Auszug - Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Ratzeburg berichtet, dass die Verhandlungen mit der
Geschäftsführung der Diakonie unter Beteiligung der Geschäftsführung der ARGE
stattgefunden haben. Man habe sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der
Diakonieverband für einen Betrag von 24.000,00 € insgesamt 160 Beratungsscheine
à 3 Beratungsstunden hierfür zur Verfügung stellt.
Herr Wiese berichtet darüber, dass man sich auch bezüglich der
Drogenberatung gem. § 16 Abs. 2 SGB II mit dem Diakonieverband geeinigt hat.
Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2006 auf 13.770,00 €, wobei der
Diakonieverband hierfür insgesamt 52 Beratungsscheine à 6 Beratungsstunden anbietet.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung
mit dem Diakonieverband für das Jahr 2006 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen