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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (1. Teil)  

Kreistag
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2005    
Zeit: 14:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2005/205 Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (1. Teil)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gaulien, ManfredAktenzeichen:61.24
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Mundt erläutert, dass die Entlassung der Naturdenkmäler aus dem Naturschutz in zwei Etappen vorgenommen werde. Heute gehe es um vergleichsweise unstrittige Fälle, wobei bei fünf Naturdenkmälern noch nicht ganz klar sei was passiere, wenn die Unterschutzstellung durch den Landkreis entfalle. Man habe damit gerechnet, dass dann die Gemeinden dafür eintreten werden und eine entsprechende Satzung über ein geschütztes Landschaftsteil erlassen. Der Fachausschuss habe sich dafür ausgesprochen, dass diese Fälle noch nicht aus dem Naturschutz entlassen werden, sondern der Kreisnaturschutzbeauftragte Professor Amelung zuerst die entsprechenden „Baumpaten“ ansprechen und für eine Fortsetzung des Naturschutzes mit anderen Mitteln sorgen soll. Der vorliegende Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion sei also folgerichtig.

 

KTA Harms ist der Ansicht, dass die Entlassung der Naturdenkmäler ohne den von der Grünen-Fraktion beantragten Zusatz beschlossen werden soll.

 

KTA Dörbaum unterstützt den von der Grünen-Fraktion eingebrachten Ergänzungsantrag. Es soll Einvernehmen mit den Gemeinden erzielt werden, in denen die Naturdenkmäler liegen. Es sei zwingend notwendig, dass Gespräche mit der jeweiligen Gemeinde geführt werden und eine Veränderung der Unterschutzstellung nur dann erfolge, wenn auch Einvernehmen erzielt werde. Im Sinne des Naturschutzes sei es wichtig, hier nicht allein zu beschließen und der Gemeinde hinterher mitzuteilen, dass sie nun für eine Unterschutzstellung zuständig sei. Diese Vorgehensweise könne möglicherweise dazu führen, dass die Naturdenkmäler nicht mehr in der gleichen Qualität gepflegt werden.

 

LR Fietz fasst zusammen, dass von den Naturdenkmälern fünf Objekte vorerst aus der Entlassung aus dem Naturschutz herausgenommen werden sollen, da über diese Objekte noch Gespräche geführt werden müssen. Die Gesprächspartner hierfür seien der Naturschutzbeauftragte des Landkreises und die Gemeinden. Mehr soll heute nicht beschlossen werden. Im Übrigen mute es etwas seltsam an, dass der Kreistag eben gerade einer Privatperson deutlich gemacht habe, dass diese die Lasten zu tragen habe, die möglicherweise auf ihn zukommen. Und bei einer Gemeinde oder der Stadt Lüneburg werden Bedenken geäußert, möglicherweise entstehende Lasten dorthin zu übertragen. LR Fietz bittet darum, der Beschlussempfehlung des Fachausschusses und des Kreisausschusses zu folgen.

 

KTA Dörbaum erwidert, dass ein Unterschied darin bestehe, ob es sich um eine neue Unterschutzstellung handele oder ob es darum gehe, eine 100 Jahre alte Allee zu schützen. Es stelle eine völlig andere Situation dar, ob ein Ensembleschutz ausreiche oder ob ein Einzelschutz gewährleistet sein müsse.

 

KTA Hoppe kann sich der Meinung seines Vorredners nicht anschließen. Es könne nicht sein, dass für die Stadt Lüneburg eine Ausnahme gemacht werde. Dann müsse mit jeder kleinen Gemeinde verhandelt und einzeln gesprochen werden. Sollte eine Gemeinde zu der Entscheidung kommen, dass das eine oder andere Objekt besonders zu schützen sei, müsse diese auch dafür Sorge tragen. Wenn das Gesetz diese Möglichkeit nicht zuließe, müsse auch der Kreistag zuständig bleiben. Die Stadt Lüneburg und auch jede Gemeinde habe jedoch genügend Verantwortungsbewusstsein, um hier entscheiden zu können.

 

KTA Dammann weist auf die Konsequenzen hin, die der Antrag der Grünen-Fraktion haben könne. Sollten die Gemeinden eine Unterschutzstellung ablehnen, liege die Verantwortung weiterhin beim Landkreis. Und genau das sei nicht gewollt.

 

KTA Köne erläutert, dass sich der Fachausschuss einig gewesen sei, dass den fraglichen fünf Objekten weiterhin ein Schutzstatus zu gewähren sei. Wenn mit der Gemeinde kein Einvernehmen erzielt werden könne, müsse noch einmal über diese Naturdenkmäler gesprochen und im Einzelfall entschieden werden. Die Grüne-Fraktion habe den vorliegenden Ergänzungsantrag aus gutem Grund gestellt. Entlasse der Landkreis die Naturdenkmäler aus ihrem Schutzstatus, bestehe für diese Naturdenkmäler bis zu einer Entscheidung durch die Gemeinden für eine gewisse Zeit überhaupt kein Schutz. In dieser Zeit bestehe für die Eigentümer ein Handlungsspielraum, der nicht unbedingt im Sinne der Verwaltung sei. Hierauf sei berechtigterweise auch von Ausschussmitgliedern hingewiesen worden.

 

KTA Mundt schlägt vor, die fraglichen fünf Naturdenkmäler aus der heutigen Beschlussfassung herauszunehmen und zusammen mit dem 2. Teil der Entlassung zu beraten.

 

KTA Schumann-Schilling bittet im Namen der Gruppe um Abstimmung über die Empfehlung des Kreisausschusses vom 31.10.2005.

 

- 61 -

Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48 (a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 werden aufgehoben. Die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 werden erst entlassen, wenn abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen

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