Auszug - Nachtfahrverbot für schwere Lkw auf der B4 von Melbeck bis Uelzen
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Stebani bezieht
sich auf einen Antrag von KTA Meyer und ihm selbst hinsichtlich des Erlasses
eines Nachfahrverbotes für schwere Lkw auf der B4 von Melbeck bis Uelzen vom
04.07.2005. Es stelle sich die Frage, weshalb von der Verwaltung bis heute
keine aktualisierte Mitteilung herausgegeben worden sei. Aufgrund der
Problematik in dieser Sache wäre dies angebracht gewesen.
KTA Stebani kritisiert, wie mit dem Antrag umgegangen werde. In
der Presse sei über dieses Thema berichtet worden. Danach sei in drei anderen
Bundesländern ein Nachtfahrverbot, sogar ein Durchfahrverbot verhängt worden.
Und dies, obwohl dort weit geringere Zahlen zu verzeichnen seien als es hier
der Fall sei. Dies müsse einmal geprüft werden und möglicherweise könne auf
gute Beispiele in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden. Die Problematik
des Verdrängens von Verkehr tauche überall auf und es seien schon Erfahrungen
vorhanden.
Es scheine, dass die Erwägungen hier sehr eng aus Behördensicht
gemacht worden seien. Beispielsweise sei in keiner Weise das
Bundesimmissionsschutzgesetz zu Rate gezogen worden, wie es in anderen
Bundesländern gemacht worden sei.
EKR Dr. Porwol macht
deutlich, dass im nächsten Wirtschaftsausschuss darüber berichtet werden
sollte. Die Problematik sei mit allen Anrainern der B4 von Braunschweig bis
Lüneburg, dem Landesamt für Straßenbau und der Polizei besprochen worden. Es
bestehe vollstes Verständnis für die Anwohner von Melbeck, die unter der
enormen Verkehrs- und Lärmbelästigung zu leiden haben. Das Ziel könne jedoch
nur sein, dass der Schwerlastverkehr künftig die A7 benutze. Es gebe in der Tat
gut ausgebaute Parallelstrecken zur B4, die alternativ genutzt werden könnten.
Dadurch werde der Verkehr jedoch nur in andere Landkreise verschoben, was keine
Lösung sei.
Die B4 sei durch breite Randstreifen deutlich ertüchtigt worden
und durch die Ortsumfahrung Uelzen auch deutlich schneller geworden. Es stelle
sich die Frage, ob wirklich nur die Einführung der Maut auf der Autobahn zu
einer derartigen Erhöhung der Verkehrsmassen in Melbeck geführt habe. Weiterhin
sei sorgfältig untersucht worden, wie die Lage in anderen Bundesländern sei.
Dort seien in der Tat Nachfahrverbote erlassen worden. Allerdings sei an diesen
Orten die Bundesautobahn in der Regel nur 8 bis 10 km entfernt. Dies sei in
Melbeck leider nicht der Fall, die Autobahn sei sehr viel weiter entfernt. Es
stelle sich außerdem die Frage, wie ein Nachtfahrverbot kontrolliert werden
könne. Es könne keine Lösung angeboten werden, die auf dem Rücken der Polizei
ausgetragen werde. EKR Dr. Porwol schlägt vor, die Angelegenheit im kleinen
Kreis gemeinsam mit Herrn Bonow und Herrn Stebani noch einmal zu besprechen.
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