Auszug - Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2006
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
EKR Dr. Porwol führt
aus, dass die Frage nach der Anzahl der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2006
in den politischen Gremien bereits sehr eingehend diskutiert worden sei. Die
Verwaltung habe bei der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums
nachgefragt, ob es bei einer Einteilung in fünf bzw. in neun Wahlbereiche
rechtliche Bedenken gebe. Das Innenministerium habe sich nicht eindeutig zur
Sache geäußert, sondern darauf verwiesen, dass hier der Kreistag beraten und
beschließen müsse. Bei einer kommunalaufsichtlichen Bewertung müsse das
zugrunde gelegt werden, was für die Diskussion im Kreistag bestimmend gewesen
sei.
Hinsichtlich der Kandidaten und der Größe des Kreistages komme
es darauf an, wieviele Einwohner der Landkreis Lüneburg mit Stand 30.06.2005
habe. Die Grenze liege bei 175.000 Einwohnern. Das Landesamt für Statistik habe
mitgeteilt, dass der Landkreis Lüneburg mit Stand 30.06.2005 exakt 174.858
Einwohner habe. Der Landkreis liege also 142 Einwohner unter der Grenze von
175.000 Einwohnern. Vor dem Hintergrund des Kreistagsbeschlusses vom 18.04.2005
auf Reduzierung um zwei Abgeordnete bedeute dies, dass der nächste Kreistag ab
dem 01.11.2006 aus 52 Abgeordneten bestehen werde.
KTA Nahrstedt stellt
klar, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag auf eine Einteilung in 9 Wahlbereiche während
der Kreisausschusssitzung am 31.10.2005 zurückgezogen habe, da sich die großen
Parteien einig gewesen seien. Der Antrag sei also lediglich
Diskussionsgrundlage gewesen.
Dem Vorschlag der Verwaltung, dass wegen der Überschreitung der
25%-Regel eine Reduzierung auf fünf Wahlbereiche erfolgen soll, könne sich die
SPD-Fraktion nicht anschließen. Es liege lediglich in einem von neun Wahlbereichen
eine Überschreitung von 2% vor, was tolerierbar sei. Dies sei auch bei der
letzten Kommunalwahl so gemacht worden. Darüber hinaus sei auch die Kontinuität
der Wahlbereiche zu beachten, da es sich um eine Personenwahl handele. Lüneburg
sei eine Zuzugsregion und man wisse nicht, wie sich die Einwohnerzahlen in den
anderen Gemeinden entwickeln. Der Innenminister habe sich nicht eindeutig
geäußert, so dass sich natürlich die Frage stelle, warum die Sachlage heute
anders beurteilt werden soll als vor 5 Jahren.
KTA Hoppe macht
deutlich, dass auch die CDU-Fraktion der Ansicht sei, es bei den Wahlbereichen
zu belassen, um Unruhe zu vermeiden. Es müsse abgewartet werden, ob möglicherweise
in der nächsten Wahlperiode eine Änderung vorgenommen werden müsse. Es handele
sich ohnehin lediglich um eine Soll-Vorschrift. Auch die Stadt Lüneburg werde
bei ihrer Handhabung bleiben. Dem sollte Rechnung getragen und hier
Einvernehmen gezeigt werden. Deshalb werde der Empfehlung des Kreisausschusses
zugestimmt.
KTA Sprinz führt
aus, dass die Grüne-Kreistagsfraktion für fünf Wahlbereiche plädiere. Bei fünf
Wahlbereichen sei eher garantiert, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner des
Landkreises gleichmäßig im Kreistag vertreten seien. Bei neun Wahlbereichen
gebe es für den Bereich der Stadt eine Schwankungsbreite von - 24,43% zu + 27,25%
im Bereich Adendorf/Scharnebeck. Dies ergebe eine Schwankungsbreite von fast
52%. Bei fünf Wahlbereichen betrüge die Schwankungsbreite nur etwa 26%, von – 17,58%
zu + 8,34%. Damit werde auch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz
erfüllt.
Sei eine Abweichung vor Jahren noch unerheblich gewesen, müsse
jetzt das neue Gesetz Berücksichtigung finden. Und das Gesetz besage eindeutig,
dass die Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche
nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen soll. Bei neun
Wahlbereichen werde davon erheblich abgewichen, und zwar nicht nur nach oben
oder unten, sondern auch in der Summe. Die Grüne-Fraktion sei der Meinung, dass
die Verwaltung aufgezeigt habe, dass es auch anders gehe. Außerdem mutiere die
Soll-Bestimmung in diesem Fall zu einer Muss-Bestimmung. Eine Abweichung sei
nur gerechtfertigt, wenn besondere Gründe vorliegen, die jedoch nicht gesehen
werden. Das Argument von Stabilität oder Kontinuität der Wahlbereiche halte sie,
KTA Sprinz, für fadenscheinig. Werde das Bevölkerungswachstum in den einzelnen
Wahlbereichen betrachtet, könne schon jetzt erkannt werden, dass die Abweichung
bei der nächsten Wahl größer sein werde und eine Anpassung sowieso nötig werde.
Außerdem folge die Grüne-Fraktion der Auffassung der Verwaltung, dass die
Nichtanpassung der Wahlbereiche an das Gesetz auf rechtlich sehr wackligen
Füßen stehe und dass man das Risiko der Anfechtung und Wiederholung der Wahl
nicht eingehen sollte. Aus diesem Grund werde die Grüne-Fraktion für den
Verwaltungsvorschlag mit fünf Wahlbereichen stimmen.
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Beschluss:
Der vorgelegte Verwaltungs-Beschlussvorschlag (Beschlussvorlage
2005/224), bei der Kommunalwahl 2006 den Landkreis Lüneburg in 5 Wahlbereiche
einzuteilen, wird abgelehnt. Es bleibt bei der Einteilung – wie bei den
Kommunalwahlen 2001 – mit 9 Wahlbereichen.
Abstimmungsergebnis: 46 : 5 bei 2 Enthaltungen