Auszug - Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Seegers berichtet über die organisatorischen Veränderungen
im Leistungsbereich der ARGE. Hierzu berichtet er, dass am 02.05.2006 im
Leistungsbereich auf den persönlichen Ansprechpartner (pAp) und die Verteilung
der Leistungsfälle nach Buchstaben umgestellt wurde. Die Qualität der
Bearbeitung der Leistungsanträge ist durch die Umstellung auf den pAp durch den
festen Kundenstamm besser geworden. Es ist jetzt ein zielgerichtetes und
kontinuierliches Arbeiten möglich. Diese Umstellung erfolgte erst zum jetzigen
Zeitpunkt, da erst jetzt alle Sachbearbeiter soweit eingearbeitet sind, dass
sie eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung durchführen können. Durch diese Umstellung
konnte die Terminvergabe bei den einzelnen Sachbearbeitern und auch die
Notfallterminvergabe ausgeweitete werden. Insgesamt beträgt die
durchschnittliche abschließende Bearbeitung eines Neuantrages zwei Wochen,
soweit die Unterlagen vollständig bei der ARGE eingereicht werden. Bisher ist
jedoch zu berichten, dass in etwa 70 – 80 % der Neuanträge Unterlagen teils
mehrfach nachgefordert werden müssen.
Herr Seegers berichtet von den aktuellen Wartezeiten im
Eingangsbereich. Diese sind erheblich verbessert worden, so dass in der
Eingangszone die Wartezeiten bei 15 bis 20 Minuten liegen und sich etwa 10
– 15 Kunden in dieser Warteschlange befinden. Zurzeit wird eine
Aufrufanlage installiert. In der Telefonie wickeln die 5 Mitarbeiter (4 ½
Stellen) monatlich 4.500 – 5.000 Telefonate ab und erzielen im
Leistungsbereich eine abschließende Klärung von über 80 %. Es ist bekannt, dass
eine jederzeitige Erreichbarkeit in der ARGE nicht besteht. Diese könnte nur
durch eine erneute Aufstockung des Personals in diesem Bereich erfolgen, jedoch
ist insbesondere die Abschlussquote der Telefonate höchst zufrieden stellend.
In diesem Zusammenhang bringen Frau Stange und Herr Enke ein,
dass bei der telefonischen Erreichbarkeit Verbesserungen erfolgen müssten, da
nicht alle Hilfeempfänger, insbesondere aus dem ländlichen Bereich des
Landkreises, zur Terminvereinbarung bei der ARGE erscheinen können.
Herr Seegers informiert über die Einstellung von zwei neuen
Mitarbeitern im Außendienst zum 01.08.2006. Diesbezüglich wird ausgeführt, dass
der Außendienst in der Zeit vom 01.12.05 – 30.06.06 insgesamt 67
eheähnliche Gemeinschaften überprüft hat und damit eine monatliche
Ersparnis beim Landkreis Lüneburg von 8.377,00 € und bei der Agentur für
Arbeit von 10.923,00 € erzielt hat. Ingesamt wurden 154 Anträge auf
Erstausstattung der Wohnung überprüft, wobei eine Ersparnis von 60.380,00
€ zu verzeichnen ist. Sonstige Aufklärungen, wie beispielsweise
Scheinwohnungen, wurde in 50 Fällen durchgeführt, wobei beim kommunalen Träger
eine monatliche Ersparnis von 3.149,00 € (3.608,00 € bei der
Agentur für Arbeit) erlangt wurde. Bei diesen Ersparungen handelt es sich um
nachgewiesenen Missbrauch. Die Außendienstmitarbeiter beobachten bei den
betroffenen Kunden, dass ein Unrechtsbewusstsein immer seltener vorhanden ist.
Herr Sixt macht Ausführungen zu den Beschäftigungsverhältnissen
der Mitarbeiter in der ARGE und erklärt, dass zurzeit 135 Mitarbeiter bei der
ARGE Lüneburg beschäftigt sind. 54 % der Mitarbeiter haben keine einschlägigen
Vorkenntnisse aus einer Vorbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder im
Sozialamt bei der Stadt oder beim Landkreis Lüneburg. Es handelt sich hierbei
um Personen, die vorher bei der Post, Bahn oder Telekom in anderen Bereichen
beschäftigt waren.
39 % der Mitarbeiter der ARGE haben einen befristeten
Arbeitsvertrag, der zumeist auf 1 Jahr befristet ist. § 14 Abs. 2 des Teilzeit-
und Beschäftigungsgesetzes lässt maximal eine Befristung auf 2 Jahre zu. Eine
weitere (zweite) befristete Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist grundsätzlich
nicht möglich. Unbefristete Beschäftigungen sind ebenfalls nicht durchführbar,
da die erforderlichen Planstellen bei der Agentur für Arbeit nicht vorhanden
sind.
Daraus ergibt sich, dass fachlich eingearbeitetes Personal
gegen neue Kräfte ohne fachliche Kenntnisse ausgetauscht werden muss. Sollte es
also zu keiner Änderung der gesetzlichen Vorgaben kommen und somit die
befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert werden, wird die ARGE an die
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Dieses würde zu extremen
Qualitätseinbußen bei der Arbeit in der ARGE führen.
Aktuell konnten jedoch 8 Mitarbeiter entgegen des Grundsatzes
aus dem Teilzeit- und Beschäftigungsgesetzes aufgrund eines sachlichen Grundes
weiterbeschäftigt werden. Herr Sixt hat die insgesamt missliche Lage sowohl
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch bei der Bundesagentur
in Nürnberg schriftlich kundgetan.
Auf Nachfrage von Herrn Meißner, ob die ARGE nur Missstände
oder aber auch Erfolge zu verzeichnen hat, berichtet Herr Sixt, dass seit dem
01.01.2006 946 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgten.
Abschließend macht Herr Sixt Ausführungen zu den
Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16 Abs. 3 SGB II mit den damit verbundenen
gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit.
Betreffend der geführten Diskussion im Zusammenhang mit der
Erreichbarkeit von der Telefonie und der Terminvergabe kündigte Herr Sixt an,
abzuklären, inwiefern dem Hilfeempfänger Kosten aufgrund der persönlichen
Vorsprache erstattet werden können. Das Ergebnis wird er dem Protokoll
beifügen.
Herr Sixt klärte ab und informiert:
Im Leistungsbereich wird in keinem Fall Fahrgeld
erstattet. Bisher ist kein Problem bekannt geworden. Dies entspricht auch
früherer Regelungen aus dem Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfebereich.
Im Bereich Markt und Integration sind die
Fahrkosten zu erstatten, wenn eine schriftliche Einladung mit Rechtsfolgen
erfolgt. Bei Einladungen ohne Rechtsfolgen gibt es einen Ermessensspielraum,
der Einzelfall ist zu bewerten. In der Regel ergeht eine schriftliche Einladung
mit Rechtsfolgen. Die Grenze liegt bei EUR 6,-. Darunter wird nicht erstattet,
es sei denn, eine unbillige Härte liegt vor. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei
persönlichen Vorsprachen ohne Einladung erfolgt i. d. R. keine Erstattung der
Fahrkosten.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von der Geschäftsführung
der ARGE zur Kenntnis.