ab und erzielen im Leistungsbereich eine abschließende Klärung von über 80 %. Es ist bekannt, dass eine jederzeitige Erreichbarkeit in der ARGE nicht besteht. Diese könnte nur durch eine erneute Aufstockung des Personals in diesem Bereich erfolgen, jedoch ist insbesondere die Abschlussquote der Telefonate höchst zufrieden stellend.

 

In diesem Zusammenhang bringen Frau Stange und Herr Enke ein, dass bei der telefonischen Erreichbarkeit Verbesserungen erfolgen müssten, da nicht alle Hilfeempfänger, insbesondere aus dem ländlichen Bereich des Landkreises, zur Terminvereinbarung bei der ARGE erscheinen können.

 

Herr Seegers informiert über die Einstellung von zwei neuen Mitarbeitern im Außendienst zum 01.08.2006. Diesbezüglich wird ausgeführt, dass der Außendienst in der Zeit vom 01.12.05 – 30.06.06 insgesamt 67 eheähnliche Gemeinschaften überprüft hat und damit eine monatliche Ersparnis beim Landkreis Lüneburg von 8.377,00 € und bei der Agentur für Arbeit von 10.923,00 € erzielt hat. Ingesamt wurden 154 Anträge auf Erstausstattung der Wohnung überprüft, wobei eine Ersparnis von 60.380,00 € zu verzeichnen ist. Sonstige Aufklärungen, wie beispielsweise Scheinwohnungen, wurde in 50 Fällen durchgeführt, wobei beim kommunalen Träger eine monatliche Ersparnis von 3.149,00 € (3.608,00 € bei der Agentur für Arbeit) erlangt wurde. Bei diesen Ersparungen handelt es sich um nachgewiesenen Missbrauch. Die Außendienstmitarbeiter beobachten bei den betroffenen Kunden, dass ein Unrechtsbewusstsein immer seltener vorhanden ist.

 

Herr Sixt macht Ausführungen zu den Beschäftigungsverhältnissen der Mitarbeiter in der ARGE und erklärt, dass zurzeit 135 Mitarbeiter bei der ARGE Lüneburg beschäftigt sind. 54 % der Mitarbeiter haben keine einschlägigen Vorkenntnisse aus einer Vorbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder im Sozialamt bei der Stadt oder beim Landkreis Lüneburg. Es handelt sich hierbei um Personen, die vorher bei der Post, Bahn oder Telekom in anderen Bereichen beschäftigt waren.

 

39 % der Mitarbeiter der ARGE haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der zumeist auf 1 Jahr befristet ist. § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Beschäftigungsgesetzes lässt maximal eine Befristung auf 2 Jahre zu. Eine weitere (zweite) befristete Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht möglich. Unbefristete Beschäftigungen sind ebenfalls nicht durchführbar, da die erforderlichen Planstellen bei der Agentur für Arbeit nicht vorhanden sind.

 

Daraus ergibt sich, dass fachlich eingearbeitetes Personal gegen neue Kräfte ohne fachliche Kenntnisse ausgetauscht werden muss. Sollte es also zu keiner Änderung der gesetzlichen Vorgaben kommen und somit die befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert werden, wird die ARGE an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Dieses würde zu extremen Qualitätseinbußen bei der Arbeit in der ARGE führen.

 

Aktuell konnten jedoch 8 Mitarbeiter entgegen des Grundsatzes aus dem Teilzeit- und Beschäftigungsgesetzes aufgrund eines sachlichen Grundes weiterbeschäftigt werden. Herr Sixt hat die insgesamt missliche Lage sowohl beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch bei der Bundesagentur in Nürnberg schriftlich kundgetan.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meißner, ob die ARGE nur Missstände oder aber auch Erfolge zu verzeichnen hat, berichtet Herr Sixt, dass seit dem 01.01.2006 946 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgten.

 

Abschließend macht Herr Sixt Ausführungen zu den Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16 Abs. 3 SGB II mit den damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit.

 

Betreffend der geführten Diskussion im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit von der Telefonie und der Terminvergabe kündigte Herr Sixt an, abzuklären, inwiefern dem Hilfeempfänger Kosten aufgrund der persönlichen Vorsprache erstattet werden können. Das Ergebnis wird er dem Protokoll beifügen.

 

Herr Sixt klärte ab und informiert:

Im Leistungsbereich wird in keinem Fall Fahrgeld erstattet. Bisher ist kein Problem bekannt geworden. Dies entspricht auch früherer Regelungen aus dem Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfebereich.

 

Im Bereich Markt und Integration sind die Fahrkosten zu erstatten, wenn eine schriftliche Einladung mit Rechtsfolgen erfolgt. Bei Einladungen ohne Rechtsfolgen gibt es einen Ermessensspielraum, der Einzelfall ist zu bewerten. In der Regel ergeht eine schriftliche Einladung mit Rechtsfolgen. Die Grenze liegt bei EUR 6,-. Darunter wird nicht erstattet, es sei denn, eine unbillige Härte liegt vor. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei persönlichen Vorsprachen ohne Einladung erfolgt i. d. R. keine Erstattung der Fahrkosten.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von der Geschäftsführung der ARGE zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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