Auszug - Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 24.10.2005 (Eingang 24.10.2005); "Örtliche Pflegekonferenz" für den Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte bittet
um Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales. Die Örtliche
Pflegekonferenz sei ein Instrument, das im Niedersächsischen Pflegegesetz
vorgesehen sei. Leider handele es sich dabei nur um eine Kann-Vorschrift. Im
Produkthaushalt des Landkreises sei aufgeführt, dass bis 2008 mit einer
Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen in stationärer Hilfe um bis zu 13%
gerechnet werden müsse. Der örtliche Pflegeplan sei zwar ein richtiger Schritt,
es reiche jedoch nicht, sich mit einer zahlenmäßigen Steigerung der
Pflegeplätze zufrieden zu geben. Der Prozess müsse begleitet werden, um die
Qualität der Pflege zu erhalten. Dies gelinge am besten, wenn Fachleute und
Betroffene in diesen Prozess eingebunden werden. Die Diskussion um die
Sozialräume in der Jugendhilfe habe gezeigt, dass es manchmal sehr langwierig
und anstrengend sein könne. Es lasse sich jedoch feststellen, dass das Ergebnis
gut sei und von allen mitgetragen werde.
Die Grüne-Fraktion habe den vorliegenden Antrag in der letzten
Wahlperiode schon einmal gestellt. Seinerzeit sei der Antrag mit der Begründung
abgelehnt worden, dass es keine Durchführungsverordnung zu diesem neuen Gesetz
gebe. Inzwischen haben verschiedene andere Landkreise eine örtliche
Pflegekonferenz gebildet und KTA Staudte bittet um Zustimmung, um dies auch in
Lüneburg umzusetzen.
KTA Stange
erläutert, dass sich der Ausschuss für Soziales mit dieser Thematik schon
häufiger befasst habe, jedoch noch nicht mit diesem Inhalt. Deutschlands
Kommunen stehen vor einem tiefgreifenden demographischen Wandel, immer weniger
junge Menschen werden mit immer älteren Menschen zusammenleben. Bis zum Jahr
2050 werde laut Bertelsmannstiftung der Anteil der älteren Mitbürgerinnen und
Mitbürger von heute 3 Millionen auf fast 8 Millionen anwachsen. Für den
Landkreis Lüneburg bedeute dies, dass der Anteil der 80-Jährigen und älteren
Mitmenschen um 70% ansteigen werde. Eine Kommune müsse riesige Anstrengungen
unternehmen, um diesen Pflegebedarf abzudecken. Um auf die Herausforderung der
Betreuung und Pflege der älteren Menschen bedarfsgerecht und individuell
reagieren zu können sei es wichtig und erforderlich, in einen Dialog mit allen
an der Pflege Beteiligten und natürlich den Betroffenen zu treten.
Pflegebedürftige Menschen sollten möglichst in ihrem bekannten und gewohnten
Wohnumfeld untergebracht werden und nicht an einen fremden Ort abgeschoben
werden. Deshalb mache es Sinn, eine Pflegekonferenz einzurichten und mit allen
Beteiligten eine ideale Lösung für jeden Betroffenen zu finden und andererseits
auch die Planungen für die Zukunft voranzutreiben. Es bestehe Handlungsbedarf.
Wenn die Einrichtung einer Pflegekonferenz vom Gesetzgeber vorgeschrieben sei,
wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass die Verwaltung
schon reagiert und dies umgesetzt hätte. Der Antrag der Grünen-Fraktion wäre
dann hinfällig gewesen. Die SPD-Fraktion unterstütze den vorliegenden Antrag.
Die Angelegenheit soll im Ausschuss für Soziales beraten werden.
EKR Dr. Porwol führt
an, dass sich der Ausschuss für Soziales bereits mehrfach mit der
Pflegesituation älterer Menschen befasst habe und dort Einigkeit bestanden
habe, dass für eine Pflegekonferenz erst die entsprechenden Zahlen, Daten und
Fakten ermittelt werden müssen. Der vorhandene Pflegebericht stelle bereits
eine gute Diskussionsgrundlage dar. Die Verwaltung halte es für sinnvoll, neues
Zahlenmaterial in die laufenden Diskussionsprozesse einzubinden. Seit Ende Juni
diesen Jahres liegen die Ergebnisse der Studie über die demographische Entwicklung
im Landkreis Lüneburg vor und seien in verschiedenen Kreisen beraten worden. In
der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten sei darüber gesprochen
worden, wie weiter mit dem vorhandenen Zahlenmaterial umgegangen werde.
Es haben sich zwei Schwerpunkte herauskristallisiert. Einmal
gehe es darum, was an verkehrlicher Infrastruktur benötigt werde, auch um
zusätzliche Menschen unterzubringen. Der zweite Schwerpunkt sei die Situation
der älteren Menschen. EKR Dr. Porwol schlägt vor, über den Initiativkreis in
Facharbeitsgruppen exakt zu analysieren, welche Bedarfe die älteren Menschen
haben. Dies könne möglicherweise als Pflegekonferenz benannt werden, also in
den Demographieprozess einbezogen werden. Die Situation der älteren Menschen
soll nicht in zwei verschiedenen Arbeitsgruppen untersucht, sondern
zusammengeführt werden. Es seien mittlerweile Strukturen aufgebaut worden, die
genutzt werden können. Alles andere sei aus Sicht von EKR Dr. Porwol
Doppelarbeit, die wenig zielführend sein könne.
KTA Schumann-Schilling erläutert,
dass der Antrag in der Gruppe sehr intensiv beraten und über die
Handlungsschwerpunkte des Landkreises gesprochen worden sei. Dabei sei die
demographische Entwicklung in den Vordergrund gestellt worden. Die Thematik
hinsichtlich der älteren Menschen sollte gesondert betrachtet werden. Die
Verwaltung soll sich mit den Hauptverwaltungsbeamten zusammensetzen und all
diese Dinge zusammentragen. Der Politik sollte mindestens vierteljährlich im
Sozialausschuss oder im Kreisausschuss berichtet werden. Es sei allen bekannt,
dass diese Thematik über kurz oder lang akut werde. Dies betreffe jedoch auch
andere Bereiche, beispielsweise den Wohnungsbau. Die Gruppe spreche sich dafür
aus, keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen und keine weitere Arbeitsgruppe
ins Leben zu rufen. Ansonsten müsse die Gruppe den Antrag ablehnen.
KTA Staudte räumt
ein, dass die Verwaltung bereits sehr viel unternommen habe. Es stelle sich
jedoch die Frage, ob die Hauptverwaltungsbeamten genügend Fachwissen zu diesem
Thema haben. Deshalb sei es sinnvoll, dass sich parallel dazu Fachleute mit
dieser Thematik auseinandersetzen.
EKR Dr. Porwol stellt
klar, dass die Hauptverwaltungsbeamten lediglich die ‚Marschrichtung’
beschlossen haben, wie mit dem Thema Demographie weiter umgegangen werden soll.
In Kürze werde wieder der Initiativkreis tagen, an dem auch die
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beteiligt sei. Es sollen
Arbeitskreise geschaffen werden, bei denen private und freie gemeinnützige
Heimträger einbezogen werden sollen.
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Beschluss:
Der Antrag wird an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Sport überwiesen.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme