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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2006  

Kreistag
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2005    
Zeit: 14:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2005/224 Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2006
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Germ,NicoleAktenzeichen:41.31
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

EKR Dr. Porwol führt aus, dass die Frage nach der Anzahl der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2006 in den politischen Gremien bereits sehr eingehend diskutiert worden sei. Die Verwaltung habe bei der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums nachgefragt, ob es bei einer Einteilung in fünf bzw. in neun Wahlbereiche rechtliche Bedenken gebe. Das Innenministerium habe sich nicht eindeutig zur Sache geäußert, sondern darauf verwiesen, dass hier der Kreistag beraten und beschließen müsse. Bei einer kommunalaufsichtlichen Bewertung müsse das zugrunde gelegt werden, was für die Diskussion im Kreistag bestimmend gewesen sei.

 

Hinsichtlich der Kandidaten und der Größe des Kreistages komme es darauf an, wieviele Einwohner der Landkreis Lüneburg mit Stand 30.06.2005 habe. Die Grenze liege bei 175.000 Einwohnern. Das Landesamt für Statistik habe mitgeteilt, dass der Landkreis Lüneburg mit Stand 30.06.2005 exakt 174.858 Einwohner habe. Der Landkreis liege also 142 Einwohner unter der Grenze von 175.000 Einwohnern. Vor dem Hintergrund des Kreistagsbeschlusses vom 18.04.2005 auf Reduzierung um zwei Abgeordnete bedeute dies, dass der nächste Kreistag ab dem 01.11.2006 aus 52 Abgeordneten bestehen werde.

 

KTA Nahrstedt stellt klar, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag auf eine Einteilung in 9 Wahlbereiche während der Kreisausschusssitzung am 31.10.2005 zurückgezogen habe, da sich die großen Parteien einig gewesen seien. Der Antrag sei also lediglich Diskussionsgrundlage gewesen.

Dem Vorschlag der Verwaltung, dass wegen der Überschreitung der 25%-Regel eine Reduzierung auf fünf Wahlbereiche erfolgen soll, könne sich die SPD-Fraktion nicht anschließen. Es liege lediglich in einem von neun Wahlbereichen eine Überschreitung von 2% vor, was tolerierbar sei. Dies sei auch bei der letzten Kommunalwahl so gemacht worden. Darüber hinaus sei auch die Kontinuität der Wahlbereiche zu beachten, da es sich um eine Personenwahl handele. Lüneburg sei eine Zuzugsregion und man wisse nicht, wie sich die Einwohnerzahlen in den anderen Gemeinden entwickeln. Der Innenminister habe sich nicht eindeutig geäußert, so dass sich natürlich die Frage stelle, warum die Sachlage heute anders beurteilt werden soll als vor 5 Jahren.

 

KTA Hoppe macht deutlich, dass auch die CDU-Fraktion der Ansicht sei, es bei den Wahlbereichen zu belassen, um Unruhe zu vermeiden. Es müsse abgewartet werden, ob möglicherweise in der nächsten Wahlperiode eine Änderung vorgenommen werden müsse. Es handele sich ohnehin lediglich um eine Soll-Vorschrift. Auch die Stadt Lüneburg werde bei ihrer Handhabung bleiben. Dem sollte Rechnung getragen und hier Einvernehmen gezeigt werden. Deshalb werde der Empfehlung des Kreisausschusses zugestimmt.

 

KTA Sprinz führt aus, dass die Grüne-Kreistagsfraktion für fünf Wahlbereiche plädiere. Bei fünf Wahlbereichen sei eher garantiert, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises gleichmäßig im Kreistag vertreten seien. Bei neun Wahlbereichen gebe es für den Bereich der Stadt eine Schwankungsbreite von - 24,43% zu + 27,25% im Bereich Adendorf/Scharnebeck. Dies ergebe eine Schwankungsbreite von fast 52%. Bei fünf Wahlbereichen betrüge die Schwankungsbreite nur etwa 26%, von – 17,58% zu + 8,34%. Damit werde auch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz erfüllt.

 

Sei eine Abweichung vor Jahren noch unerheblich gewesen, müsse jetzt das neue Gesetz Berücksichtigung finden. Und das Gesetz besage eindeutig, dass die Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen soll. Bei neun Wahlbereichen werde davon erheblich abgewichen, und zwar nicht nur nach oben oder unten, sondern auch in der Summe. Die Grüne-Fraktion sei der Meinung, dass die Verwaltung aufgezeigt habe, dass es auch anders gehe. Außerdem mutiere die Soll-Bestimmung in diesem Fall zu einer Muss-Bestimmung. Eine Abweichung sei nur gerechtfertigt, wenn besondere Gründe vorliegen, die jedoch nicht gesehen werden. Das Argument von Stabilität oder Kontinuität der Wahlbereiche halte sie, KTA Sprinz, für fadenscheinig. Werde das Bevölkerungswachstum in den einzelnen Wahlbereichen betrachtet, könne schon jetzt erkannt werden, dass die Abweichung bei der nächsten Wahl größer sein werde und eine Anpassung sowieso nötig werde. Außerdem folge die Grüne-Fraktion der Auffassung der Verwaltung, dass die Nichtanpassung der Wahlbereiche an das Gesetz auf rechtlich sehr wackligen Füßen stehe und dass man das Risiko der Anfechtung und Wiederholung der Wahl nicht eingehen sollte. Aus diesem Grund werde die Grüne-Fraktion für den Verwaltungsvorschlag mit fünf Wahlbereichen stimmen.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Der vorgelegte Verwaltungs-Beschlussvorschlag (Beschlussvorlage 2005/224), bei der Kommunalwahl 2006 den Landkreis Lüneburg in 5 Wahlbereiche einzuteilen, wird abgelehnt. Es bleibt bei der Einteilung – wie bei den Kommunalwahlen 2001 – mit 9 Wahlbereichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 46 : 5 bei 2 Enthaltungen

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