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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II  

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2005    
Zeit: 14:30 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2005/219 Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Ratzeburg berichtet, dass die Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Diakonie unter Beteiligung der Geschäftsführung der ARGE stattgefunden haben. Man habe sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Diakonieverband für einen Betrag von 24.000,00 € insgesamt 160 Beratungsscheine à 3 Beratungsstunden hierfür zur Verfügung stellt.

 

Herr Wiese berichtet darüber, dass man sich auch bezüglich der Drogenberatung gem. § 16 Abs. 2 SGB II mit dem Diakonieverband geeinigt hat. Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2006 auf 13.770,00 €, wobei der Diakonieverband hierfür insgesamt 52 Beratungsscheine à 6 Beratungsstunden anbietet.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für das Jahr 2006 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen

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