Auszug - Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (1. Teil)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Mundt erläutert,
dass die Entlassung der Naturdenkmäler aus dem Naturschutz in zwei Etappen
vorgenommen werde. Heute gehe es um vergleichsweise unstrittige Fälle, wobei
bei fünf Naturdenkmälern noch nicht ganz klar sei was passiere, wenn die
Unterschutzstellung durch den Landkreis entfalle. Man habe damit gerechnet,
dass dann die Gemeinden dafür eintreten werden und eine entsprechende Satzung
über ein geschütztes Landschaftsteil erlassen. Der Fachausschuss habe sich
dafür ausgesprochen, dass diese Fälle noch nicht aus dem Naturschutz entlassen
werden, sondern der Kreisnaturschutzbeauftragte Professor Amelung zuerst die
entsprechenden „Baumpaten“ ansprechen und für eine Fortsetzung des
Naturschutzes mit anderen Mitteln sorgen soll. Der vorliegende Änderungsantrag
der Grünen-Kreistagsfraktion sei also folgerichtig.
KTA Harms ist der
Ansicht, dass die Entlassung der Naturdenkmäler ohne den von der Grünen-Fraktion
beantragten Zusatz beschlossen werden soll.
KTA Dörbaum
unterstützt den von der Grünen-Fraktion eingebrachten Ergänzungsantrag. Es soll
Einvernehmen mit den Gemeinden erzielt werden, in denen die Naturdenkmäler
liegen. Es sei zwingend notwendig, dass Gespräche mit der jeweiligen Gemeinde
geführt werden und eine Veränderung der Unterschutzstellung nur dann erfolge,
wenn auch Einvernehmen erzielt werde. Im Sinne des Naturschutzes sei es
wichtig, hier nicht allein zu beschließen und der Gemeinde hinterher mitzuteilen,
dass sie nun für eine Unterschutzstellung zuständig sei. Diese Vorgehensweise könne
möglicherweise dazu führen, dass die Naturdenkmäler nicht mehr in der gleichen
Qualität gepflegt werden.
LR Fietz fasst zusammen, dass von
den Naturdenkmälern fünf Objekte vorerst aus der Entlassung aus dem Naturschutz
herausgenommen werden sollen, da über diese Objekte noch Gespräche geführt
werden müssen. Die Gesprächspartner hierfür seien der Naturschutzbeauftragte
des Landkreises und die Gemeinden. Mehr soll heute nicht beschlossen werden. Im
Übrigen mute es etwas seltsam an, dass der Kreistag eben gerade einer
Privatperson deutlich gemacht habe, dass diese die Lasten zu tragen habe, die
möglicherweise auf ihn zukommen. Und bei einer Gemeinde oder der Stadt Lüneburg
werden Bedenken geäußert, möglicherweise entstehende Lasten dorthin zu übertragen.
LR Fietz bittet darum, der Beschlussempfehlung des Fachausschusses und des
Kreisausschusses zu folgen.
KTA Dörbaum
erwidert, dass ein Unterschied darin bestehe, ob es sich um eine neue
Unterschutzstellung handele oder ob es darum gehe, eine 100 Jahre alte Allee zu
schützen. Es stelle eine völlig andere Situation dar, ob ein Ensembleschutz
ausreiche oder ob ein Einzelschutz gewährleistet sein müsse.
KTA Hoppe kann
sich der Meinung seines Vorredners nicht anschließen. Es könne nicht sein, dass
für die Stadt Lüneburg eine Ausnahme gemacht werde. Dann müsse mit jeder
kleinen Gemeinde verhandelt und einzeln gesprochen werden. Sollte eine Gemeinde
zu der Entscheidung kommen, dass das eine oder andere Objekt besonders zu
schützen sei, müsse diese auch dafür Sorge tragen. Wenn das Gesetz diese
Möglichkeit nicht zuließe, müsse auch der Kreistag zuständig bleiben. Die Stadt
Lüneburg und auch jede Gemeinde habe jedoch genügend Verantwortungsbewusstsein,
um hier entscheiden zu können.
KTA Dammann weist
auf die Konsequenzen hin, die der Antrag der Grünen-Fraktion haben könne.
Sollten die Gemeinden eine Unterschutzstellung ablehnen, liege die
Verantwortung weiterhin beim Landkreis. Und genau das sei nicht gewollt.
KTA Köne erläutert, dass sich der
Fachausschuss einig gewesen sei, dass den fraglichen fünf Objekten weiterhin
ein Schutzstatus zu gewähren sei. Wenn mit der Gemeinde kein Einvernehmen
erzielt werden könne, müsse noch einmal über diese Naturdenkmäler gesprochen
und im Einzelfall entschieden werden. Die Grüne-Fraktion habe den vorliegenden
Ergänzungsantrag aus gutem Grund gestellt. Entlasse der Landkreis die
Naturdenkmäler aus ihrem Schutzstatus, bestehe für diese Naturdenkmäler bis zu
einer Entscheidung durch die Gemeinden für eine gewisse Zeit überhaupt kein
Schutz. In dieser Zeit bestehe für die Eigentümer ein Handlungsspielraum, der nicht
unbedingt im Sinne der Verwaltung sei. Hierauf sei berechtigterweise auch von
Ausschussmitgliedern hingewiesen worden.
KTA Mundt schlägt
vor, die fraglichen fünf Naturdenkmäler aus der heutigen Beschlussfassung
herauszunehmen und zusammen mit dem 2. Teil der Entlassung zu beraten.
KTA Schumann-Schilling bittet
im Namen der Gruppe um Abstimmung über die Empfehlung des Kreisausschusses vom
31.10.2005.
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Beschluss:
Die Verordnungen zur Sicherung von
Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24,
27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48
(a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 werden
aufgehoben. Die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 werden erst entlassen,
wenn abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden
hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen